Aus dem Glossar
Redispatch 2.0
Seit dem 1. Oktober 2021 geltendes Verfahren, das auch Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen und Speicher ab 100 kW in den Redispatch einbezieht. Es hat das frühere Einspeisemanagement abgelöst. Die abgeregelte Menge gleicht der anweisende Netzbetreiber nur im Planwertmodell bilanziell aus; im Prognosemodell tut das bis Ende 2031 der Bilanzkreisverantwortliche des Lieferanten. Rechtsstand ist die Festlegung BK6-23-241 vom 07.05.2026.
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