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ARegV

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Anreizregulierung

Regulierungssystem für Netzbetreiber. Die Behörde gibt für jede Regulierungsperiode eine Erlösobergrenze vor: den Betrag, den der Netzbetreiber im Jahr höchstens über Netzentgelte einnehmen darf. Sie beruht auf geprüften Kosten und einem Effizienzvergleich; wer effizienter wirtschaftet, darf den Vorteil in der Periode behalten. Für Stromverteilnetzbetreiber gilt bis 31.12.2028 die ARegV (vierte Periode 2024 bis 2028); ab 01.01.2029 gilt die Festlegung RAMEN Strom der Bundesnetzagentur vom 08.12.2025.

Grundlage
ARegV (gilt bis 31.12.2028), § 21a EnWG, RAMEN Strom (GBK-25-01-1#1)

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