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Energiedaten & Bilanzierung

Status und Qualität von Messwerten

Welche Status es gibt und was sie bedeuten: Wertestatus 220, 67 und Z18 in der MSCONS, die Zusatzangaben dazu, der Datenstatus der MaBiS und die Grundeinstufungen im Entwurf der VDE-AR-N 4400.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Im Markt heißen vier verschiedene Dinge „Status“. Der Wertestatus hängt an einem einzelnen Wert und lautet in der MSCONS 220 (wahrer Wert), 67 (Ersatzwert) oder Z18 (vorläufiger Wert). Zusatzangaben nennen bei einem Ersatzwert das Verfahren und den Grund. Der Datenstatus der MaBiS („Prüfdaten“, „Abrechnungsdaten“) hängt an einer ganzen Version einer Summenzeitreihe. Der Belegstatus im Kundensystem sagt, wie weit eine Ablesung bearbeitet ist. Wer sie auseinanderhält, liest Fehlermeldungen und Codelisten richtig. Wie ein Wert von einem Status zum nächsten wechselt, steht in Messwertstatus verstehen. Was die Abrechnung mit welchem Status tun darf, steht in Messwertstatus und Qualität in der Abrechnung.

Der Wertestatus am einzelnen Wert

Die WiM Teil 2 definiert die drei Status in Kapitel 2.1. Ein wahrer Wert ist ein plausibler Wert, der aus der Messeinrichtung ausgelesen oder aus ausgelesenen Werten für eine Marktlokation errechnet wurde. Ein Ersatzwert ist ein plausibler Wert, der anstelle eines fehlenden oder unplausiblen wahren Werts gebildet wird. Ein vorläufiger Wert überbrückt einen gestörten, fehlenden oder nicht plausiblen Wert, bis ein wahrer Wert oder Ersatzwert feststeht. Das Gesetz kennt dafür nur den Oberbegriff: § 2 Nr. 17 MsbG nennt „Plausibilisierung und Ersatzwertbildung“ rechnerische Vorgänge, die ausgefallene Messwerte überbrücken oder unplausible korrigieren.

In der MSCONS steht der Status im Segment QTY, Datenelement 6063. Das Anwendungshandbuch 3.2 führt diese Qualifier:

Code und Name Wo er vorkommt
220 Wahrer Wert Strom und Gas
67 Ersatzwert Strom und Gas
Z18 Vorläufiger Wert Strom und Gas, sendet der Messstellenbetreiber
201 Vorschlagswert nur Gas (13002, 13009)
20 Nicht verwendbarer Wert nur Gas (13002, 13009)
187 Prognosewert nur Gas (13009)

Die Stellen: Zählerstand Strom 13017 auf Seite 26, Energiemenge Strom 13019 auf Seite 37, Lastgang 13018 und 13025 auf Seite 72, Gas 13002 und 13009 auf Seite 56. Welcher Qualifier in welcher Nachricht erlaubt ist, steht je Prüfidentifikator in der Spalte der AHB-Werkbank. Ein Mapping von einer Nachricht auf die andere ist nicht zulässig.

Der vorläufige Wert kommt nach WiM Teil 2, Kap. 2.5.4 nur bei Marktlokationen vor, deren Messlokationen eine kME mit RLM oder ein iMS tragen. Bei mME und kME ohne RLM wird er nicht genutzt.

Zusatzangaben: Verfahren, Grund, Hinweis

Neben dem Wertestatus kann die MSCONS im Segment STS erklären, wie der Wert zustande kam. Am Beispiel Zählerstand Strom (13017, Seite 28) und Lastgang (13018 und 13025, ab Seite 72):

