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Gas: Netz, Markt & Abrechnung

Mehr- und Mindermengenabrechnung im Gas

Wie Gas-Mehr- und Mindermengen entstehen und abgerechnet werden: SLP-Differenzen zwischen Netzbetreiber, Lieferant und Marktgebietsverantwortlichem, der einheitliche Mehr-/Mindermengenpreis, die RLM-Differenzen aus der Brennwertkorrektur und der Unterschied zum Asynchronmodell.

Auf dieser Seite7 Abschnitte

Kurzantwort

Bei Gas heißen drei verschiedene Abläufe „Mehr- und Mindermengen“. Sie hängen zusammen, haben aber unterschiedliche Beteiligte, Preise und Fristen:

  1. SLP-Mehr-/Mindermengen: Differenz zwischen der über das Standardlastprofil bilanzierten und der später gemessenen Menge. Der Netzbetreiber rechnet sie mit dem Lieferanten ab und gibt sie an den Marktgebietsverantwortlichen weiter.
  2. RLM-Mehr-/Mindermengen: Differenz zwischen der zuerst mit dem Bilanzierungsbrennwert und später mit dem Abrechnungsbrennwert bewerteten Menge. Der Marktgebietsverantwortliche rechnet sie mit dem Bilanzkreisverantwortlichen ab.
  3. Differenzmengen beim Lieferantenwechsel: Weil der Bilanzkreis bei SLP erst zum Monatsersten wechselt, der Lieferbeginn aber untermonatlich liegen kann, gleicht der Netzbetreiber den Unterschied zwischen Altlieferant und Neulieferant in einem gesonderten Modell aus.

Dieser Artikel behandelt vor allem den ersten Fall, der die meisten Haushalts- und Gewerbekunden betrifft.

SLP-Mehr- und Mindermengen

Wie sie entstehen

Ein Haushaltskunde wird nicht täglich gemessen. Der Netzbetreiber bilanziert ihn über ein Standardlastprofil und meldet jeden Tag eine Prognosemenge an den Marktgebietsverantwortlichen, siehe Allokation und Nominierung. Erst bei der Ablesung zeigt sich, wie viel der Kunde tatsächlich verbraucht hat. Die Differenz ist die Mehr- oder Mindermenge.

Die Festlegung GaBi Gas 2.1 sagt: Mehr- und Mindermengen aus der Anwendung von Standardlastprofilen, die durch Abweichungen zwischen allokierten Mengen und der tatsächlichen Ausspeisung beim Letztverbraucher entstehen, gelten als vom Ausspeisenetzbetreiber bereitgestellt oder entgegengenommen. Er rechnet sie mit den Transportkunden mindestens jährlich oder am Ende des Vertragszeitraums ab, auf Basis der allokierten Ausspeisungen und der gemessenen Werte. Seine Einnahmen und Ausgaben rechnet er mit dem Marktgebietsverantwortlichen ab, der die Regelenergie bereitstellt (Tenor Ziffer 3a).

Der Standard-Lieferantenrahmenvertrag legt die Richtung fest. Für jeden SLP-Ausspeisepunkt stellt der Netzbetreiber den nach DVGW G 685 ermittelten Verbrauch der endgültig zugeordneten Menge gegenüber, einschließlich der Allokationsersatzwerte des Marktgebietsverantwortlichen. Das gilt für den Mehr-/Mindermengenzeitraum, der Netznutzungs- und Bilanzierungszeitraum umfasst (LRV Gas § 10 Ziffer 2 und 3).

  • Mehrmenge: Die ausgespeiste Gasmenge ist niedriger als die allokierte. Der Netzbetreiber vergütet sie dem Lieferanten.
  • Mindermenge: Die ausgespeiste Gasmenge ist höher als die allokierte. Der Netzbetreiber stellt sie dem Lieferanten in Rechnung.

Auch bei einer Mehr-/Mindermenge von Null ist eine Rechnung zu stellen (Ziffer 3).

