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Gemeinsame Nutzung

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Energy Sharing

Gemeinsame Nutzung von Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage über das öffentliche Netz. Die Teilnehmer erhalten nach einem Aufteilungsschlüssel einen Anteil an der zeitgleichen Erzeugung. Bezug und Erzeugung müssen viertelstündlich gemessen werden. Für den Reststrom bleibt der eigene Lieferant.

Grundlage
§ 42c EnWG

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