Kurzantwort
Das Mahnen im Vertragskontokorrent arbeitet auf offenen Posten. Ein Mahnverfahren legt fest, in welchen Stufen gemahnt wird, und ordnet jedem überfälligen Posten nach seinen Verzugstagen eine Mahnstufe zu. Ein Mahnlauf besteht aus zwei Schritten: Der Mahnvorschlagslauf (FPVA) wählt die mahnfälligen Posten aus und gruppiert sie, der Mahnaktivitätenlauf (FPVB) führt je Stufe die Aktivitäten aus, etwa Brief, Gebühr oder Sperrbeleg. Jede Mahnung steht danach in der Mahnhistorie (Tabellen FKKMAKO und FKKMAZE). Mahnsperren halten einzelne Posten oder ein ganzes Konto aus dem Lauf heraus. Die Mahnstufe ist eine Systemgröße. Ob die Versorgung unterbrochen werden darf, entscheidet § 41f EnWG.
Abgrenzung
Wann ein Kunde rechtlich in Verzug gerät, welche Zinsen und Kosten zulässig sind und welche Einwände eine Zahlung aufschieben, steht in Mahnwesen und Zahlungsverzug. Dieser Artikel beschreibt das Werkzeug dahinter. Die offenen Posten, auf die der Mahnlauf zugreift, erklärt Das Vertragskontokorrent verstehen. Was nach der höchsten Mahnstufe geschieht, behandelt Sperren und Wiederinbetriebnahme in SAP IS-U.
Die Bausteine des Mahnens
| Baustein | Aufgabe | Wo er steht |
|---|---|---|
| Mahnverfahren | zentrales Steuerungsattribut; besteht aus Mahnstufen | am Vertragskonto (FKKVKP, MAHNV) und am einzelnen Posten (DFKKOP, MAHNV) |
| Mahnstufe | ein Bearbeitungsschritt des Verfahrens | im Verfahren; Posten und Mahnung tragen sie, das Konto nicht |
| Mahnaktivität | Maßnahme beim Erreichen einer Stufe | im Customizing als Funktionsbaustein, einer Stufe zugeordnet |
| Mahnsperre | hält Posten oder Konto aus dem Mahnlauf | am Posten (MANSP) oder am Konto, mit Mahnsperrgrund |
Mahnverfahren. SAP beschreibt es als „das zentrale Steuerungsattribut für den Mahnablauf“, das die Vorgehensweise festlegt, wenn ein Geschäftspartner in Zahlungsverzug gerät. Ein am Posten hinterlegtes Verfahren übersteuert das am Vertragskonto. Fehlt es an beiden Stellen, „wird der betroffene Beleg durch den Mahnlauf nicht berücksichtigt“ (SAP Help Portal, Mahnverfahren). Ein Konto ohne Mahnverfahren wird also nie gemahnt, auch wenn der Posten überfällig ist.
Mahnstufe. Das Mahnprogramm weist überfälligen Posten eine Stufe zu, nachdem eine bestimmte Zahl von Verzugstagen verstrichen ist. Die Verzugstage rechnet das System ab dem Maximum aus Fälligkeits- und Stundungsdatum. In der Stufe legt das Customizing fest, welche Gebühren und Zinsen anfallen und ab welcher Betragshöhe und nach wie vielen Verzugstagen ein Posten die nächste Stufe erreicht. Stufen können optional sein und ausgelassen werden. Eine Mahnung kann Posten verschiedener Stufen enthalten, ihre Stufe ist „in der Regel“ die höchste der enthaltenen Posten (SAP Help Portal, Mahnstufe).
Mahnaktivität. Als Beispiele nennt SAP die Erzeugung eines Mahnschreibens oder eines Sachbearbeiterhinweises, die Abgabe von Posten an ein Inkassobüro, die Kündigung eines Vertrags, das Setzen einer Sperre und das Anlegen von Collection-Workitems (SAP Help Portal, Mahnaktivität). Welche davon ein Versorger einer Stufe zuordnet, ist seine Entscheidung und hier nicht vorgegeben.
