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Anschlussnehmer

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Anschlussnehmer

Wer den Netzanschluss beauftragt hat oder Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks oder Gebäudes ist. Der Anschlussnehmer ist Partner des Netzanschlussvertrags. Im Mietshaus ist das der Vermieter, der Mieter ist Anschlussnutzer.

Grundlage
§ 1 NAV

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