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Messstellenvertrag

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Messstellenvertrag

Vertrag über den Betrieb einer Messstelle. Der Messstellenbetreiber schließt ihn mit dem Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer und auf Verlangen mit dem Lieferanten; mit dem Netzbetreiber besteht je Messstelle ein eigener Vertrag, bei fremden Messstellenbetreibern der Messstellenbetreiberrahmenvertrag. Er regelt Leistungen, Entgelte, Datenübermittlung und Haftung. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gibt es seit dem 1. Juli 2026 Standardverträge der Bundesnetzagentur (MSV-AN und MSV-LF). Ist der Messstellenbetrieb Teil des Liefervertrags, entfällt der eigene Vertrag mit dem Kunden.

Grundlage
§ 9 MsbG, BK6-24-125

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