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SAP Utilities & Betrieb

Eichung, Beglaubigung und Stichprobenverfahren in SAP IS-U

Wie SAP IS-U Eichfristen führt und Turnuswechsel plant: Beglaubigungsdaten an Gerätetyp und Gerät, Wechseljahr, Turnuswechselliste, Stichprobenlos, Prüflinge und Beglaubigung, dazu der Bezug zu MessEG und MessEV und ein Planungsbeispiel.

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Kurzantwort

IS-U kennt den Begriff Beglaubigung für das, was das Eichrecht Eichung nennt. Am Gerätetyp steht, ob Geräte eichpflichtig sind und wie viele Jahre die Frist beträgt. Am einzelnen Gerät steht das Beglaubigungsjahr. Beides zusammen ergibt das Turnuswechseljahr, das System führt es in die Turnuswechselliste, aus der Aufträge für den Gerätewechsel entstehen. Für große Bestände baugleicher Geräte gibt es das Stichprobenverfahren: Man bildet ein Los, zieht wenige Prüflinge, prüft sie und verlängert bei Erfolg das ganze Los. Besteht das Los nicht, kommen die Geräte einzeln in die Turnuswechselliste. Ob und wie eine Fristverlängerung rechtlich gilt, entscheidet die Behörde (§ 35 MessEV), nicht das System.

Die rechtlichen Regeln beschreiben Eichfristen, MID und Befundprüfung und Nacheichung und Eichfristen im Betrieb. Hier geht es darum, was IS-U dazu führt und wie man ein Turnusjahr damit plant. Welche Ablesung ein Gerätewechsel auslöst, zeigt Ablesegründe und ihre Folgen.

Eichung und Beglaubigung: zwei Wörter für dieselbe Sache

Die SAP-Dokumentation spricht durchgängig von „Beglaubigung“, das Gesetz von „Eichung“. Die SAP-Hilfe beschreibt die Beglaubigung so: Ein Messgerät, das die gesetzlich oder unternehmensintern vorgeschriebenen Fehlergrenzen einhält, wird für eine bestimmte Dauer beglaubigt und kann wieder eingebaut werden. Das System unterscheidet externe Beglaubigung (gesetzlich) und interne (nach Unternehmensvorgabe). Im Folgenden steht „Beglaubigung“, wenn es um IS-U-Daten und Funktionen geht, „Eichung“ für die Rechtslage.

Die Rechtsgrundlage in Kürze, am Wortlaut vom 5. Oktober 2026 geprüft:

Norm Aussage
§ 34 Abs. 1 MessEV Eichfrist zwei Jahre, soweit Anlage 7 nichts anderes bestimmt; wird nach Fristablauf geeicht, beginnt die neue Frist mit dem Ablauf der vorherigen
§ 34 Abs. 2 MessEV bei Fristen ab einem Jahr endet die Frist erst mit dem Ende des Jahres, in dem sie rechnerisch endet
Anlage 7 Nr. 6.1 bis 6.3 Wechselstromzähler: Induktionszähler 16 Jahre, als Messwandlerzähler 12 Jahre, elektronische Zähler 8 Jahre; Nr. 6.6: Messwandler nicht befristet
§ 35 MessEV Verlängerung der Eichfrist eines Loses durch Stichprobenverfahren, sieben Voraussetzungen, Antrag frühestens zwei Jahre vor Fristablauf
§ 37 Abs. 1 MessEG ungeeichte Geräte dürfen nicht verwendet werden; bei Geräten aus dem Konformitätsbewertungsverfahren beginnt die Frist mit dem Inverkehrbringen
§ 38 MessEG Antrag mindestens zehn Wochen vor Fristablauf: Das Gerät gilt bis zur behördlichen Überprüfung weiter als geeicht

Der Jahresbezug in § 34 Abs. 2 MessEV passt zur Rechenweise des Systems, das mit Jahreszahlen arbeitet (siehe unten). Das ist eine Beobachtung, keine Aussage der SAP-Quellen.

