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Konzessionsabgabe
KAEntgelt an die Gemeinde dafür, dass der Netzbetreiber öffentliche Wege für seine Leitungen nutzen darf. Der Netzbetreiber zahlt sie an die Gemeinde und rechnet sie über das Netzentgelt ab; sie ist in Netzzugangsentgelten und Tarifen auszuweisen. Die Höchstsätze je Kilowattstunde hängen von der Einwohnerzahl der Gemeinde und der Art der Belieferung ab (Tarifkunde, Schwachlast, Sondervertragskunde).
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