Kurzantwort
In SAP IS-U ist der Sperrbeleg die Bearbeitungseinheit einer Sperrung. Für jeden Sperrfall entsteht ein Beleg, der den Fortgang von der Sperrung bis zur Wiederinbetriebnahme protokolliert. Beim Zahlungsverzug legt der Mahnlauf ihn an, sobald ein Posten die Sperrmahnstufe erreicht. Der Beleg erzeugt den Sperrauftrag, nimmt die Rückmeldung der Sperrung auf und wartet danach auf den Anstoß zur Wiederinbetriebnahme, etwa den Ausgleich der Posten. Beim Lieferanten läuft die Sperrung vor Ort über den Netzbetreiber, den der Lieferant mit einem Sperrauftrag im Marktprozess beauftragt. Ob gesperrt werden darf, regelt für Zahlungsverzug § 41f EnWG.
Abgrenzung
Die rechtlichen Voraussetzungen, Fristen und die Abwendungsvereinbarung stehen in Sperrung und Wiederinbetriebnahme der Versorgung. Die Nachrichten zwischen Lieferant und Netzbetreiber, ihre Fristen und Ablehnungsgründe beschreibt Unterbrechung der Anschlussnutzung. Dieser Artikel zeigt die SAP-Seite: Beleg, Tabellen, Ablauf und die Schnittstelle zu Mahnlauf und Marktprozess. Wie Posten gemahnt werden und woher die Sperrmahnstufe kommt, steht in Mahnen in SAP IS-U. Die Abrechnungssperre, die eine Abrechnung bewusst übergeht, ist etwas anderes und steht in Ausnahmen in der Abrechnung.
Der rechtliche Rahmen in einem Absatz
Für Zahlungsverzug eines Haushaltskunden gilt § 41f EnWG: Mahnung, Androhung, vier Wochen Wartezeit, Schwelle, Ankündigung acht Werktage vorher. Daneben gibt es in der Grundversorgung die Sperre ohne Androhung. Sie steht in § 19 StromGVV, für Gas gleichlautend in § 19 GasGVV (Wortlaut abgerufen am 05.10.2026):
„Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. Die §§ 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes über die Unterbrechung der Versorgung bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung bleiben unberührt.“ (§ 19 StromGVV)
Satz 1 betrifft die Umgehung der Messeinrichtung, nicht Zahlungsrückstände. Für Rückstände verweist Satz 2 auf §§ 41f und 41g EnWG. Der Wortlaut des § 19 GasGVV spricht wörtlich ebenfalls von „elektrischer Arbeit“; das ist der amtliche Text, hier unverändert wiedergegeben. Für ein System heißt das: Der Sperrgrund Zahlungsverzug und der Sperrgrund Manipulation durchlaufen verschiedene Prüfungen. Die Prüfung der Voraussetzungen liefert SAP nicht mit; sie bleibt Aufgabe des Versorgers.
Der Sperrbeleg
SAP definiert den Sperrbeleg als „die Bearbeitungseinheit für den Sachbearbeiter“; er dient der Protokollierung des Prozessfortschritts und ermöglicht eine direkte Verzweigung zu den beteiligten Objekten (SAP Help Portal, Sperrbeleg). Er gewährleistet Konsistenz: Es kann keine Wiederinbetriebnahme erfolgen, wenn nicht vorher eine Sperrung stattgefunden hat, und für einen bereits gesperrten Sperrgegenstand lässt sich kein neuer Sperrauftrag erzeugen. Gesperrt wird auf Basis des Geräts; auch Pauschalanlagen sind möglich. Im Objekt-Explorer steht er als Sperrbeleg.
Drei Tabellen tragen ihn, alle im IS-U-Katalog:
| Tabelle | Inhalt | Wichtige Felder |
|---|---|---|
| EDISCDOC | Belegkopf | Nummer DISCNO, Sperrgrund DISCREASON, Verfahren DISCPROCV, Status STATUS, Bezugsobjekt REFOBJTYPE und REFOBJKEY, geplante Wiederherstellung RECDATEPL |
| EDISCOBJ | Sperrobjekte je Beleg | laufende Nummer DISCOBJ, Objektkategorie, Anlage ANLAGE, logisches Gerät LOGIKNR, Zählwerk LOGIKZW, Status je Objekt DISCSTATE |
| EDISCACT | Aktivitäten je Beleg | Aktivität DISCACT mit Art, Datum, Auftragsstatus ORDSTATE, Serviceauftrag ORDERNUM, Gebührenbeleg CHARGE_OPBEL, Ankündigung (APRVL_*), Storniert-Kennzeichen |
EDISCOBJ hängt über DISCNO an EDISCDOC, ebenso EDISCACT; die Verarbeitungsvariante steht in der Customizing-Tabelle EDISCVAR und wird über DISCPROCV angesprochen. Welches Objekt das Bezugsobjekt ist, sagt REFOBJTYPE: Beim Kontokorrent-Sperren ist es das Vertragskonto, das Feld REFOBJKEY trägt dann dessen Nummer. Der Beleg zeigt zugleich, was der Vorgang am Gerät ausgelöst hat: Das Feld INTERIM_BILLING kennzeichnet Aktivitäten, aus denen eine Zwischenabrechnung entsteht, BBPCHANGED solche, bei denen der Abschlagsplan angepasst wurde.
