AnmeldenLernweg starten
Schlagwort

Eichung

  • 2Artikel
  • 22Minuten Lesezeit
Zum Glossar

Aus dem Glossar

Eichfrist

Zeitraum, in dem ein Messgerät für die Abrechnung verwendet werden darf. Bei elektronischen Stromzählern beträgt sie acht Jahre, bei mechanischen Zählern je nach Bauart zwölf oder sechzehn Jahre. Sie beginnt mit dem Inverkehrbringen und kann über ein Stichprobenverfahren verlängert werden.

Grundlage
MessEG, MessEV

Im Glossar ansehenMesswesen & Smart Metering

Artikel mit diesem Schlagwort