Die Daten in IS-U

Am Gerätetyp (ETYP) steht, was für alle Geräte der Bauart gilt. SAP Learning nennt als Beglaubigungsdaten des Gerätetyps die Eichgültigkeit (die gesetzliche Frist, nach der ein extern beglaubigtes Gerät erneut beglaubigt werden muss) und den internen Beglaubigungszeitraum. Beide dienen dazu, das nächste Wechseljahr zu berechnen: Man addiert sie zum letzten Beglaubigungsjahr des Geräts. Ist der Gerätetyp extern beglaubigungspflichtig, hat die Eichgültigkeit Vorrang vor dem internen Zeitraum. Der interne Zeitraum ist in der Regel kürzer; im Customizing kann man festlegen, ob er länger sein darf (Standard: nein). Die Felder: BGLKZ (0 nicht, 1 extern, 2 intern beglaubigungspflichtig), VLZEITT (Eichfrist in Jahren), VLZEITTI (interne Frist). Zwei weitere Felder, VLZEITN und VLKZBAU, führen laut Data Dictionary eine alte Frist für Geräte bis zu einem Baujahr; wozu ein Betrieb das nutzt, belegen die Quellen nicht.

Am Gerät (EGERS, eine Zeile je Gerät) stehen die Daten des Exemplars:

Feld Bedeutung
BGLJAHR Beglaubigungsjahr, Ausgangswert für das Wechseljahr
BGLART, BGLNUM Art und Nummer der Beglaubigung
BGLSTAT Status: ohne Einschränkung, keine Losaufnahme möglich, derzeit keine Beglaubigung möglich, Beglaubigung nicht mehr gültig
LOS, KZSTICH Losnummer und Status des Geräts in der Stichprobe
BESITZ Prüfrelevanz: ob das Gerät am Stichprobenverfahren teilnimmt
WECHSEL vorgezogenes Wechseljahr
VLZEIT_DEV geräteindividuelle Eichgültigkeit
EICHFAEL Eichfrist verwenden
PLOMBE, PLOMBDAT Plombencode und Datum der letzten Plombierung

Die Werte von BGLSTAT stehen als Festwerte im Data Dictionary (SAP Datasheet, hier sinngemäß übersetzt). Die Prüfrelevanz legt fest, ob ein Gerät am Stichprobenverfahren teilnimmt oder ausgeschlossen wird, etwa weil es ein Fremdgerät ist; die Ausprägungen sind Customizing.

Das Wechseljahr

Das Turnuswechseljahr eines Geräts ergibt sich nach der SAP-Hilfe „im Regelfall“ aus dem letzten Beglaubigungsjahr im Gerätestammsatz plus der Eichgültigkeit im Gerätetyp. Ein Zähler mit Beglaubigungsjahr 2018 und Eichfrist 8 Jahre hat das Wechseljahr 2026. Drei Besonderheiten:

  • Los. Gehört das Gerät zu einem amtlichen Los, hängt das nächste Wechseljahr vom Status des Loses ab und wird dynamisch ermittelt. Ein innerbetriebliches Los zählt bei der Ermittlung nicht mit.
  • Vorgezogenes Wechseljahr. Das Feld WECHSEL holt Geräte früher in die Planung, als die Rechnung es vorsähe.
  • Eigene Regel. SAP bietet dazu eine Erweiterung an (EDMRPLYR, „Ermittlung des Wechseljahrs“). Welche Regel ein Unternehmen nutzt, steht im eigenen System.

Bei einem Zähler, der nach dem Konformitätsbewertungsverfahren in Verkehr kam, beginnt die Eichfrist nach § 37 MessEG mit dem Inverkehrbringen. Welches Jahr ein Betrieb dafür als Beglaubigungsjahr einträgt, etwa das der M-Kennzeichnung auf dem Gerät, regeln die SAP-Quellen nicht. Zu beachten ist § 34 Abs. 2 MessEV: Vermutet wird, dass das Gerät in dem Jahr in Verkehr gebracht wurde, in dem es gekennzeichnet wurde. Das ist eine Abstimmungsfrage im Haus, keine Systemvorgabe.