Rechenbeispiel

Vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten: Ein Kunde wird über das Standardlastprofil mit 22.000 kWh allokiert. Die Jahresablesung nach G 685 ergibt 20.500 kWh. Die ausgespeiste Menge liegt 1.500 kWh unter der allokierten, also entsteht eine Mehrmenge von 1.500 kWh. Bei einem angenommenen Mehr-/Mindermengenpreis von 4,0 Cent je kWh vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten 60 Euro. Hat der Kunde dagegen 23.400 kWh verbraucht, wäre es eine Mindermenge von 1.400 kWh, und der Lieferant zahlt 56 Euro.

Zwischen Netzbetreiber und Lieferant läuft die Abrechnung ausspeisepunktscharf (KoV XV § 49 Ziffer 1). An den Marktgebietsverantwortlichen meldet der Netzbetreiber die Mengen dagegen aggregiert je Netzkonto.

Wer an wen zahlt

Das Geld fließt über zwei Stufen. Beide Stufen laufen unabhängig voneinander, die Zahlung des Lieferanten an den Netzbetreiber ist keine Voraussetzung für die Abrechnung zwischen Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortlichem (KoV XV § 49 Ziffer 7).

Fall Zahlungsrichtung
Mehrmenge Marktgebietsverantwortlicher zahlt an Netzbetreiber, Netzbetreiber vergütet dem Lieferanten
Mindermenge Lieferant zahlt an Netzbetreiber, Netzbetreiber überweist an den Marktgebietsverantwortlichen

Im Verhältnis zum Marktgebietsverantwortlichen stellt der Netzbetreiber bei einer Mehrmenge eine Mehrmengenrechnung und bei einer Mindermenge eine Mindermengengutschrift aus (KoV XV § 49 Ziffer 5). Die Kosten und Erlöse landen auf dem SLP-Bilanzierungsumlagekonto (GaBi Gas 2.0, Tenor Ziffer 7 lit. a.).

Der Mehr-/Mindermengenpreis

Es gibt einen bundesweit einheitlichen Preis, den der Marktgebietsverantwortliche veröffentlicht. Er ist symmetrisch: Er gilt für Mehrmengen und Mindermengen identisch. Er entsteht in drei Schritten (KoV XV § 49 Ziffer 6):

  1. Aus den Börsenpreisen: Für jeden Tag zählt der mengengewichtete Gasdurchschnittspreis an der relevanten Handelsplattform mit Lieferort VHP, mit Day-Ahead- und Within-Day-Produkten (täglicher Differenzmengenpreis). Maßgeblich ist der Stand 10 Werktage nach Monatsende, spätere Änderungen fließen nicht mehr ein.
  2. Aus den Tagespreisen eines Monats bildet der Marktgebietsverantwortliche das arithmetische Mittel, den Monatsdurchschnittspreis.
  3. Der veröffentlichte Preis für einen Anwendungsmonat ist das arithmetische Mittel der letzten zwölf Monatsdurchschnittspreise.

Das Zwölf-Monats-Mittel glättet Preisschwankungen: Der Preis, mit dem Mehr- und Mindermengen bewertet werden, folgt dem Börsenpreis mit Verzögerung.

Die Abrechnung läuft in elektronischem Format mit dem vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten Preis (LRV Gas § 10 Ziffer 5). Zur Energiesteuer: Mehr- und Mindermengen sind nur energiesteuerfrei, wenn dem einen Vertragspartner eine Anmeldung nach § 38 Absatz 3 EnergieStG des zuständigen Hauptzollamts des anderen Partners vorliegt (Ziffer 6).

Fristen und Nachrichten

Ablesung und Ermittlungdes Verbrauchsnach G 685Netzbetreiber sendet diebilanzierte Mengean den Lieferanten(MSCONS)Rechnung an denLieferanten (INVOIC)M+2 bis M+3 Monate, 10Werktage nach MSCONSMehr-/Mindermengenmeldungan denMarktgebietsverantwortlichenM+2 bis M+3 MonateRechnung oder Gutschrift(INVOIC)binnen 10 Werktagen nachder MeldungZahlung binnen 10Werktagen
Ablauf der SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung nach KoV XV § 49 und LRV Gas § 10. Die Monatsangaben zählen ab dem Monat, in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet.

