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Gas: Netz, Markt & Abrechnung

Gasnetz und Netzanschluss: Druckstufen, Druckregelung und wer am Hausanschluss wofür zuständig ist

Wie ein Gasverteilnetz in Hoch-, Mittel- und Niederdruck gegliedert ist, wo der Druck geregelt wird, was zum Hausanschluss gehört und wie sich Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Anschlussnehmer die Zuständigkeiten teilen, mit Vergleich zum Strom.

Auf dieser Seite10 Abschnitte

Kurzantwort

Ein Gasverteilnetz arbeitet mit drei Druckstufen: Hochdruck, Mitteldruck und Niederdruck. Dazwischen senken Druckregelanlagen den Druck stufenweise ab. In den veröffentlichten Beispielnetzen hängt die große Mehrheit der Anschlüsse am Niederdrucknetz. Am Haus beginnt der Netzanschluss mit der Anschlussleitung und endet an der Hauptabsperreinrichtung (HAE). Dazu zählt, wenn vorhanden, der Hausdruckregler. Der Netzanschluss gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers; er muss in dessen Eigentum stehen oder ihm zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen sein. Die Gasanlage ab der HAE gehört dem Anschlussnehmer, der Zähler dem Messstellenbetreiber. Wer Strom kennt, findet die Zuständigkeitsgrenze an derselben Stelle wie dort: am Hausanschluss. Neu ist der Druck als Größe, die jemand ständig regeln muss.

Das Netz in drei Druckstufen

Die Einteilung stammt aus dem DVGW-Regelwerk. Netzbetreiber veröffentlichen ihre Leitungslängen in diesen Stufen, zum Beispiel die Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) mit dem Hinweis auf die DVGW-Grenzen:

Druckstufe Betriebsdruck
Niederdruck bis 0,1 bar
Mitteldruck über 0,1 bis 1 bar
Hochdruck über 1 bar

Die Grenzen sind keine Naturkonstanten. Die Stadtwerke Troisdorf nennen in ihren Anschlussbedingungen für das Niederdrucknetz einen Netzdruck bis höchstens 24 hPa (24 mbar), für Mitteldruck unter 600 hPa und zählen alles darüber zum Hochdruck. Die EAM Netz betreibt Netzanschlüsse in Niederdruck, „erhöhtem Niederdruck“, Mitteldruck und Hochdruck bis 4 bar. Welche Stufe an Ihrem Anschluss gilt, steht deshalb in den Netzanschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers.

Die Stufen sind nach der Zahl der Anschlüsse sehr ungleich besetzt. Die Stadtnetze Münster nennen auf ihrer Netzseite (abgerufen 10/2026) insgesamt 38.875 Ausspeisepunkte; ein Stand für diese Zahl ist dort nicht angegeben:

Druckstufe Ausspeisepunkte Anteil
Hochdruck 39 0,1 %
Mitteldruck 3.063 7,9 %
Niederdruck 35.773 92,0 %

Rechenweg: 35.773 geteilt durch 38.875 ergibt 0,920, also 92,0 Prozent. Die große Mehrheit der Anschlüsse hängt in diesem Netz am Niederdruck, nur 39 am Hochdruck. Wie ein Netzgebiet insgesamt aussieht, zeigen die Pflichtveröffentlichungen der Netzbetreiber, etwa mit 132 km Hochdruck, 81 km Mitteldruck und 768 km Niederdruck in Münster.

Das Netz wird stufenweise heruntergeregelt. Am Hausanschluss wechselt die Zuständigkeit: Der Netzanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung samt Regler gehört dem Netzbetreiber, der Zähler dem Messstellenbetreiber, die Gasanlage dahinter dem Anschlussnehmer.Druckgrenzen nach der DVGW-Einteilung, wie Netzbetreiber sie veröffentlichen. Einzelne Netzbetreiber ziehen andere Grenzen.