Weg 1: Einzelbeglaubigung im Turnus

Geräte, die einzeln beglaubigt werden sollen, nimmt man in die Turnuswechselliste auf. Die SAP-Hilfe beschreibt sie so:

  • Beim Anlegen kommen alle eingebauten Geräte in die Liste, deren Turnuswechseljahr kleiner oder gleich dem gewünschten Turnusjahr ist. Nur eingebaute Geräte gelangen hinein, und sie müssen für diesen Einbau beglaubigt gewesen sein.
  • Das Anlegen bereinigt zuerst die Liste des Jahres: Geräte ohne Arbeitsauftrag oder Meldung und ohne Ausbau fliegen heraus, dann werden alle Geräte mit passendem Turnusjahr neu aufgenommen. Optional lässt sich die Liste auf einen Spartentyp einschränken.
  • Man kann sie erweitern: um einen Gerätetyp (mit voraussichtlichem Wechseljahr oder letztem Beglaubigungsjahr), einen unternehmensinternen Bereich oder ein Los. Angaben in einer Zeile wirken als UND, mehrere Zeilen als ODER. Geräte mit vorgezogenem Wechseljahr kommen nur durch eine eigene Erweiterung hinein.
  • Das Anlegen ist laut Hilfe rechenintensiv; SAP empfiehlt, es in die Hintergrundverarbeitung einzuplanen. Statistik- und Fehlerprotokoll sind in SLG1 abrufbar (Objekt IUEG, Unterobjekte REP_STAT und REP_ERROR).

Die Transaktionen: EG88 legt die Liste an, EG89 zeigt sie. Aus der Liste entstehen mit EG90 Arbeitsaufträge oder Meldungen; SAP Learning nennt als Auswahlkriterien Turnusjahr, geplantes Wechseljahr, Gerätetyp, Spartentyp, Ableseeinheit, Bauklasse, regionale Struktur, eigene Felder und eine Höchstzahl. Das Gerät wird mit EG30 gewechselt (Gerätewechsel in SAP IS-U Schritt für Schritt), das ausgebaute Gerät beglaubigt man mit EG97.

Beglaubigen. Nach der SAP-Hilfe kann man jederzeit beglaubigen, die Beglaubigung ist an das Beglaubigungsjahr gebunden. Zulässig sind das laufende Jahr und zurückliegende Jahre; ein Beglaubigungsjahr „Systemjahr plus 1“ erst nach dem 30. September. Pro Gerät erfasst man Beglaubigungsnummer, -art und Plombencode, optional die Zählerstände der Zählwerke (ohne Plausibilitätsprüfung). Die Revision ist die Erweiterung der Beglaubigung: Sie verlangt zusätzlich ein Plombendatum, eine Beglaubigungsart und einen Plombencode. Anlässe sind wie bei der Beglaubigung ein Turnuswechsel, eine innerbetriebliche Prüfung oder eine zerstörte Plombe.

Weg 2: Stichprobenverfahren

Die SAP-Hilfe beschreibt die Komponente als Unterstützung bei der Auswahl und Aufnahme von Geräten in Stichprobenlose. Lose lassen sich für beglaubigungspflichtige Geräte der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme bilden. Aus jedem Los wird eine definierte Anzahl Prüflinge gezogen; ihr Prüfergebnis entscheidet über die Verlängerung des ganzen Loses. Das passt zu § 35 MessEV, der die Verlängerung für Strom, Gas, Wasser und Wärme kennt.

Amtliche und innerbetriebliche Lose. Ein amtliches Los verlängert die Beglaubigung mehrerer Geräte per Stichprobenverfahren. Ein innerbetriebliches Los sichert über eigene Prüfungen die Qualität von Geräten, die nicht beglaubigungs- oder prüfungspflichtig sind. Das Los trägt unter anderem die Kennung amtlich oder innerbetrieblich, einen Status, Zusammenstellungsdatum, Datum der Ermittlung der Losgeräte, Losgröße, Ziehungsdatum, das nächste Fälligkeitsjahr und das Datum der Auflösung. Die Losnummer wird in die Gerätestammsätze eingetragen.