Jedem Beleg ist eindeutig eine Bearbeitungsvariante zugeordnet. Sie enthält die Vorschlagswerte der Sperrbelegfunktionen, einen eindeutigen Sperrgrund und einen Langtext und wird im Customizing eingestellt. Die Variante bestimmt auch, ob eine Freigabe nötig ist, ob Abschlagsplanänderungen erlaubt sind und welche Gebühren anfallen.
Sperrgründe
IS-U kennt nach der SAP-Hilfe vier Anlässe, jeder mit eigener Auslösung und eigenem Ende:
| Sperrgrund | Wie er entsteht | Was ihn beendet |
|---|---|---|
| Sperrmahnstufe im Kontokorrent erreicht | automatisch durch den Mahnlauf | Postenausgleich oder Auszug |
| Leerstand | automatisch bei Auszug ohne Einzug | Einzug |
| Kundenwunsch | manuell, etwa im Front-Office | Kundenwunsch |
| Technische Ursachen | manuell, etwa im Front-Office | Ursache behoben |
Dieser Artikel verfolgt den ersten Fall. Die anderen laufen durch denselben Belegtyp, haben aber keinen Zahlungsbezug.
Der Ablauf
- Sperrbeleg anlegen. Beim Kontokorrent-Sperren entsteht für jedes Konto, zu dem ein Posten die Sperrmahnstufe erreicht, automatisch ein Sperrbeleg. Er enthält alle Posten, die beim Mahndrucklauf diese Stufe erreichen. Der Vorschlag der zu sperrenden Geräte kommt aus allen Verträgen des Kontos.
- Freigeben. Das ist optional. Mit aktivierter Freigabepflicht erzwingt SAP die Freigabe durch einen Sachbearbeiter, bevor ein Sperrauftrag entsteht. Das SAP-Beispiel: Von 2.500 möglichen Sperrungen am Tag sollen nur 100 laufen (SAP Help Portal, Sperrbelegfreigabe). Der Freigabeschritt ist auch der Ort, an dem ein Versorger die Prüfung nach § 41f einhängen kann.
- Sperrauftrag erzeugen. Ein Sperrauftrag ist „ein Objekt, das die Sperrdetails zu Geräten enthält, die gesperrt werden sollen“. Im Auftrag wird festgelegt, ob der Kunde vorher benachrichtigt werden muss; dann entsteht ein Workitem, das der Sachbearbeiter mit eingewilligtem Datum schließen muss, bevor der Auftrag weiterläuft. Gesetzliche Anforderungen oder interne Richtlinien bestimmen, ob das nötig ist. Optional entsteht dazu ein Serviceauftrag als Arbeitsanweisung für den Außendienst; bei AMI-Geräten ist ferngesteuertes Sperren konfigurierbar.
- Sperrung erfassen. Man hält fest, wann und wie welche Geräte und Pauschalanlagen gesperrt wurden, in der Regel über EC86 (Sperrbeleg ändern). Dabei lassen sich Sperrgebühr buchen, Zählerstände erfassen, der Abschlagsplan ändern oder ein Abschlagsstopp setzen und eine Zwischenabrechnung veranlassen. Die Gebühren werden auf Verträge gebucht und kommen über das Gebührenschema im Vertragskontokorrent. Die erfasste Sperrung wirkt in Kundenauskunft, Ablesung, Abrechnung, Hochrechnung und Gerätewechsel (SAP Help Portal, Sperrungserfassung).
- Auf den Anstoß warten. Beim Sperrgrund Sperrmahnstufe wartet der Beleg auf Postenausgleich oder Auszug. Über die Programmerweiterung des Vertragskontokorrents lässt sich das Ereignis R720 (Prüfung auf Wiederinbetriebnahme) kundenspezifisch ausprägen, etwa mit einer Betragsprüfung; SAP liefert ein Muster mit.
- Wiederinbetriebnahme. Analog zum Sperrauftrag entsteht ein Wiederinbetriebnahmeauftrag, danach die Erfassung mit Zählerständen, angepasstem Abschlagsplan und Gebühr (Wiederinbetriebnahmeerfassung). Ein zurückgenommener Abschlagsstopp wird mit der Erfassung der Wiederinbetriebnahme automatisch aufgehoben. Sind alle Objekte wieder in Betrieb, erhält der Beleg den Status 99 (endgültig abgeschlossen).