Im Detail:

  • Netzbetreiber an Lieferant: Die Rechnung erfolgt im EDIFACT-Format INVOIC frühestens nach Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet, spätestens am Ende des dritten Monats. Vorher schickt der Netzbetreiber die bilanzierte Menge im EDIFACT-Format MSCONS, falls in dem Zeitraum bilanziert wurde. Die Rechnung folgt dann spätestens 10 Werktage später (LRV Gas § 10 Ziffer 5). Auf Verlangen übermittelt er eine tages- und ausspeisepunktscharfe Monatsaufstellung der Allokationsmengen (Ziffer 4).
  • Netzbetreiber an Marktgebietsverantwortlichen: Der Netzbetreiber meldet monatlich je Netzkonto die aggregierten Mehr-/Mindermengen derjenigen SLP-Kunden, deren Mehr-/Mindermengenzeitraum im selben Anwendungsmonat endet. Gibt es nichts abzurechnen, meldet er den Wert Null. Der Marktgebietsverantwortliche erhält Rechnung oder Gutschrift (INVOIC) spätestens am 10. Werktag nach der Meldung und zahlt oder erhält binnen 10 Werktagen (KoV XV § 49 Ziffer 3 und 5).
  • Korrekturen: Ändert sich eine Mehr-/Mindermenge gegenüber dem Lieferanten, schickt der Netzbetreiber eine neue Meldung je betroffenem Anwendungsmonat. Sie ersetzt die alte, bereits erstellte Rechnungen oder Gutschriften werden storniert und neu erstellt. Nach drei Jahren, gerechnet mit Ablauf des Kalenderjahres nach Zugang, sind Korrekturen nur noch möglich, wenn eine Korrektur der Netznutzungsabrechnung gegenüber dem Transportkunden sie auslöst (Ziffer 8).
  • Pönale: Fehlt die INVOIC bis M+5 Monate plus 1 Werktag, erhebt der Marktgebietsverantwortliche eine Pönale beim Netzbetreiber: 1.000 Euro für kleine und mittelgroße, 2.000 Euro für große Netzbetreiber. Fehlt sie auch nach weiteren sechs Monaten (M+11 Monate plus 1 Werktag), steigt die Pönale auf 6.000 beziehungsweise 12.000 Euro. Die Größenklasse richtet sich nach der Ausspeiseallokation des Vorjahres (Ziffer 9).

RLM-Mehr- und Mindermengen

Auch bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gibt es Differenzen, aber aus einem anderen Grund. Der Netzbetreiber meldet die Stundenmengen zunächst mit dem Bilanzierungsbrennwert, einer Vorausschätzung. Später korrigiert er den Lastgang mit dem Abrechnungsbrennwert nach G 685. Die Differenz zwischen vorläufiger und endgültiger Mengenzuordnung heißt RLM-Mehr- und Mindermenge (GaBi Gas 2.0, Tenor Ziffer 3).

Sie wird auf Tagesbasis zum Ende eines Monats ermittelt und gilt zwischen dem Marktgebietsverantwortlichen und dem Bilanzkreisverantwortlichen. Der Preis ist der tägliche mengengewichtete Gasdurchschnittspreis mit Lieferort VHP, für Mehr- und Mindermengen derselbe. Wer an wen zahlt, richtet sich danach, in welche Richtung der Abrechnungsbrennwert vom Bilanzierungsbrennwert abweicht. Der Beschluss nennt die Richtung nicht.

Vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten: Eine RLM-Entnahmestelle verbraucht an einem Tag 100.000 Normkubikmeter. Mit dem Bilanzierungsbrennwert von 11,20 kWh/m³ sind das 1.120.000 kWh, mit dem Abrechnungsbrennwert von 11,28 kWh/m³ sind es 1.128.000 kWh. Die Differenz von 8.000 kWh wird mit dem Tagespreis bewertet, bei angenommenen 3,5 Cent je kWh sind das 280 Euro. Die Grundlagen von Brennwert und Normkubikmeter stehen im Artikel Von Kubikmetern zu Kilowattstunden.