Wichtiger Hinweis der SAP-Hilfe. Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Behörden weltweit sei eine allgemeine Zertifizierung des Verfahrens nicht möglich. Man solle vor dem Einsatz die Zulässigkeit mit den verantwortlichen Stellen abstimmen. Abweichende Anforderungen, besonders zur Ziehung, lassen sich über Erweiterungen umsetzen.

Das Stichprobenverfahren in IS-U: Aus einem Los werden wenige Prüflinge gezogen, ausgebaut und geprüft. Ihr Ergebnis entscheidet über das ganze Los.Reihenfolge nach SAP-Hilfe und SAP Learning. Ob eine zweite Ziehung erlaubt ist, steuert das Customizing; die Behörde legt die Stichprobe fest (MessEV § 35).

Die Schritte im Einzelnen (SAP Learning, SAP-Hilfe, Transaktionskatalog):

  1. Los anlegen (EG80). Man wählt amtlich oder innerbetrieblich und die Sparte, gibt unter anderem die Art der Beglaubigungspflicht und das Jahr der ersten Stichprobenprüfung an. Die Art der Beglaubigungspflicht muss im Los und im Gerätetyp gleich sein. Das Kennzeichen für die einmalige Ziehung steuert, ob das Feld für eine zweite Ziehung erscheint.
  2. Los zusammenstellen (EG83; im Katalog auch EG8A als Report, die Hilfe nennt den Report REGLOS04). Man nimmt Einzelgeräte oder über den Gerätetyp eine Anzahl Geräte auf, optional eingeschränkt nach Wechsel- oder Baujahr. Das geht, solange noch keine Ziehung stattgefunden hat. Die Losnummer erscheint im Gerätestamm. Für große Bestände ist die Hintergrundverarbeitung vorgesehen, die auch nach Region, Hersteller und Wechseljahr auswählt.
  3. Losgeräte ermitteln (EG84). Das System legt eine interne Tabelle aller Geräte an, aus der später gezogen wird. Danach lassen sich einzelne Geräte nicht mehr aus dem Los nehmen, nur noch das ganze Los auflösen. Eine Erweiterung (EDMLOT02) kann Geräte aus der Ermittlung ausschließen, etwa die eines Lagers.
  4. Prüflinge ziehen (EG85, im Katalog auch EG8D als Report). Man gibt die Anzahl der Prüflinge und Reservegeräte an; vorbelegt werden die Zahlen nach Sparte, Ziehung und Losgröße aus dem Customizing, wahlweise prozentual und getrennt für elektronische und mechanische Zähler. Es sind laut Hilfe höchstens zwei Ziehungen pro Jahr möglich. Die gezogenen Geräte werden im Gerätestamm gekennzeichnet.
  5. Prüflinge wechseln. Mit EG90 entstehen Aufträge, auf Wunsch für Prüflinge und Reservegeräte, für die erste und zweite Ziehung. Das System bestimmt die Geräteplätze und kann alle Geräte an diesen Plätzen wechseln lassen. Der Wechsel selbst läuft mit EG30.
  6. Prüfen. Die Prüfschritte legt ein Prüfplan je Gerätetyp fest; die Ergebnisse lassen sich in der Qualitätsverwaltung erfassen. Beides ist keine Voraussetzung für das Stichprobenverfahren.
  7. Entscheiden. Bestehen die Prüflinge, beglaubigt man sie (EG97) und das ganze Los (EG81, so die Bezeichnung bei SAP Learning); der Status und das nächste Fälligkeitsjahr des Loses werden gepflegt. Besteht das Los nicht, ist eine zweite Ziehung nur möglich, wenn das Customizing sie erlaubt. Fällt ein extern beglaubigungspflichtiges Los durch, werden laut Hilfe in der Regel alle Geräte in die Turnuswechselliste übernommen (außer bereits ausgebaute) und einzeln beglaubigt.