  • Ersatzwertbildungsverfahren (Z32). Im Zählerstand Strom beim Ersatzwert Pflicht, auch der Lastgang führt es. Beispiele: Vergleichsmessung geeicht (Z88) und nicht geeicht (Z89), Interpolation (Z92), statistische Methode (ZJ2).
  • Grund der Ersatzwertbildung (Z40). Pflicht, sobald ein Ersatzwert (67) übermittelt wird. Beispiele: kein Zugang (Z74), Kommunikationsstörung (Z75), Gerätewechsel (Z78), Messeinrichtung gestört oder defekt (Z81), Messwert unplausibel (ZA1), falscher Wandlerfaktor (ZA3).
  • Plausibilisierungshinweis (Z33). Im Zählerstand Strom: zum Beispiel Leerstand (Z84), realer Zählerüberlauf geprüft (Z85) oder plausibel wegen Kundenhinweis (Z87).
  • Korrekturgrund (Z34). Nur bei einer Korrektur, siehe Korrekturen in Energiedaten.

Die Zusatzangaben sind kein eigener Status. Sie ändern nicht, ob ein Wert abrechenbar ist. Sie machen die Qualität prüfbar: Wer einen Ersatzwert erhält, sieht, nach welcher Methode er entstand und warum.

Der Datenstatus der Summenzeitreihe

Die MaBiS kennt einen zweiten Status auf anderer Ebene. Er hängt an einer Version einer Summenzeitreihe und damit an vielen Werten zugleich (MaBiS Kap. 3.8.3). Er lautet „Prüfdaten“, „Abrechnungsdaten“ oder „Abrechnungsdaten KBKA“, nach der Abrechnung „abgerechnete Daten“ oder „abgerechnete Daten KBKA“. Vergeben wird er ausschließlich vom Bilanzkoordinator. Für die Bildung einer Summenzeitreihe zählen nur Werte der Marktlokation mit dem Wertestatus wahrer Wert oder Ersatzwert (Kap. 3.8.1). Der Wertestatus ist also die Eintrittskarte, der Datenstatus der Stempel auf der fertigen Reihe. Wie sich der Datenstatus bei einer Korrektur ändert, zeigt Korrekturen in Energiedaten.

Die Grundeinstufungen im Entwurf der VDE-AR-N 4400

Die WiM verweist für Plausibilisierung und Ersatzwertbildung auf die VDE-AR-N 4400 („Metering Code“) in der jeweils gültigen Fassung. Lokal liegt der Entwurf 2023-09 vor, Kapitel 4.3.5. Er kennt sechs Grundeinstufungen mit Priorität von 1 (niedrig) bis 6:

  • F fehlender Wert, G sonstiger gestörter oder unplausibler Wert, S Vorschlagswert und V vorläufiger Wert sind nicht abrechnungsfähig.
  • E Ersatzwert und W wahrer Wert sind abrechnungsfähig.

Wird ein Wert aus mehreren Messwerten berechnet, trägt das Ergebnis den Status mit der niedrigsten Priorität. Eine Marktlokation aus einer Messlokation mit W und einer mit E ist daher ein E. Stellt sich ein wahrer Wert nachträglich als unplausibel heraus, erhält er G und geht in die Ersatzwertbildung. F, G und S sind interne Einstufungen des Messwesens. In der MSCONS-Liste oben kommen sie nicht vor, Vorschlagswert gibt es dort nur als Gas-Qualifier 201. Ob und in welchem Wortlaut der Entwurf als endgültige Fassung gilt, ist hier nicht geprüft.

Beispiel: ein Viertelstundenwert, drei Beschriftungen

Das ist ein vereinfachtes Beispiel. Eine Marktlokation mit iMS meldet für den Montag um 06:15 Uhr keinen Wert, der Rest des Tages liegt vor.

  • Dienstag, 11:00 Uhr: Wertestatus Z18, 12,4 kWh. Zusatzangaben sind im Beispiel nicht betrachtet.
  • 8. Tag des Folgemonats, kein wahrer Wert in Sicht: Wertestatus 67, 12,4 kWh, dazu Z32 = Z92 (Interpolation) und Z40 = Z75 (Kommunikationsstörung).
  • Später, das Gateway liefert nach: Wertestatus 220, 11,9 kWh. Ein Korrekturgrund ist laut AHB-Hinweis nicht vorgesehen.

