Aus dem Glossar
StromGVV
Stromgrundversorgungsverordnung
Verordnung mit den Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung mit Strom. Sie regelt unter anderem Vertragsschluss, Abschläge, Preisänderungen, Kündigung mit zwei Wochen Frist und die Voraussetzungen einer Sperrung.
Im Glossar ansehenMarktrollen & Regulierung
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