Wo der Druck geregelt wird

Gas strömt, weil ein Druckgefälle besteht. Auf dem Weg zum Kunden sinkt der Druck deshalb mehrfach, und am Zähler und am Gasgerät soll er konstant sein. Zwei Arten von Reglern übernehmen das:

  • Druckregelanlagen zwischen den Stufen. Die Stadtwerke Bad Salzuflen beschreiben, dass der Druck dort zwischen den Netzdruckebenen durch über 59 Bezirksdruckregler „gedrosselt“ wird, und dass das Gas nach der Übernahme im Hochdrucknetz zu den Verteilnetzen auf Mittel- und Niederdruckebene transportiert wird.
  • Der Hausdruckregler am Netzanschluss. Druckregelgeräte halten nach den Troisdorfer Anschlussbedingungen den Gasdruck im Zähler und am Gasgerät konstant, unabhängig vom Netzdruck und von der Abnahme. Bei Versorgung aus dem Mitteldrucknetz stellt Troisdorf den Reglerausgangsdruck fest auf 23 hPa ein; eine Änderung ist nicht zulässig. Das passt zum Anschlussdruck, den das DVGW-Arbeitsblatt G 260 für Gase der öffentlichen Versorgung mit 18 bis 25 mbar angibt.

Ab einer gewissen Größe reicht ein Hausdruckregler nicht. Troisdorf verlangt eine Druckregelstation, wenn der Anschlusswert im Mitteldrucknetz 200 m³/h übersteigt oder der geregelte Ausgangsdruck über 100 hPa liegt. Diese Station stellt dann der Anschlussnehmer auf eigene Kosten bereit, bei Versorgung aus dem Hochdrucknetz (über 600 hPa) steht sie vor dem Gebäude. Das ist die Regel eines einzelnen Netzbetreibers, nicht des Gesetzgebers.

Unterschied zum Strom. Ein Transformator wandelt die Spannung um, die Last bestimmt der Verbraucher. Im Gasnetz bleibt das Rohrnetz selbst Speicher: Es nimmt Gas auf und gibt es ab. Warum das für die Bilanzierung zählt, steht im Gasmarkt im Überblick unter „Netz als Puffer“.

Der Hausanschluss

Das Gesetz beschreibt den Netzanschluss in § 5 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV): Er verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen. Er besteht aus

  • der Netzanschlussleitung,
  • gegebenenfalls einer Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes,
  • dem Isolierstück,
  • der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und
  • gegebenenfalls dem Haus-Druckregelgerät.

Ein Druckregelgerät gilt auch dann als Teil des Netzanschlusses, wenn es hinter dessen Ende in der Kundenanlage sitzt. Die Troisdorfer Anschlussbedingungen lassen den Netzanschluss, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit der HAE im Gebäude enden. Hinter der HAE beginnt die Gasanlage. Die EAM Netz hält fest, dass die Installationsanlage nach der TRGI hinter dem Passstück mit einem Gasströmungswächter beginnt, den das Installationsunternehmen auslegt.

Wer wofür zuständig ist

Rolle Zuständig für
Netzbetreiber Herstellt, unterhält, erneuert, ändert und beseitigt den Netzanschluss; gehört zu seinen Betriebsanlagen; er stellt sicher, dass der Netzanschluss in seinem Eigentum steht oder ihm zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen wird (NDAV § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1)
Anschlussnehmer Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks; trägt die Gasanlage hinter der HAE (NDAV § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1)
Anschlussnutzer Letztverbraucher, der den Anschluss zur Gasentnahme nutzt (NDAV § 1 Abs. 3)
Messstellenbetreiber Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung (MsbG § 3 Abs. 2 Nr. 1); grundzuständig ist der Netzbetreiber (MsbG § 2 Nr. 4, § 3 Abs. 1)

Drei Regeln fallen auf:

