Aus dem Glossar
Zuordnung
Zeitraum, in dem ein Lieferant einer Marktlokation zugeordnet ist. Der Netzbetreiber führt die Zuordnung historisch und lückenlos. Sie entscheidet, welchem Bilanzkreis die Energie zugerechnet wird und wer die Netznutzungsrechnung erhält. Fehlt ein Lieferant, ordnet der Netzbetreiber den Ersatz- und Grundversorger zu.
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