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Preisobergrenze

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Preisobergrenze

POG

Gesetzlicher Höchstbetrag, den der grundzuständige Messstellenbetreiber im Jahr für den Messstellenbetrieb verlangen darf. Die Höhe hängt von Verbrauch, Erzeugungsleistung und Art der Messeinrichtung ab. Bei intelligenten Messsystemen trägt der Netzbetreiber einen festen Anteil, den Rest zahlt der Anschlussnutzer.

Grundlage
§§ 29 bis 32 MsbG

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