  • Der Anschlussnehmer darf nicht eingreifen. Netzanschlüsse werden ausschließlich vom Netzbetreiber unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt, der Anschlussnehmer darf nicht auf sie einwirken (NDAV § 8 Abs. 1). Montage oder Einstellung am Hausdruckregler übernehmen nach den Troisdorfer Bedingungen nur der Netzbetreiber oder seine Beauftragten.
  • Der Anschlussnehmer zahlt mit. Der Netzbetreiber darf die notwendigen Kosten für Herstellung und Änderung verlangen (NDAV § 9) und einen Baukostenzuschuss, der höchstens 50 Prozent der Kosten für Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen betragen darf (NDAV § 11 Abs. 1). Für ein Druckregelgerät kann er Raum oder Platz unentgeltlich verlangen (NDAV § 10 Abs. 1).
  • Die Gasanlage hinter der HAE ist Sache des Anschlussnehmers, mit Ausnahme von Druckregelgerät und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen (NDAV § 13 Abs. 1). Er muss sie nach den anerkannten Regeln der Technik errichten und instand halten.

Der Lieferant kommt in dieser Tabelle nicht vor. Die Anschlussnutzung umfasst nach NDAV § 3 Abs. 1 weder die Belieferung mit Gas noch den Netzzugang nach § 20 EnWG. Den Weg vom Anschluss zur Lieferung beschreiben die Artikel zur Marktlokation und zum Netzanschluss im Strom, die dort geltenden Begriffe stehen im Glossar unter Netzanschluss und Anschlussnehmer.

Warum die Druckstufe auch im Markt zählt

Die Marktkommunikation nutzt die Druckstufe an einer Stelle: bei der Ersatz- und Grundversorgung. Der Netzbetreiber meldet die Marktlokation eines Haushaltskunden nur dann an den Grund- oder Ersatzversorger, wenn sie im Niederdruck liegt. Das ist nach GeLi Gas 3.0 der Fall, wenn der Messdruck des Gases in Flussrichtung hinter dem Netzanschluss oder hinter einem nachgelagerten Haus-Druckregelgerät höchstens 0,1 bar beträgt (Anlage Kap. 3.3.1). Die Grenze entspricht der DVGW-Einteilung. Den Ablauf beschreibt der Artikel GeLi Gas.

Mittel- und Hochdruck: andere Rechtsgrundlage

Die NDAV gilt nur für Anschlüsse in Niederdruck (§ 1 Abs. 1). Für höhere Druckstufen enthält sie keine Regeln. Die Kooperationsvereinbarung Gas wendet den Begriff „Anschlussnutzer“ aus der NDAV ausdrücklich auch für das Mittel- und Hochdrucknetz an (KoV XV § 4 Ziffer 3). Die Anschlussbedingungen legt der Netzbetreiber nach § 17 EnWG fest; sie müssen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sein. Die Pflicht, jedermann anzuschließen, bezieht sich nach § 18 Abs. 1 EnWG auf Niederspannung und Niederdruck; alle anderen Anschlüsse fallen unter § 17 EnWG.

Beispiel: Neubau mit Gasheizung

Vereinfachtes Beispiel mit angenommenem Ablauf, der die Rollenverteilung zeigt:

  1. Die Bauherrin beauftragt den Netzanschluss beim Netzbetreiber. Die NDAV sieht dafür die Textform vor; der Netzbetreiber nennt den voraussichtlichen Zeitbedarf (§ 6 Abs. 1).
  2. Der Netzbetreiber legt Art, Zahl und Lage des Anschlusses nach den anerkannten Regeln der Technik fest, nach Beteiligung der Bauherrin (§ 6 Abs. 2).
  3. Er stellt Leitung, Absperrung, Isolierstück und HAE her und berechnet die Kosten nach § 9.
  4. Ein Installationsunternehmen baut die Gasanlage hinter der HAE. Nach den Hinweisen der EAM Netz wird der Gasdruckregler ausschließlich vom Netzbetreiber auf Funktion geprüft und in Betrieb genommen.
  5. Der Zähler wird montiert. Danach lässt sich die Entnahmestelle als Marktlokation anmelden; welche Fristen dort gelten, steht im Artikel GeLi Gas.

