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Kundenanlage

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Kundenanlage

Energieanlagen hinter dem Netzanschluss, die Strom an die dort angeschlossenen Verbraucher weiterleiten und nach § 3 Nr. 65 und 66 EnWG nicht als Netz gelten, zum Beispiel die Verteilung in einem Mehrfamilienhaus. Seit EuGH C-293/23 (28.11.2024) und BGH EnVR 83/20 (13.05.2025) liegt eine Kundenanlage nur vor, wenn sie kein Verteilernetz ist; Leitungen zum Verkauf an Endkunden sind Netz. Für bis zum 23.12.2025 angeschlossene Bestandsanlagen gelten die Regulierungsvorgaben nach § 118 Abs. 7 EnWG erst ab dem 01.01.2029.

Grundlage
§ 3 Nr. 65, 66 und § 118 Abs. 7 EnWG

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