Kurzantwort
Die gesetzliche Zeit in Deutschland ist UTC plus eine Stunde (MEZ), im Sommer UTC plus zwei Stunden (MESZ). An zwei Sonntagen im Jahr springt die Uhr. Der Kalendertag von 0 bis 24 Uhr gesetzlicher Zeit dauert dann 23 oder 25 Stunden und enthält im Viertelstundenraster 92 oder 100 Werte. Die nächsten Umstellungstage sind der 25. Oktober 2026 (100 Werte) und der 28. März 2027 (92 Werte).
Wer Zeitreihen verarbeitet, erwartet deshalb keine feste Zahl, sondern rechnet sie aus Beginn und Ende des Zeitraums in UTC. Dieser Artikel zeigt den Rechenweg, die Zählung für Tag, Monat und Gastag und die Fehlerbilder, die an diesen beiden Tagen auftreten. Die Umstellungsnacht selbst, die Zeitangaben der MSCONS und das Verhalten des Gateways erklärt Zeitumstellung in Messwerten und Zählzeiten. Was ein Viertelstundenwert ist, steht in Viertelstundenwerte und Zeitraster.
Gesetzliche Zeit gegen UTC
§ 4 EinhZeitG bestimmt die gesetzliche Zeit: Sie ist „die mitteleuropäische Zeit“, bestimmt „durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde“. Für die Dauer der Sommerzeit gilt die Sommerzeit mit zwei Stunden Zuschlag. § 2 SoZV legt den Wechsel fest. Die Sommerzeit beginnt „am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit“, dabei wird die Stundenzählung „von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt“. Sie endet am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr Sommerzeit, die Zählung wird „von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt“. Die Verordnung nennt die doppelte Stunde ausdrücklich: Die erste (Sommerzeit) heißt 2A, die zweite (mitteleuropäische Zeit) 2B.
Für Daten heißt das: UTC läuft ohne Sprung, die lokale Uhrzeit nicht. Jedes Intervall hat in UTC genau eine Lage, in lokaler Zeit ist sie im Herbst doppelt vergeben und im Frühjahr nicht vorhanden.
Rechenweg: wie viele Werte erwarte ich?
- Zeitraum in gesetzlicher Zeit festlegen, etwa der Kalendertag 25.10.2026 von 0:00 bis 24:00 Uhr.
- Grenzen nach UTC umrechnen. 0:00 Uhr am 25.10.2026 ist noch MESZ, also 22:00 UTC am 24.10.2026. 24:00 Uhr ist MEZ, also 23:00 UTC am 25.10.2026.
- Dauer bilden: 25 Stunden.
- Durch die Intervalllänge teilen: 25 h × 4 = 100 Viertelstunden.
Am 28.03.2027 ergibt dieselbe Rechnung 27.03.2027, 23:00 UTC bis 28.03.2027, 22:00 UTC, also 23 Stunden und 92 Viertelstunden. Die UTC-Grenzen beider Tage stehen im MSCONS-AHB 3.2 in der Übersicht des Kapitels 4.3.1 und stimmen mit der Rechnung überein.
Der Rechenweg gilt auch für längere Zeiträume. Ein Bilanzierungsmonat enthält „zu jeder ¼-Stunde der gesetzlichen Zeit […] genau ein Wert“ (MSCONS-AHB 3.2, Versions-Tupel der Summenzeitreihe). Daraus folgt für die beiden Monate mit Umstellung:
- März 2027: 31 × 96 − 4 = 2.972 Viertelstunden
- Oktober 2026: 31 × 96 + 4 = 2.980 Viertelstunden
Ein Prüfer, der für jeden Monat Tage × 96 erwartet, meldet in beiden Monaten einen Fehler, der keiner ist.
Gas: der Gastag beginnt um 6 Uhr
Für Gas beschreibt das MSCONS-AHB 3.2 einen Gastag von 06:00 bis 06:00 Uhr gesetzlicher Zeit und Stundenwerte. Am 24./25.10.2026 reicht er von 04:00 UTC bis 05:00 UTC des Folgetags und enthält 25 Stundenwerte, am 27./28.03.2027 von 05:00 UTC bis 04:00 UTC und enthält 23. Strom-Kalendertag und Gastag haben also unterschiedliche UTC-Grenzen und unterschiedliche Anzahlen. Im SAP-Profilkopf EPROFHEAD bilden die Felder TIME_ZONE („Zeitzone, in der die Profilwerte gelten“) und DAY_OFFSET („Versatz, um den der Profiltag gegenüber dem Kalendertag verschoben ist“) diese Unterscheidung ab. Wie ein Kunde sie belegt, hängt vom Customizing ab.
