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Energiedaten & Bilanzierung

Aggregation von Messwerten

Wie aus Viertelstundenwerten einzelner Marktlokationen Summenzeitreihen für Bilanzkreis und Bilanzierungsgebiet entstehen, wer sie nach MaBiS bildet, was in den Schlüssel gehört und welche Fehler in Summen steckenbleiben.

Auf dieser Seite11 Abschnitte

Kurzantwort

Aggregation addiert die Energiemengen vieler Marktlokationen je Viertelstunde zu einer Summenzeitreihe. Welche Marktlokationen zusammen in eine Reihe gehören, bestimmen ihre bilanzierungsrelevanten Eigenschaften, in der MaBiS „Tupelobjekte“ genannt: Bilanzierungsgebiet, Bilanzkreis, Zeitreihentyp und je nach Reihe weitere. Für jede vorkommende Kombination bildet der Verantwortliche eine eigene Reihe.

Das MsbG nennt den Marktakteur, dem die Bundesnetzagentur diese Aufgabe zuweist, Aggregationsverantwortlichen (§ 2 Nr. 1). Nach der MaBiS ist das je nach Messtechnik und Bilanzierungsart der Netzbetreiber oder der Übertragungsnetzbetreiber. Das Ergebnis ist keine Messung, sondern eine gerechnete Reihe mit Version. Sie trägt die Mengen in die Bilanzkreisabrechnung.

Aggregation heißt addieren innerhalb eines Schlüssels: gleiches Intervall, gleicher Bilanzkreis, gleiche Richtung. Entnahme und Einspeisung bleiben getrennte Reihen.Vereinfachtes Beispiel für eine Viertelstunde. Der Schlüssel der Reihe besteht nach MaBiS Tabelle 1 aus Bilanzierungsgebiet, Bilanzkreis und Zeitreihentyp.

Was in den Schlüssel gehört

Die MaBiS beschreibt in Kapitel 3.9: Abhängig von den Werten der Tupelobjekte ist die Energiemenge einer Marktlokation „in der entsprechenden Summenzeitreihe zu berücksichtigen“. Für jede Kombination, die mit den Eigenschaften mindestens einer Marktlokation übereinstimmt, ist eine Reihe zu bilden, und alle Marktlokationen mit diesen Eigenschaften gehören hinein.

Zwei Folgen sind für die Praxis wichtig. Entnahme und Einspeisung gehen in getrennte Reihen: Die Formel der Differenzzeitreihe in Kapitel 3.4 führt „BK-SZR (Kategorie A) für Entnahme“ und „für Einspeisung“ getrennt auf und bildet ihren Saldo erst danach. Und maßgeblich sind die Eigenschaften der Marktlokation im jeweiligen Zeitraum. Wechselt eine Marktlokation den Bilanzkreis zum 1. Mai, gehören Werte bis 30. April zur alten und ab 1. Mai zur neuen Reihe. Wie die Zuordnung entsteht, steht in Zuordnung von Marktlokationen zu Bilanzkreisen.

Welche Summenzeitreihen die MaBiS kennt

Tabelle 1 der MaBiS (Seite 9 f.) führt die Reihen mit Verantwortlichem, Empfänger, Bezugszeitraum und dem Merkmal, ob sie in die Bilanzkreisabrechnung eingehen:

  • BK-SZR Kategorie A: Netzbetreiber, an Bilanzkreisverantwortlichen und BIKO, Monat, abrechnungsrelevant. Enthält zusätzlich Differenzzeitreihe und Verlustzeitreihe.
  • BK-SZR Kategorie B: Übertragungsnetzbetreiber, an Bilanzkreisverantwortlichen und BIKO, Monat, abrechnungsrelevant.
  • BK-SZR Kategorie C: Übertragungsnetzbetreiber, an Bilanzkreisverantwortlichen, Tag, nicht abrechnungsrelevant.
  • BG-SZR Kategorie B und C: Übertragungsnetzbetreiber, an Netzbetreiber (Kategorie B auch an BIKO), Schlüssel Bilanzierungsgebiet, Spannungsebene, Zeitreihentyp. Kategorie B monatlich und abrechnungsrelevant, Kategorie C täglich und nicht.
  • LF-SZR Kategorie A und B: Netzbetreiber beziehungsweise Übertragungsnetzbetreiber, an den Lieferanten, Monat, nicht abrechnungsrelevant.
  • Netzzeitreihe, Deltazeitreihenübertrag, Abrechnungssummenzeitreihe: Weitere Reihen, abrechnungsrelevant. Siehe Netzzeitreihen und Hochrechnung im Netz.