Wie aus den Zählerständen dieses Zählers Energie wird, erklären Von Kubikmetern zu Kilowattstunden und Mengenumwerter. Die Rolle des Messstellenbetreibers behandelt gMSB und wMSB verstehen. Das ganze Haus mit Zähler und Profil zeigen die Gas-Messkonstrukte.

Häufige Missverständnisse

„Das Gasnetz endet am Zähler.“ Es endet an der HAE. Zähler und Regler sitzen dahinter, haben aber andere Zuständige als die Gasanlage.

„Der Regler misst den Verbrauch.“ Er misst nichts. Er hält den Druck konstant. Gezählt wird im Zähler, in Kubikmetern.

„Die Druckgrenzen sind bundesweit gleich.“ Die DVGW-Einteilung (0,1 bar, 1 bar) wird oft verwendet, aber einzelne Netzbetreiber legen eigene Grenzen fest.

Grenzen dieser Seite

  • Die Zahlen zu Reglerausgangsdruck, Druckregelstationen und Gasströmungswächtern stammen aus den Anschlussbedingungen einzelner Netzbetreiber (Troisdorf, EAM Netz). Andere Netzbetreiber regeln das anders.
  • Das DVGW-Regelwerk selbst (G 260, TRGI) ist kostenpflichtig. Die genannten Werte stützen sich auf Netzbetreiberseiten und die Zusammenfassung von energieverbraucher.de.
  • Wer bei Gas als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auftreten kann, prüft der Artikel nicht; er nennt nur die Grundzuständigkeit nach MsbG.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (Anschlussnehmer, Anschlussnutzer, Netzbetreiber)gesetze-im-internet.de
  2. NDAV § 5 Netzanschluss (Bestandteile und Ende des Netzanschlusses)gesetze-im-internet.de
  3. NDAV § 6 Herstellung des Netzanschlussesgesetze-im-internet.de
  4. NDAV § 8 Betrieb des Netzanschlussesgesetze-im-internet.de
  5. NDAV § 10 Druckregelgeräte, besondere Einrichtungengesetze-im-internet.de
  6. NDAV § 13 Gasanlagegesetze-im-internet.de
  7. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) § 2 Begriffsbestimmungen (Nr. 4 grundzuständiger Messstellenbetreiber)gesetze-im-internet.de
  8. MsbG § 3 Messstellenbetriebgesetze-im-internet.de
  9. Bundesnetzagentur – Anlage zu BK7-06-067 in der Fassung BK7-24-01-009 (GeLi Gas 3.0), Kap. 3.3.1 (Niederdruck nach Messdruck)bundesnetzagentur.de
  10. Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) – Netzdaten Gas (Druckstufen nach DVGW, Leitungslängen je Druckebene)mit-n.de
  11. Stadtnetze Münster – Gasnetz im Überblick (Ausspeisepunkte je Druckstufe; Leitungslängen, Jahresarbeit und Höchstlast mit Stand 31.12.2025)stadtnetze-muenster.de
  12. Stadtwerke Troisdorf – Technische Anschlussbedingungen Erdgas (Netzanschluss, Druckregelung, Druckregelstationen)stadtwerke-troisdorf.de
  13. EAM Netz – Hinweise zur Erstellung von Gasanlagen im Netzgebiet (HAE, Regelgeräte, Verantwortungsbereiche)eam-netz.de
  14. Stadtwerke Bad Salzuflen – Gasnetzbeschreibung (Druckebenen, Bezirksdruckregler)stwbs.de
  15. energieverbraucher.de – Gasqualität (DVGW G 260, Anschlussdruck 18 bis 25 mbar)energieverbraucher.de
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