Fehlerbilder
Das Beispiel für alle folgenden Fälle ist eine Marktlokation mit Lastgang am 25.10.2026. Die Viertelstunde mit der lokalen Zeit 02:15 gibt es zweimal: als 02:15 MESZ (00:15 UTC) mit 3,2 kWh und als 02:15 MEZ (01:15 UTC) mit 2,8 kWh.
Lokale Zeit als Schlüssel. Ein Primärschlüssel aus Marktlokation und lokaler Zeit lässt den zweiten Wert den ersten überschreiben oder wird abgelehnt. Von 100 Werten bleiben 96, denn alle vier Viertelstunden zwischen 02:00 und 03:00 kollidieren paarweise. Im Beispiel fehlen 3,2 oder 2,8 kWh, je nachdem, welcher Wert gewinnt.
Prüfung auf 96. Ein Validator mit fester Erwartung weist den Herbsttag mit 100 Werten als „zu lang“ ab. Am Frühjahrstag füllt er die vier fehlenden Viertelstunden auf. Eine Null wäre ein erfundener Messwert. Für echte Lücken kennt § 55 Abs. 2 MsbG „Ersatzwerte oder vorläufige Werte nach den anerkannten Regeln der Technik“. Für Viertelstunden, die es nie gab, braucht man keinen Ersatz: Sie existieren nicht.
Tagesgrenze in UTC. Ein Auswerter, der den Tag „25.10.2026“ als 00:00 bis 24:00 UTC schneidet, bekommt 24 Stunden, aber die falschen: Sie reichen von 02:00 MESZ am 25.10. bis 01:00 MEZ am 26.10. Die ersten zwei lokalen Stunden des Tages fehlen, dafür ist die erste Stunde des Folgetags dabei. Ein Vergleich mit der Tagesmenge aus der Marktkommunikation stimmt dann nicht.
Fester Offset. Rechnet eine Schnittstelle das ganze Jahr mit UTC plus eins, liegen alle Sommerwerte eine Stunde zu früh. Die Summen passen, die Lastspitze und der Preis des Intervalls nicht.
Sortieren nach Text. Wer lokale Zeitstrings sortiert, mischt die beiden Stunden 2A und 2B zu einer Folge 02:00, 02:00, 02:15, 02:15 und schreibt die Reihenfolge der Werte um. Bei Zählerständen können dadurch negative Differenzen entstehen.
Was richtig ist
Speichere und vergleiche Zeitpunkte in UTC oder mit Offset und leite die lokale Darstellung ab. Bilde Tages- und Monatsgrenzen in gesetzlicher Zeit und rechne sie dann nach UTC um. Erwarte die Intervallzahl aus Beginn und Ende, nicht aus einer Konstante. Behandle eine Lücke als Lücke, und kennzeichne Ersatzwerte als solche (siehe Status und Qualität von Messwerten). Das MSCONS-AHB nennt für Zeitintervalle, die einen Umstellungstag umfassen, die jeweils zulässige Anzahl an Werten. Beginn und Ende des Übertragungszeitraums stehen dort in UTC, wie auch Leistungswerte zeigt.
Typische Missverständnisse
- „Im Herbst wird dieselbe Stunde doppelt gemessen.“ Die Uhranzeige wiederholt sich, die Zeit nicht. 02:15 MESZ und 02:15 MEZ liegen eine Stunde auseinander und tragen unterschiedliche Werte.
- „Der fehlende Frühjahrswert wird mit Null übertragen.“ Es gibt keine Viertelstunde, also keinen Wert. Das AHB nennt 92 Werte für den Tag.
- „UTC löst alles.“ UTC macht den Zeitpunkt eindeutig. Ob ein Tag nach lokalem Kalender oder nach Gastag zählt, bleibt eine fachliche Festlegung.
- „2A und 2B stehen in jedem Format.“ Die SoZV benennt so die beiden Stunden. Die Übertragungszeiträume der MSCONS stehen in UTC (Format 303 mit Zusatz ?+00) und kommen ohne diese Bezeichnung aus.
- „Ein Tag hat 96 Werte.“ Das gilt an 363 Tagen im Jahr.
Quellen und Pflegehinweis
EinhZeitG § 4 und SoZV § 2 liefern Zeitdefinition und Umstellung, das MSCONS-AHB 3.2 (Stand 01.04.2026) die UTC-Grenzen und die Zahl der Werte. Geprüft am 05.10.2026. Der Wortlaut der MSCONS-Zeitangaben und die Tabelle der Umstellungstage ändern sich mit der Formatversion. Sie sind bei jedem Versionswechsel erneut zu prüfen.