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Mieterstrom

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Mieterstrom

Strom aus einer Anlage am oder im Gebäude, den der Betreiber ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Bewohner liefert. Der Mieterstromanbieter ist Lieferant mit allen Pflichten und muss auch den Reststrom aus dem Netz bereitstellen. Für PV-Mieterstrom kann es den Mieterstromzuschlag geben.

Grundlage
§ 42a EnWG, § 21 Abs. 3 EEG

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