Für IS-U vermerkt SAP eine Besonderheit: Neben offenen Posten lassen sich auch Abschlagsanforderungen mahnen, und der Mahnlauf kann dabei automatisch Sperrbelege erzeugen (SAP Help Portal, Mahnen).
Der Mahnlauf in zwei Schritten
Vor dem Lauf sollte die Buchungslage aktuell sein. Die SAP-Hilfe verlangt, dass alle eingegangenen Zahlungen gebucht und mit den fälligen Forderungen ausgeglichen sind, etwa mit dem maschinellen Ausgleich (FPMA). Sonst mahnt der Lauf Posten, die der Kunde schon bezahlt hat (SAP Help Portal, Mahnlauf).
- Mahnvorschlagslauf (FPVA). Er ermittelt die zu mahnenden Konten mit den mahnfälligen Posten, das gültige Verfahren und die Stufe jedes Postens sowie die Mahngruppierungen. Den Mahnsaldo bildet er so: Er summiert die Posten der höchsten Stufe einer Gruppe und vergleicht die Summe mit dem Grenzbetrag dieser Stufe. Wird er nicht erreicht, kommen die Posten der nächstniedrigeren Stufe dazu, und das wiederholt sich, bis ein Grenzbetrag erreicht ist. Gemahnt wird in der Stufe, deren Grenzbetrag erreicht wurde. Als Ausstellungsdatum gilt das Datum, an dem gedruckt werden soll; daraus rechnet das System die Verzugstage.
- Mahnaktivitätenlauf (FPVB). Er arbeitet genau die Posten des Vorschlags ab, ermittelt die Aktivitäten je Stufe und führt sie aus. Bei Erfolg setzt er im Vorschlag das Druckdatum. Scheitert ein Teil, lässt sich der Lauf für die noch nicht ausgeführten Mahnungen wiederholen; nach längerer Zeit empfiehlt SAP, sie zu stornieren und den Vorschlag neu zu erzeugen (SAP Help Portal, Mahnaktivitätenlauf).
Das Ergebnis eines Laufs sind laut SAP etwa Schriftgut, Sachbearbeiterhinweise, Gebühren- und Zinsbuchungen; dabei schreibt das System Mahnhistorie und Mahnaktivitätenhistorie fort. Beide Läufe lassen sich parallelisieren. Fehlerhafte Mahnungen nimmt der Massenstorno (FPVC) zurück und senkt die Stufe der betroffenen Posten wieder.
Die Mahnhistorie
„Das System hält alle Mahndaten zum gemahnten Posten in einer Mahnhistorie fest“, schreibt SAP. Dort lassen sich die einzelnen Mahnschritte nachlesen (SAP Help Portal, Funktionen der Mahnhistorie). Angezeigt wird sie mit FPM3. Im Objekt-Explorer steht sie als Mahnung.
Zwei Tabellen tragen sie, beide im IS-U-Katalog: FKKMAKO ist der Mahnkopf, FKKMAZE führt die gemahnten Posten.
| Tabelle | Wichtige Felder |
|---|---|
| FKKMAKO, Kopf je Geschäftspartner und Konto | Laufdatum LAUFD, Laufkennung LAUFI, Partner GPART, Konto VKONT, Zähler MAZAE (mehrere Mahnungen im selben Lauf), Mahnstufe MAHNS, Mahnsaldo MSALM, Mahngebühr MGE1M, Zinsen MINTM, Storno XMSTO, Zahlungsziel FRDAT |
| FKKMAZE, gemahnter Posten | dieselben Laufschlüssel, dazu Beleg OPBEL mit OPUPW, OPUPK, OPUPZ, gemahnter Betrag MBETM, Fälligkeit FAEDN, alte Stufe MAHNS, neue Stufe MAHNN, Mahnsperre MANSP |
Die Namen FKKMAKO und FKKMAZE stehen im Katalog. Die SAP-Seite zur Mahnhistorie nennt nur die verwandten Strukturen FKKMAKO_PLUS und FKKMAZE_STRUC für Erweiterungen; die Gleichsetzung mit den Tabellen beruht auf dem Katalog.
