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Messwesen & Smart Metering

Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept

Gemeinsamer Zähler für Modul 1 oder eigener Zähler für Modul 2: wie die Wahl des Netzentgeltmoduls das Messkonzept einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bestimmt, mit Parallelzähler, Kaskade und Entscheidungsweg.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Wärmepumpe, private Wallbox und Speicher sind nach § 14a Abs. 3 EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Ihr Messkonzept hängt vom gewählten Netzentgeltmodul ab. Modul 1 (pauschale Reduzierung) kommt mit dem gemeinsamen Zähler des Hauses aus. Modul 2 (40 Prozent des Arbeitspreises) verlangt, dass der Verbrauch der Einrichtung separat gemessen und über eine eigene Marktlokation abgerechnet wird. Gibt es dazu eine PV-Anlage, deren Strom die Einrichtung als Eigenverbrauch nutzen soll, wird daraus eine Kaskade. Die Bilder dazu stehen auf der Seite Messkonstrukte: der gemeinsame Zähler mit PV, Speicher und Wallbox und die vier Konstrukte unter Power to Heat; dieser Artikel erklärt die Entscheidung dahinter.

Was die Festlegungen vom Messkonzept verlangen

Die Bundesnetzagentur stellt in der Entgeltfestlegung klar: Die pauschale Reduzierung kommt „je Marktlokation, über die der Verbrauch einer oder mehrerer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen abgerechnet wird“. Eine separate Messung ist für Modul 1 nicht erforderlich (BK8-22/010-A, Rn. 90). Das Modul eignet sich laut Beschlusskammer für den gesamten Haushaltsverbrauch über eine Marktlokation, besonders wenn der Umbau des Zählerschranks hohe Kosten verursachen würde (Rn. 91).

Für Modul 2 nennt der Tenor die Bedingung, dass der Verbrauch der Einrichtungen „separat gemessen und an einer separaten Marktlokation abgerechnet wird“. Das Modul muss ausdrücklich als Alternative zu Modul 1 gewählt werden; beide zugleich an einer Marktlokation sind ausgeschlossen. Die BNetzA-Informationsseite für Verbraucher fasst zusammen: „Für den Verbrauch am separaten Zähler darf der Netzbetreiber keinen Netzentgelt-Grundpreis aufrufen.“

Die Steuerfestlegung verlangt keinen eigenen Zähler: „Ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist im Rahmen der Einhaltung der Vorgaben dieser Festlegung nicht erforderlich, auf Wunsch des Betreibers jedoch möglich“ (BK6-22-300, Ziffer 4.7). Der eigene Zähler ist also eine Folge der Modulwahl, keine Voraussetzung der Steuerbarkeit. Die Module im Einzelnen stehen in Wärmepumpe und Elektromobilität als flexible Lasten, die Steuerung in Steuerung und § 14a EnWG.

Gemeinsamer Zähler: Was er sieht

Ein Zweirichtungszähler am Netzanschluss misst nur den Saldo. Im Atlas-Beispiel mit 10 kWp PV, 10-kWh-Speicher und 11-kW-Wallbox gilt:

Situation Z1 am Netzanschluss
Wallbox lädt mit 11 kW aus dem Netz 1.8.0 wächst um 2,75 kWh je Viertelstunde
1,9 kW PV-Überschuss 2.8.0 wächst um 0,475 kWh je Viertelstunde
Wallbox lädt aus dem eigenen Dach Z1 bleibt still, kein Zählwerk zeigt den Ladevorgang

Was PV-Anlage, Speicher und Wallbox untereinander austauschen, taucht in keinem Zählwerk auf. Das ist für Modul 1 unproblematisch, denn die Pauschale hängt nicht am Verbrauch. Ein Energiemonitor im Haus kann die Flüsse anzeigen, hat für die Abrechnung aber keine Bedeutung, solange der Messstellenbetreiber ihn nicht als Zählpunkt führt.

Eigener Zähler: parallel oder Kaskade

Parallel. Z2 misst nur die Wärmepumpe, Z1 den Rest des Hauses. Jeder Zähler liefert seine Menge direkt, gerechnet wird nichts. Der Preis: PV-Strom, der die Wärmepumpe versorgt, zählt bilanziell als Einspeisung an Z1 und als Bezug an Z2, ist also kein Eigenverbrauch. Das Bild der Zähleranordnung ohne PV-Anlage: Power to Heat, MK 2, Hintergrund in Power-to-Heat verstehen.

Kaskade. Z1 sitzt am Netzanschluss, Z2 im Hausstrang mit Haushalt und PV-Anlage, die Wärmepumpe hängt dazwischen. Ihr Netzbezug ist die Differenz. Bonn Netz schreibt für Konzept 8.3: „Netzbezug steuerbare Verbrauchseinrichtung => Z1 (Laufwerk 1.8.0) − Z2 (Laufwerk 1.8.0); Netzbezug Haushalt => Z2 (Laufwerk 1.8.0)“. Die nvb führt dasselbe als Messkonzept 8. PV-Strom, der über Z2 zur Wärmepumpe fließt, zählt nicht mit und kostet kein Netzentgelt. Die Beschlusskammer bestätigt, dass Modul 2 „auch in Kombination mit Eigenverbrauch aus einer Eigenerzeugungsanlage“ möglich ist; die Entnahme aus dem Netz und der Verbrauch der Einrichtung müssen zeitgleich erfolgen, ohne dass dafür eine Viertelstundenmessung zwingend wäre (Rn. 117). Bild: Power to Heat, MK 4; dieselbe Kaskade ohne Erzeugung zeigt MK 3.