Erfolgte Sperraktionen lassen sich über den Sperrbeleg stornieren, aber nur in sukzessiver Reihenfolge von der letzten zur ersten Aktion. Aufträge überwacht und terminiert man mit eigenen Berichten (Sperraufträge überwachen, neu terminieren); die Termine lassen sich nicht mehr ändern, wenn schon ein Serviceauftrag erzeugt wurde.
Zusammenspiel mit dem Mahnlauf
Der Rahmenworkflow Sperren/Wiederinbetriebnahme Inkasso (ISUDISCON12) ermöglicht laut SAP, einen Anschluss wegen Zahlungssäumnis zu sperren. Er startet automatisch aus der Sperrmahnstufe des Vertragskontokorrents (SAP Help Portal, Rahmenworkflow). Voraussetzung: Ein Debitor hat die Sperrmahnstufe als Ergebnis eines Mahnlaufs erreicht. Das löst das Ereignis „Sperrbeleg anlegen“ aus, und ein Ereignisfilter auf den Sperrgrund 01 stellt sicher, dass nur Sperrbelege aus dem Mahnlauf den Workflow starten. Das Vertragskonto wird als Bezugsobjekt ermittelt, der Beleg erhält den Status 00 (neu).
Die Kopplung läuft in beide Richtungen. Der Workflow reagiert, wenn sich die Lage ändert, unabhängig vom Belegstatus: Zieht der Kunde aus oder wird der Sperrgrund obsolet, etwa durch eine Zahlung, startet der Workflow „Sperrworkflow unterbrechen“. Wird eine Aktion im Beleg storniert, startet „Sperrworkflow stornieren“. Die Zahlung wirkt damit vom Vertragskonto in den Sperrbeleg hinein: Erst der gebuchte Ausgleich (Das Vertragskontokorrent verstehen) macht den Sperrgrund hinfällig. Eine Zahlung im Stapel oder im Klärungskonto lässt ihn bestehen.
Zusammenspiel mit dem Marktprozess
Die SAP-Hilfe beschreibt den Ablauf aus der Sicht eines Versorgers, dessen Außendienst die Geräte selbst sperrt. Beim Lieferanten im liberalisierten Markt sperrt der Netzbetreiber. Der Lieferant beauftragt die Sperrung mit ORDERS 17115, der Netzbetreiber prüft den Auftrag, führt ihn aus und meldet das Ergebnis mit IFTSTA 21039 (GPKE Teil 2, Kap. 3.5). Die Rechtsgrundlage für die Anweisung ist § 24 Abs. 3 NAV, wie der Artikel zum Sperrprozess zeigt.
Wie ein Projekt Sperrbeleg und Marktnachrichten koppelt, steht in keiner der abgerufenen SAP-Seiten. Als Einordnung des Atlas, nicht als SAP-Aussage, gilt: Die Schritte „Sperrauftrag“ und „Sperrung erfassen“ des Belegs entsprechen beim Lieferanten dem Auftrag an den Netzbetreiber und der Rückmeldung per IFTSTA. Welche Aktivität im Beleg die Nachricht auslöst und welche Rückmeldung die Erfassung füllt, ist Sache der Systemausprägung. Die Marktseite fügt eigene Regeln hinzu, die der Beleg kennen muss:
- Der Netzbetreiber kann ablehnen, etwa weil die Marktlokation schon gesperrt ist. Der Beleg muss dann in einen Zustand wechseln, der einen neuen Versuch erlaubt.
- Ein Auftrag lässt sich per ORDCHG 39000 stornieren, solange er vor Ort noch nicht durchgeführt wurde. Das entspricht im Beleg dem Storno der letzten Aktion.
- Die Sperrkosten rechnet der Netzbetreiber als sonstige Leistung ab. Die Gebühr, die der Lieferant dem Kunden berechnet, bucht der Beleg dagegen auf dem Vertrag des Kunden. Beide Beträge sind getrennt zu führen, und § 41f Abs. 7 EnWG begrenzt, was weitergegeben werden darf.
- Ein Lieferantenwechsel im Sperrzeitraum verändert die Zuordnung. Der Netzbetreiber prüft sie bei Auftragseingang.