Die Folge für die Geräte. Bestehen die Prüflinge, verlängert sich die interne Beglaubigungsdauer aller Losgeräte um den im Customizing eingestellten Zeitraum (SAP Learning nennt als Beispiel vier Jahre); die Prüflinge selbst werden normalerweise einzeln für die volle Dauer beglaubigt, im Beispiel 16 Jahre. Ein Gerät verliert die Beglaubigung nicht, wenn es über die Losdauer hinweg beglaubigt ist, sofern man im Customizing das Feld „Beglaubigungsdauer des Geräts übersteuert Los“ (BG) markiert hat. Wie die Verlängerung der IS-U-Daten rechtlich mit der Verlängerung der Eichfrist durch die Behörde zusammenhängt, regeln die SAP-Quellen nicht. Die Daten im System bilden den Beschluss ab, sie ersetzen ihn nicht.

Ein Turnusjahr planen

Vereinfachtes Beispiel mit frei gewählten Zahlen. Ein Messstellenbetreiber hat 6.000 gleiche elektronische Zähler vom Typ „4711-ZT“, Eichfrist 8 Jahre, Beglaubigungsjahr 2018. Das Wechseljahr ist 2026, die Eichfrist endet am 31. Dezember 2026 (§ 34 Abs. 2 MessEV).

Zeitpunkt Schritt
ab Ende 2024 Antrag auf Fristverlängerung durch Stichprobe möglich (§ 35 MessEV: frühestens zwei Jahre vor Ablauf); das Verfahren muss der Behörde vor Beginn der Prüfungen angezeigt sein
2025 Los anlegen, zusammenstellen, Losgeräte ermitteln, Prüflinge ziehen (EG80 bis EG85); Prüflinge wechseln und prüfen
vor Jahresende 2025 Ergebnis: Los verlängert oder Los aufgelöst; bei Auflösung Turnuswechselliste 2026 anlegen (EG88) und Aufträge planen
bis 22.10.2026 späteste Einzelanträge auf Eichung, damit die Zehn-Wochen-Regel gilt (§ 38 MessEG)
31.12.2026 Ende der Eichfrist; ohne Verlängerung, Eichung oder Austausch dürfen die Geräte danach nicht mehr verwendet werden (§ 37 MessEG)

§ 35 Nr. 7 MessEV verlangt, dass das Verfahren so rechtzeitig beginnt, dass alle Geräte des Loses vor Ende der Frist ersetzt werden könnten, falls der Nachweis scheitert. Bei 6.000 Geräten bestimmt deshalb die Monteurkapazität den Beginn, nicht das Kalenderjahr: Wer erst im Herbst 2026 zieht, hat keinen Spielraum mehr. Zwei Handgriffe im System: Wird ein Los vor dem Anlegen der Liste aufgelöst, übernimmt EG88 dessen Geräte automatisch. Wird es danach aufgelöst, muss man die Liste um das Los erweitern. Und: Die Liste enthält nur eingebaute, für diesen Einbau beglaubigte Geräte; ein Gerät ohne gepflegtes Beglaubigungsjahr fällt durch die Planung.

Fehler und Fallen

Gerät fehlt in der Liste. Es ist nicht eingebaut oder war für diesen Einbau nicht beglaubigt, oder das Beglaubigungsjahr fehlt oder ist falsch. Man prüft den Gerätestamm in EGERS und das Einbaudatum.

Los zu spät aufgelöst. Die Geräte des Loses fehlen in der Turnuswechselliste. Die Liste erweitern.

Prüfrelevanz nicht gesetzt. Fremdgeräte oder Sondergeräte nehmen nicht teil oder verfälschen das Los. Die Ausprägungen sind Customizing; vor dem Zusammenstellen prüfen.

Dritte Ziehung. Laut SAP-Hilfe sind höchstens zwei Ziehungen pro Jahr möglich, eine zweite nur, wenn das Customizing sie vorsieht. Wer nach einem Durchfall nachziehen will, stößt an diese Grenze.