Die BDEW-Anwendungshilfe stellt eine Bedingung auf, die man leicht übersieht: „Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.“ Eine Steckdose im Heizraum würde sonst als Wärmepumpenstrom abgerechnet.

Entscheidungsweg

Ob Modul 2 gewünscht ist, ist eine Rechenfrage und steht im Artikel zu den flexiblen Lasten. Der eigene Zähler ist die Folge der Wahl, nicht ihre Voraussetzung.

Ob Modul 2 gewünscht ist, ist eine Rechenfrage. Der Artikel zu den flexiblen Lasten zeigt am Preisblatt der Stromnetz Berlin 2026, dass Modul 2 ab etwa 2.750 kWh jährlichem Verbrauch der Einrichtung mehr spart als Modul 1; die Zählerkosten sind darin nicht enthalten. Die Beschlusskammer verweist selbst darauf, dass dem Betreiber Kosten für zusätzliche Zähler entstehen und der Netzbetreiber an einer zusätzlichen Marktlokation mit Modul 1 „ggf. erneut einen Grundpreis“ abrechnen darf (Rn. 106).

Beispiel: Eine Wallbox lädt 2.500 kWh im Jahr. Modul 2 würde (8,88 − 3,55) ct = 5,33 ct je kWh sparen, zusammen 133 Euro und damit weniger als die 146,58 Euro von Modul 1 (Preise Stromnetz Berlin 2026, brutto, vereinfachtes Beispiel). Der gemeinsame Zähler gewinnt, noch bevor Zählerkosten dazukommen.

Wallbox und Speicher

Für die Wallbox gilt dasselbe wie für die Wärmepumpe; das Konstrukt 01 im Atlas hält fest: Modul 1 braucht keinen eigenen Zähler, Modul 2 braucht eine eigene Marktlokation, mit PV-Anlage also eine Kaskade. Beim Speicher entstehen zusätzliche Fragen zur Vergütung und zur Herkunft des Stroms; sie behandelt Batteriespeicher im Messkonzept.

Eigene Marktlokation in SAP IS-U

Im Stammdatenmodell ist jede Marktlokation ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage; nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant, und die typisierte Zählpunktbeziehung sagt, welche Messlokation die Werte liefert. Das gilt auch für die Wärmepumpe mit Modul 2. Die Transaktion ES32 pflegt den Zählpunkt (ES32), die Anlage steht in der Tabelle EANL. Für die Geräte selbst (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher) ist im Atlas keine SAP-Abbildung belegt.

Typische Missverständnisse

  • „Jedes Gerät braucht eine eigene Marktlokation.“ Für Modul 1 genügt eine gemeinsame, auch wenn mehrere steuerbare Einrichtungen daran hängen.
  • „Der eigene Zähler macht die Wärmepumpe steuerbar.“ Steuerbar wird sie durch Leistung und Anschluss in der Niederspannung. Der Zähler ermöglicht die getrennte Abrechnung.
  • „Modul 2 verbilligt den gesamten Strompreis.“ Es senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis der Einrichtung, laut BNetzA „nicht um den Arbeitspreis des Energieliefervertrags“.
  • „Ein Unterzähler genügt für Modul 2.“ Verlangt wird eine separate Messung, direkt oder rechnerisch wie in der Kaskade, und die Abrechnung über eine eigene Marktlokation (BDEW-Anwendungshilfe, Abschnitt 6.3).

Quellen und Pflegehinweis

Die Aussagen zu Modul 1 und 2 stammen aus der Entgeltfestlegung BK8-22/010-A (Randnummern 90, 91, 106, 117), der Steuerfestlegung BK6-22-300 und der BDEW-Anwendungshilfe vom 08.08.2025. Die Kaskade ist in den Katalogen von Bonn Netz (01/2024) und nvb (2022) belegt; welche Anordnung gilt, entscheidet der Netzbetreiber. Geprüft am 5. Oktober 2026.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Gesetze im Internet – § 14a EnWG (Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen)gesetze-im-internet.de
  2. Bundesnetzagentur – BK8-22/010-A, Beschluss vom 23.11.2023 (Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Module 1 bis 3)bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Ziffer 4.7bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für Verbraucherbundesnetzagentur.de
  5. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6bdew.de
  6. Bonn Netz GmbH – Mess- und Speicherkonzepte, Stand 01/2024, Konzept 8.3bonn-netz.de
  7. nvb GmbH – Zulässige Messkonzepte, Stand 12.01.2022, Messkonzept 8nvb-netz.de
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