Die Zahl 12,4 steht in zwei Stufen und ist trotzdem zwei verschiedene Aussagen: die erste gilt nicht als abrechenbar, die zweite schon. Die Frist des 8. Tages stammt aus der Tabelle der WiM Teil 2, Kap. 2.5.5, Zeile iMS mit täglichem Lastgang. Der Korrekturgrund Z34 ist nach dem AHB (Hinweis 541, Soll-Angabe) bei vier Ersetzungen anzugeben: vorläufig durch Ersatz, Ersatz durch Ersatz, wahr durch Ersatz, wahr durch wahr. Ersatz durch wahr steht nicht in der Liste.

Auf der Ebene darüber ändert sich der Wertestatus nicht von allein: Eine Summenzeitreihe, in die der Wert eingeht, bekommt eine neue Version, und der Bilanzkoordinator vergibt deren Datenstatus.

Fehlerfälle

  • Code aus einem anderen Prozess übernommen. Z18 ist im Lastgang erlaubt, aber nur unter den Bedingungen der jeweiligen Spalte. Wer ein Mapping aus der Zählerstandsnachricht kopiert, sendet Qualifier, die das AHB für die Nachricht nicht vorsieht.
  • Zusatzangaben abgeschnitten. Ein Ersatzwert ohne Z40 (und im Zählerstand ohne Z32) verletzt die Pflichtvorgabe des AHB. Im Zielsystem bleibt dann unklar, wie der Wert entstand.
  • Wertestatus und Datenstatus gleichgesetzt. „Abrechnungsdaten“ sagt nichts über die einzelnen Werte, „E“ nichts über die Version der Summenzeitreihe.
  • Prognosewert als Ersatzwert behandelt. Der Qualifier 187 steht nur in der Gas-Energiemenge und gehört nicht zu den drei Strom-Status der WiM.

Typische Missverständnisse

„Der Status ist ein Hinweis für Menschen.“ Er ist ein Code mit festen Bedingungen je Prüfidentifikator, den Systeme auswerten.

„Ein Ersatzwert ist ein schlechter Wert.“ Er ist abrechnungsrelevant, sobald er an der Marktlokation gebildet wurde.

„Vorläufig und Ersatz sind dasselbe.“ Der vorläufige Wert ist nach der WiM nicht abrechnungsrelevant und gilt nur, bis ein wahrer Wert oder Ersatzwert vorliegt.

„F, G, S, V, E, W stehen in der MSCONS.“ Dort stehen 220, 67, Z18 und für Gas 201, 20 und 187. Die Buchstaben stammen aus dem Entwurf der VDE-AR-N 4400.

Quellen und Pflegehinweis

Definitionen und Fristen: WiM Teil 2, Kap. 2.1, 2.5.4 und 2.5.5. Codes: MSCONS-Anwendungshandbuch 3.2, QTY DE6063 und STS DE9015/9013. Datenstatus: MaBiS Kap. 3.8.1 und 3.8.3. Grundeinstufungen: E VDE-AR-N 4400:2023-09, Kap. 4.3.5. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026. Bei jedem Formatwechsel sind die Qualifier je Prüfidentifikator in der aktuellen AHB-Fassung neu zu prüfen. Weiterführend: Lastgang und Zählerstand, Plausibilisierung und Ersatzwertbildung, Glossar: Messwertstatus.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – BK6-24-174, WiM Teil 2 (Lesefassung): Kap. 2.1 Begriffsbestimmungen, Kap. 2.5.4 und 2.5.5bundesnetzagentur.de
  2. BDEW/EDI@Energy – MSCONS Anwendungshandbuch 3.2 (Publikation 01.04.2026): QTY DE6063 und STS DE9015/9013bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – BK6-24-174, MaBiS (Lesefassung): Kap. 3.8.3 Prüfmitteilung und Datenstatusbundesnetzagentur.de
  4. VDE FNN – E VDE-AR-N 4400:2023-09 (Metering Code, Entwurf): Kap. 4.3.5 Kennzeichnung der Werte mit Statusinformationenvde.com
  5. Gesetze im Internet – Messstellenbetriebsgesetz, § 2 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
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