Mahnsperren
Eine Mahnsperre ist nach SAP eine betriebswirtschaftliche Sperre, die bewirkt, dass mahnfällige Posten „durch die Mahnprogramme eingeschränkt bzw. nicht gemahnt werden“ (SAP Help Portal, Mahnsperre).
| Ebene | Wirkung |
|---|---|
| Einzelner Posten | nur dieser Posten bleibt außen vor |
| Beziehung Geschäftspartner und Vertragskonto | alle Posten des Kontos werden nicht gemahnt, bis die Sperre abläuft oder entfernt wird |
| Stundungsdatum am Posten | der Posten wird erst nach Ablauf des Datums gemahnt |
Die Gültigkeit lässt sich zeitlich begrenzen, die Gründe definiert das Customizing als Mahnsperrgründe (Tabelle TFK047S); am Posten steht der Grund in MANSP. Sperren auf Kontoebene im Vertragskontokorrent stehen in DFKKLOCKS mit Prozess, Grund und Zeitraum, im Explorer als Kontosperre. SAP erwähnt außerdem die Transaktionen FKKLM und FKKLS, mit denen sich Geschäftspartnersperren zentral anlegen und anzeigen lassen; sie stehen nicht im Transaktionskatalog des Atlas. Die Sperren für Mahnen, Buchen und Zahlen sind unabhängig voneinander setzbar.
Zwei Folgen sind leicht zu übersehen. Eine Mahnsperre, die als „mahnbar“ gekennzeichnet ist, lässt den Posten in den Saldo eingehen, aber nicht in die Grenzbetragsprüfung; er behält seine Stufe. Und ein Posten oder Konto mit Einzugszahlweg, aber ohne Einzugszahlsperre, bleibt außerhalb des Mahnlaufs, weil das System annimmt, dass der Zahllauf es regelt.
Beispiel: vom fälligen Posten bis zur Sperrandrohung
Vereinfachtes Beispiel mit erfundenen Werten. Eine Kundin der Grundversorgung (Vertragskonto 800000471100) zahlt ihren Abschlag von 90 Euro im Februar und März nicht. Das Mahnverfahren des Kontos kennt im Beispiel drei Stufen: Stufe 1 nach 7, Stufe 2 nach 21 und Stufe 3, die Sperrmahnstufe, nach 49 Verzugstagen. Mahnläufe finden am 22.02., 22.03. und 05.04. statt. Das sind Annahmen des Beispiels, kein Standard.
Der Ablauf im Einzelnen:
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 15.02. | Der Februarabschlag wird fällig und bleibt offen. |
| 22.02. | Lauf 1: Der Posten hat 7 Verzugstage, Stufe 1. Die Mahnung (Erinnerung) hat Saldo 90 Euro. |
| 15.03. | Der Märzabschlag wird fällig und bleibt offen. |
| 22.03. | Lauf 2: Februarposten 35 Tage, Stufe 2. Märzposten 7 Tage, Stufe 1. Die Mahnung trägt die höhere Stufe, Saldo 180 Euro. |
| 05.04. | Lauf 3: Februarposten 49 Tage, Stufe 3. Märzposten 21 Tage, Stufe 2. Die Mahnung hat Stufe 3, Saldo 180 Euro. Die Sperrmahnstufe ist erreicht, der Sperrbeleg entsteht automatisch. |
Die Mahnhistorie schreibt dazu je Lauf einen Kopf in FKKMAKO. Im dritten Lauf steht dort MAHNS = 3 und MSALM = 180,00. In FKKMAZE steht für den Februarposten MAHNS = 2 (alte Stufe) und MAHNN = 3 (neue Stufe), für den Märzposten 1 und 2.
Variante mit Mahnsperre. Reklamiert die Kundin am 25.03. die Abrechnung und setzt die Sachbearbeitung eine Mahnsperre auf beide Posten bis 30.04., hält Lauf 3 sie zurück. Die Stufen bleiben bei 2 und 1, es entsteht kein Sperrbeleg. Mit Ablauf der Sperre mahnt der nächste Lauf wieder.