Differenzmengen beim Lieferantenwechsel

Der Bilanzkreiswechsel bei SLP geschieht immer in die Zukunft, nach Aufnahme der Versorgung, und frühestens zum nächsten Monatsersten. Der Lieferbeginn kann untermonatlich sein. Die daraus entstehenden Differenzmengen gleicht der Netzbetreiber zwischen Alt- und Neulieferanten mit einem gesonderten Mehr- und Mindermengenmodell aus. Das ist nach der Anlage ausdrücklich nicht die Verrechnung nach GaBi Gas 2.1 (GeLi Gas 3.0, Kap. 4.6). Den Hintergrund und die Fristen beschreibt der Artikel GeLi Gas.

Wie sich das vom Strom unterscheidet

Auch im Strommarkt gibt es Mehr- und Mindermengen bei Standardlastprofil, siehe Standardlastprofile verstehen. In Gas fällt vor allem ein Punkt auf: Der Preis ist ein einheitlicher, vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichter Zwölf-Monats-Durchschnitt des Börsenpreises am virtuellen Handelspunkt, und die Differenz geht über den Netzbetreiber bis an THE durch. Der Netzbetreiber rechnet seine Einnahmen und Ausgaben mit dem Marktgebietsverantwortlichen ab, „der die Regelenergie bereitstellt“ (GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 3a).

Häufige Missverständnisse

„Mehrmenge heißt, der Kunde hat mehr verbraucht.“ Es ist umgekehrt. Bei einer Mehrmenge ist weniger Gas ausgespeist worden als allokiert wurde. Der Kunde hat weniger verbraucht als das Profil erwartete, und der Lieferant erhält eine Vergütung.

„Die Mehr-/Mindermengenabrechnung berührt die Rechnung des Endkunden.“ Sie läuft zwischen Netzbetreiber, Lieferant und Marktgebietsverantwortlichem. Die Verbrauchsabrechnung des Kunden hängt vom Liefervertrag ab.

„Es gibt nur eine Art Mehr-/Mindermenge.“ Es gibt drei: SLP, RLM-Brennwertkorrektur und das Modell beim Lieferantenwechsel.

Grenzen dieser Seite

  • Der Wortlaut des Lieferantenrahmenvertrags stammt aus einem Exemplar, das ein Netzbetreiber als „Anlage 3 zur KoV Gas, Stand 27.03.2026“ veröffentlicht hat. Es ist ein Muster für Verteilernetze mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossene Verteilernetze. Ob die Regeln in § 10 beim Standard-Lieferantenrahmenvertrag identisch lauten, habe ich nicht gegen das Original der Verbände geprüft. Das KoV-Hauptteil § 49 deckt die Beziehung zum Marktgebietsverantwortlichen ab.
  • Der Leitfaden „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ der Verbände, auf den der Lieferantenrahmenvertrag verweist, liegt nicht vor.
  • Die Preise im Beispiel sind angenommen. Den aktuellen Mehr-/Mindermengenpreis veröffentlicht der Marktgebietsverantwortliche.

Begriffe im Glossar: Mehr- und Mindermengenabrechnung (dort für Strom beschrieben), Standardlastprofil, Brennwert. Zur Einordnung der drei beteiligten Rollen dient der Gasmarkt im Überblick.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. BDEW, VKU, GEODE – Kooperationsvereinbarung Gas (KoV XV), Änderungsfassung vom 27.03.2026, § 49 SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung (Seiten 71 bis 74)bdew.de
  2. BDEW, VKU, GEODE – Anlage 3 zur KoV Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Stand 27.03.2026, § 10 Ausgleich von SLP-Mehr-/Mindermengen (Seiten 15 und 16; Musterexemplar eines Netzbetreibers)stadtwerke-muehlacker.de
  3. Bundesnetzagentur – Beschluss BK7-24-01-008 vom 12.09.2025 (GaBi Gas 2.1), Tenor Ziffer 3a (Seiten 6 und 7)bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – Beschluss BK7-14-020 vom 19.12.2014 (GaBi Gas 2.0), Tenor Ziffer 3 und Ziffer 7 (Seiten 4 und 6)clearingstelle-eeg-kwkg.de
  5. Bundesnetzagentur – Anlage zu BK7-06-067 in der Fassung BK7-24-01-009 (GeLi Gas 3.0), Kap. 2.5 und 4.6 (Seiten 6 und 15)bundesnetzagentur.de
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