Beispiel: Fortsetzung des Mahnbeispiels
Vereinfachtes Beispiel mit erfundenen Werten, Fortsetzung aus Mahnen in SAP IS-U. Vertragskonto 800000471100, zwei Abschläge zu 90 Euro offen, Sperrmahnstufe im Lauf vom 05.04. erreicht.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 05.04. | Der Mahnlauf legt den Sperrbeleg an, Status 00. Die Mahnung mit Stufe 3 enthält die Androhung nach § 41f Abs. 1 Satz 3 EnWG. |
| im April | Sachbearbeitung prüft Schwelle (180 Euro, Doppeltes des Abschlags und mehr als 100 Euro), Pflichtangaben und Hinweise und gibt den Beleg frei. |
| ab 03.05. | Frühester Sperrtermin: vier Wochen nach der Androhung. Spätestens acht Werktage vorher kündigt der Lieferant den Beginn brieflich an, den Sperrauftrag (ORDERS 17115) sendet er spätestens am sechsten Werktag vor dem frühestmöglichen Sperrtermin. |
Dann verzweigt der Fall:
- Zahlung vor der Sperrung. Die Kundin überweist am 28.04. 180 Euro. Sobald die Zahlung gebucht und die Posten ausgeglichen sind, wird der Sperrgrund obsolet, der Workflow wird unterbrochen. War der Auftrag schon beim Netzbetreiber, geht ein Storno (ORDCHG 39000) hinterher, solange vor Ort nicht gesperrt wurde.
- Keine Zahlung. Der Netzbetreiber sperrt, nach GPKE spätestens sechs Werktage nach dem frühestmöglichen Termin, und meldet IFTSTA 21039. Der Lieferant erfasst die Sperrung im Beleg (EC86), bucht die Sperrgebühr auf den Vertrag und stoppt den Abschlag. Am 12.05. zahlt die Kundin 180 Euro plus Kosten. Nach dem Ausgleich folgt der Anstoß zur Wiederinbetriebnahme: ORDERS 17117 an den Netzbetreiber, danach IFTSTA 21039. Mit der Erfassung der Wiederinbetriebnahme und dem Rückgang des Abschlagsstopps schließt der Beleg mit Status 99.
Fehlerfälle
- Sperrbeleg für zahlende Kundin. Der Ausgleich war noch nicht gebucht, als der Auftrag rausging. Vor jedem Sperrauftrag den Kontenstand des Vertragskontos ansehen (FPL9).
- Sperrbeleg ohne Voraussetzungen. Das System erzeugt ihn aus der Mahnstufe. Ohne eigene Prüfung von Schwelle, Androhung und Wartezeit läuft ein unzulässiger Auftrag an den Netzbetreiber, für den der Lieferant haftet (§ 24 Abs. 3 NAV).
- Zweiter Sperrauftrag für ein gesperrtes Gerät. SAP lässt ihn nicht zu; der Netzbetreiber lehnt auch im Markt ab, wenn die Marktlokation gesperrt ist.
- Sperrung ohne Rückmeldung. Der Beleg steht auf dem Auftrag und blockiert die Wiederinbetriebnahme, denn ohne erfasste Sperrung gibt es keine Wiederinbetriebnahme.
- Auszug während der Sperrung. Der Auszug beendet den Sperrgrund, der Workflow wird unterbrochen. Der Beleg ist danach zu schließen, bevor ein neuer Einzug die Anlage belegt.
Typische Missverständnisse
„Der Sperrbeleg unterbricht die Versorgung.“ Er steuert und protokolliert. Unterbrochen wird am Gerät, durch den Außendienst oder den Netzbetreiber.
„Kontosperre und Sperrbeleg sind dasselbe.“ Die Kontosperre (Tabelle DFKKLOCKS) hält einen Vorgang im Vertragskontokorrent an, etwa das Mahnen. Der Sperrbeleg betrifft die Versorgung.
„Mit dem Sperrbeleg darf gesperrt werden.“ Der Beleg entsteht aus der Mahnstufe. Die Zulässigkeit folgt aus § 41f EnWG.
„§ 19 StromGVV erlaubt die Sperre bei Zahlungsverzug ohne Frist.“ Der Paragraf betrifft die Umgehung der Messeinrichtung. Für Zahlungsverzug bleiben §§ 41f und 41g EnWG maßgeblich.
Quellen und Pflegehinweis
Die SAP-Aussagen stammen aus der SAP-Bibliothek ERP 6.0 EHP8 im Help Portal (abgerufen am 05.10.2026), die Tabellen und Felder aus dem IS-U-Katalog des Atlas. Die Wortlaute von § 19 StromGVV und § 19 GasGVV wurden am 05.10.2026 auf gesetze-im-internet.de abgerufen. Offen bleiben die Kopplung von Sperrbeleg und Marktnachrichten im jeweiligen Projekt und die Frage, wie die SAP-Seiten für S/4HANA Utilities den Beleg im Marktprozess fortführen. Der Transaktionskatalog beschreibt EC85 bis EC87 mit einem Bezug zu EANL, EANLH und EVER; die SAP-Hilfe stützt diesen Bezug nicht, deshalb folgt der Artikel der SAP-Hilfe.