Die Kategorien A bis C sagen, wer aggregiert und über welchen Zeitraum: A Netzbetreiber und Monat, B Übertragungsnetzbetreiber und Monat, C Übertragungsnetzbetreiber und Tag. Die Rollen erklärt Marktrollen in MaBiS.

Wer aggregiert welche Marktlokation

Kapitel 3.9.1 trennt nach Messtechnik und Bilanzierungsart. Beim Übertragungsnetzbetreiber liegen die Energiemengen aller Marktlokationen, deren Messlokationen alle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, die auf Basis von Viertelstundenwerten bilanziert werden und die der Netzbetreiber ihm zur Aggregation übertragen hat. Beim Netzbetreiber bleiben:

  • Marktlokationen mit intelligenten Messsystemen, die noch nicht an den Übertragungsnetzbetreiber übertragen wurden oder noch nicht mit Viertelstundenwerten bilanziert werden,
  • Marktlokationen mit ausschließlich konventionellen oder ausschließlich modernen Messeinrichtungen,
  • Marktlokationen ohne einheitliche Messtechnik und pauschale Marktlokationen.

Damit hängt die Zuständigkeit an der Messkonzeption, die auch Zählerstandsgänge verstehen und Registrierende Leistungsmessung beschreiben. Die Abläufe von der Messung bis zur Abrechnung zeigt MaBiS: Vom Messwert zur Bilanzierung.

Zeitraster und Zeitumstellung

Eine Summenzeitreihe im MSCONS-AHB 3.2 enthält „zu jeder ¼-Stunde der gesetzlichen Zeit“ des Bilanzierungsmonats genau einen Wert, und die Versions-Tupel bestehen aus der Lokations-ID des MaBiS-Zählpunkts, dem Bilanzierungsmonat und der Versionsangabe (Seite 14). Am Umstellungstag haben alle Einzelreihen dieselben 92 oder 100 Intervalle, die man über UTC zuordnet. Addiert man über lokale Uhrzeiten, vermischt man im Herbst zwei Stunden. Der Rechenweg steht in Zeitumstellung in Energiedaten, das Raster in Viertelstundenwerte und Zeitraster.

Fehlende Werte, Ersatzwerte, Versionen

Fehlt ein Einzelwert, ist das ein fehlender Wert und keine Null. Der Messstellenbetreiber bildet nach § 55 Abs. 2 MsbG Ersatzwerte oder vorläufige Werte. Trifft der wahre Wert später ein, ändert sich die Summe, und die Reihe geht mit neuer Versionsangabe erneut hinaus. Das Versions-Tupel der MSCONS trägt dafür die Versionsangabe. Die Statuskennzeichnung beschreibt Status und Qualität von Messwerten.

Datenschutz und Zweckbindung

§ 67b Abs. 1 MsbG erlaubt dem Aggregationsverantwortlichen die Verarbeitung erhaltener Messwerte nur, soweit sie zwingend erforderlich ist, namentlich für die „Aggregation von Last- und Einspeisegängen sowie von Profilwerten von Einzelzählpunkten zum Zweck der Bilanzierung“, der Bilanzkoordination und der Bilanzkreisabrechnung. Nach Abs. 3 sind personenbezogene Messwerte zu löschen oder zu anonymisieren, sobald die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Fünf Jahre ab Schluss des Kalenderjahres, in dem der Wert empfangen wurde, gelten als nicht mehr erforderlich, soweit keine Festlegung der Bundesnetzagentur etwas anderes bestimmt. Eine Summenzeitreihe führt keine Einzelwerte, sondern die Summe.