Beglaubigung nach Wechsel verloren. Je nach Vorgangsgrund verliert ein Gerät beim Ein-, Aus- oder Wechsel die Loszugehörigkeit oder die Beglaubigung. Das Customizing der Gründe bestimmt es; Learning beschreibt dazu den Parameter „Geräte verlieren Loszugehörigkeit und Beglaubigung nach Ausbau oder Wechsel“.

Beglaubigungsjahr im Herbst. Das Jahr „Systemjahr plus 1“ lässt sich erst nach dem 30. September erfassen. Wer im Herbst beglaubigt, wählt das Jahr bewusst.

Rechtlich nicht abgesichert. Die Anzeige des Verfahrens nach § 35 Nr. 3 MessEV und die Überwachung der Prüfungen durch die Behörde liegen außerhalb des Systems. Die SAP-Hilfe verlangt ausdrücklich die Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

Typische Missverständnisse

„Beglaubigung und Eichung sind verschiedene Dinge.“ In den SAP-Texten heißt dasselbe Beglaubigung, im Gesetz Eichung. Der interne Zeitraum für nicht eichpflichtige Geräte ist dagegen eine Unternehmensregel.

„Das Stichprobenverfahren verlängert die Frist eines einzelnen Zählers.“ Es gilt für das Los, nicht für ein einzelnes Gerät. Eine Einzelverlängerung gibt es nur durch Eichung.

„Die Turnuswechselliste weiß alles.“ Sie kennt nur eingebaute, beglaubigte Geräte mit Wechseljahr. Was die Pflege nicht enthält, fehlt.

„Ein MID-Zähler braucht keine Pflege des Beglaubigungsjahrs.“ Er braucht keine Eichung für die Dauer der Frist, aber die Fristplanung im System lebt vom Beglaubigungsjahr.

Grenzen und Quellenlage

Funktionen und Reihenfolge stammen aus der SAP-Hilfe (ERP 6.0 EHP8) und SAP Learning (S/4HANA Utilities), Felder aus dem Data-Dictionary-Abzug, Transaktionen aus Katalog und SAP Learning. Nicht belegt: die Prozentsätze und Stückzahlen der Ziehung (Customizing und behördliche Vorgabe), die Ausprägungen von Prüfrelevanz, Beglaubigungsart und Vorgangsgründen, die Bedeutung von VLZEITN und VLKZBAU im Betrieb, das Verhalten von EDMRPLYR in einem konkreten Mandanten. Zur Befundprüfung (§ 39 MessEG) führen die gelesenen SAP-Quellen keine eigene Funktion; sie steht im Rechtsartikel. Unterschiede zwischen ECC und S/4HANA sind nicht gesondert geprüft. Den Begriff erklärt das Glossar unter Eichfrist, die Geräte am Gerätetyp Gerätetyp, Gerät und Equipment.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. SAP Help Portal – Stichprobenverfahren (SAP ERP 6.0 EHP8, Geräteverwaltung)help.sap.com
  2. SAP Help Portal – Amtliches/internes Loshelp.sap.com
  3. SAP Help Portal – Prüflinge ziehenhelp.sap.com
  4. SAP Help Portal – Turnuswechsel und Erstellung von Turnuswechsellistenhelp.sap.com
  5. SAP Help Portal – Beglaubigunghelp.sap.com
  6. SAP Learning – Exploring Inspection and Certification (Configuring Device Management in SAP S/4HANA Utilities)learning.sap.com
  7. Mess- und Eichverordnung (MessEV) – § 34 Eichfristgesetze-im-internet.de
  8. Mess- und Eichverordnung (MessEV) – § 35 Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahrengesetze-im-internet.de
  9. Mess- und Eichverordnung (MessEV) – Anlage 7 (Eichfristen)gesetze-im-internet.de
  10. Mess- und Eichgesetz (MessEG) – § 37 Eichung und Eichfristgesetze-im-internet.de
  11. Mess- und Eichgesetz (MessEG) – § 38 Verspätete Eichungengesetze-im-internet.de
  12. SAP Datasheet – Tabelle EGERS (IS-U-Gerätestammdaten)sapdatasheet.org
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