Aus dem Glossar
Festlegung
Verbindliche Entscheidung der Bundesnetzagentur, die für alle betroffenen Marktteilnehmer gilt. GPKE, WiM und MaBiS sind Festlegungen der Beschlusskammer 6 (Netzzugang Strom). Die Beschlusskammer 7 regelt den Gasnetzzugang, die Beschlusskammer 8 die Netzentgelte Strom. Das Aktenzeichen, etwa BK6-24-174, benennt das Verfahren.
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