SAP IS-U und EDM

Im Energiedatenmanagement führt der Profilkopf EPROFHEAD ein Feld Wertebereich (PROFVALCAT), das nach dem Tabellenkatalog kennzeichnet, „ob das Profil Einzelwerte, Summenwerte oder beides führt“. Mehr zur Verwaltung von Profilen steht in Profilverwaltung. Welche Transaktionen oder Customizing-Einstellungen die Aggregation nach MaBiS im konkreten System steuern, ist hier nicht belegt und bleibt deshalb ungenannt.

Beispiel: Zwei Bilanzkreise im Gewerbegebiet

Wie im Bild: MaLo A (40 kWh) und B (25 kWh) entnehmen im Bilanzkreis 1, MaLo C speist 15 kWh in Bilanzkreis 2 ein, MaLo D entnimmt dort 20 kWh. Es entstehen drei Reihen, 65 kWh Entnahme in Bilanzkreis 1, 15 kWh Einspeisung und 20 kWh Entnahme in Bilanzkreis 2. Eine Nettosumme von 40 kWh über alle vier Lokationen gibt es in diesem Schema nicht.

In der nächsten Viertelstunde fehlt bei B der wahre Wert. Der Ersatzwert 24 kWh ergibt 64 kWh in der Reihe von Bilanzkreis 1, gekennzeichnet als ersatzwertbehaftet. Kommt später der wahre Wert 26 kWh, steigt die Reihe auf 66 kWh und erscheint als neue Version. Die abhängige Bilanzkreisabrechnung nutzt dieselbe Version. Wie Differenz- und Verlustzeitreihe in die Reihe der Kategorie A eingehen, erklärt Verlustenergie verstehen.

Typische Missverständnisse

  • „Aggregation heißt, alle Zähler eines Netzes zu addieren.“ Es entsteht je Schlüssel eine Reihe, nicht eine Netzsumme. Die Netzzeitreihe ist eine eigene Reihe.
  • „Eine Summenzeitreihe ist eine Messung.“ Sie ist ein Rechenergebnis aus Einzelwerten und Stammdaten.
  • „Der Netzbetreiber aggregiert immer.“ Bei vollständig mit intelligenten Messsystemen ausgestatteten und mit Viertelstundenwerten bilanzierten Marktlokationen kann der Übertragungsnetzbetreiber aggregieren.
  • „Eine erfolgreich übertragene MSCONS beweist die richtige Summe.“ Sie transportiert die Reihe. Welche Lokationen hineingehören, folgt aus Stammdaten und Wirksamkeiten.
  • „Der MaBiS-Hub hat die Aggregation bereits übernommen.“ Er ist ein Festlegungsverfahren (BK6-24-210). Verbindlich gilt die MaBiS in der veröffentlichten Fassung.

Quellen und Pflegehinweis

Die Reihen und Zuständigkeiten stammen aus der MaBiS-Lesefassung nach BK6-24-174 (Tabelle 1 und Kapitel 3.4, 3.9), die Rolle aus MsbG § 2 Nr. 1 und § 67b, das Versions-Tupel aus dem MSCONS-AHB 3.2. Geprüft am 05.10.2026. Bei einer neuen MaBiS-Fassung oder einem Start des MaBiS-Hubs müssen Verantwortlichkeiten und Reihenkategorien erneut geprüft werden.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – MaBiS, Lesefassung nach BK6-24-174 (Tabelle 1 Übersicht Summenzeitreihen, Kap. 3.4 und 3.9)bundesnetzagentur.de
  2. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 Begriffsbestimmungen (Nr. 1 Aggregationsverantwortlicher)gesetze-im-internet.de
  3. Messstellenbetriebsgesetz – § 67b Messwertverarbeitung zu Zwecken des Aggregationsverantwortlichengesetze-im-internet.de
  4. BDEW – MSCONS Anwendungshandbuch 3.2 (Stand 01.04.2026), Versions-Tupel der Summenzeitreihebundesnetzagentur.de
  5. Bundesnetzagentur – MaBiS-Hub (BK6-24-210)bundesnetzagentur.de
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