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Pflichteinbau

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Rollout

Gesetzlicher Fahrplan für die Ausstattung der Messstellen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss in den Pflichtfällen intelligente Messsysteme einbauen und dabei gesetzliche Quoten erreichen. Für Verbraucher zwischen 6.000 und 100.000 kWh und nach § 14a EnWG waren bis Ende 2025 20 Prozent der Pflichtfälle auszustatten, danach folgen Stufen von 90 Prozent der jeweils neu auszustattenden Fälle (Ende 2026, 2028, 2030) bis zu 90 Prozent aller Pflichtfälle Ende 2032. Für Verbraucher über 100.000 kWh und Anlagen über 100 kW beginnt der Einbau spätestens 2028. Alle übrigen Messstellen erhalten bis Ende 2032 mindestens eine moderne Messeinrichtung.

Grundlage
§§ 29, 45 MsbG (Fassung nach der Novelle vom 25.02.2025)

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