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Anschlussnutzer

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Anschlussnutzer

Wer einen Netzanschluss nutzt, um Strom zu entnehmen oder einzuspeisen, zum Beispiel der Mieter einer Wohnung. Das Anschlussnutzungsverhältnis mit dem Netzbetreiber entsteht mit der ersten Entnahme. Der Anschlussnutzer darf seinen Messstellenbetreiber wählen.

Grundlage
§ 1 NAV, § 2 MsbG

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