Von der Mahnstufe zur Sperrandrohung
Die Sperrmahnstufe löst im System den Sperrbeleg aus. Sie ist keine rechtliche Voraussetzung. Nach § 41f Abs. 1 EnWG darf der Lieferant die Unterbrechung „vier Wochen nach vorheriger Androhung“ beauftragen, und er darf die Androhung mit der Mahnung verbinden. Dazu gehören zeitgleich Hinweise auf die Möglichkeit, Unverhältnismäßigkeitsgründe mitzuteilen, und die Kontaktadresse (Abs. 1 Satz 4), außerdem Hinweise auf Vermeidungsmöglichkeiten (Abs. 4) und die voraussichtlichen Kosten (Abs. 6). Der Rückstand muss das Doppelte des auf den Monat entfallenden Abschlags erreichen und mindestens 100 Euro betragen (Abs. 3). Im Beispiel sind 180 Euro das Doppelte von 90 Euro und mehr als 100 Euro.
Im Beispiel folgt: Wird die Androhung am 05.04. mit der Stufe-3-Mahnung verschickt, darf die Unterbrechung frühestens am 03.05. erfolgen (05.04. plus 28 Tage). Der Sperrbeleg existiert schon am 05.04., die Sperrung noch nicht. Der Artikel Sperrung und Wiederinbetriebnahme führt die vollständige Prüfliste.
Ob das System Schwelle, Frist und Pflichtangaben selbst prüft, hängt von Customizing und Erweiterungen ab und ist in den SAP-Seiten nicht belegt. Ein Versorger sollte die Prüfung deshalb als eigenen Schritt vor dem Sperrauftrag einplanen.
Fehlerfälle
- Gezahlt, aber gemahnt. Die Zahlung lag noch im Stapel oder im Klärungskonto, der Posten war beim Lauf offen. Ausgleich vor dem Lauf einplanen; die Mahnung lässt sich mit FPVC zurücknehmen.
- Konto nie gemahnt. Weder am Konto noch am Posten steht ein Mahnverfahren. Der Lauf übergeht den Beleg ohne Meldung.
- Reklamation ohne Mahnsperre. Der Posten läuft weiter durch die Stufen und erreicht die Sperrmahnstufe. Der Sperrbeleg entsteht für einen strittigen Betrag. Nach § 41f Abs. 3 bleiben beanstandete, nicht titulierte Forderungen bei der Schwelle außer Betracht.
- Läufe in falscher Reihenfolge. Ein Mahnaktivitätenlauf ohne erfolgreichen Vorschlagslauf hat keine Grundlage; er arbeitet nur die Posten genau dieses Vorschlags ab.
Typische Missverständnisse
„Die Stufe gehört zum Vertragskonto.“ Stufen tragen Posten und Mahnung. Das Konto trägt nur das Verfahren.
„Stufe 3 heißt, es darf gesperrt werden.“ Sie erzeugt den Sperrbeleg. Ob und wann gesperrt wird, bestimmen Androhung, Schwelle und Fristen nach § 41f EnWG.
„Ein Mahnlauf ist ein Programm.“ Er besteht aus Vorschlags- und Aktivitätenlauf, die getrennt laufen und einzeln wiederholt werden können.
„Die Mahnhistorie zeigt nur Briefe.“ Sie hält alle Mahndaten zum Posten fest, auch Stufenwechsel, Saldo, Gebühr, Zinsen und Stornos.
Quellen und Pflegehinweis
Die SAP-Aussagen stammen aus der SAP-Bibliothek ERP 6.0 EHP8 im Help Portal (abgerufen am 05.10.2026), die Tabellen und Felder aus dem IS-U-Katalog des Atlas. Der Wortlaut von § 41f EnWG wurde am 05.10.2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft. Die Stufenschwellen im Beispiel sind erfunden. Offen bleibt, wie ein Versorger Mahnstufe, Sperrmahnstufe und die Fristen des § 41f konkret im Customizing verbindet.