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Energiedaten & Bilanzierung

Korrekturen in Energiedaten und ihre rückwirkenden Folgen

Wie eine korrigierte Messreihe als neue Version in Summenzeitreihen, Datenstatus und Bilanzkreisabrechnung nachwirkt: Zeitstrahl bis zur Korrektur-Bilanzkreisabrechnung, Beispiel mit 18.000 kWh und die Grenzen der Rückwirkung.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Eine Korrektur ersetzt einen Messwert durch eine neue Version mit demselben Zeitbezug. Deshalb trifft sie jede Summe, in die der Wert eingeflossen ist.

Kurzantwort

Eine Korrektur ändert zuerst die Einzelzeitreihe der Marktlokation. Danach entsteht eine neue Version der Summenzeitreihen, in die sie eingeht. Ob diese Version bilanziell zählt, entscheidet ihr Datenstatus: Nach dem Erstaufschlag bekommt jede neue Version zunächst „Prüfdaten“, erst eine positive Prüfmitteilung macht sie zu „Abrechnungsdaten“. Zur Abrechnung kommt stets die höchste Version mit diesem Status. Die Bilanzkreisabrechnung (BKA) wird am 42. Werktag abgerechnet. Danach nimmt die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung (KBKA) Korrekturen bis zum Ende des siebten Monats auf und wird am Ende des achten Monats abgerechnet. Einen späteren Lauf nennt die Fristentabelle der MaBiS nicht. Wie die Korrektur als Nachricht entsteht, steht in Korrekturwerte und Storno. Hier geht es um das, was danach passiert.

Ein Wert, mehrere Summen

Die Energiemenge einer Marktlokation kann für denselben Zeitraum in keiner, einer oder mehreren Summenzeitreihen stecken, etwa in einer Bilanzkreissummenzeitreihe (BK-SZR) und einer Bilanzierungsgebietssummenzeitreihe (BG-SZR). Hat sich die Menge im Lauf der Zeit verändert, können in diesen Reihen unterschiedliche Versionen der Menge stehen (MaBiS Kap. 3.4). Der Übertragungsnetzbetreiber summiert je Viertelstunde die Werte mit der jeweils höchsten abrechnungsrelevanten Version. Die Differenz der beiden Summen geht in den Deltazeitreihenübertrag (DZÜ) ein, wenn aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für die Abweichung verantwortlich ist. Fehlt die Menge in einer der Reihen, setzt die MaBiS für diese Viertelstunde Null an.

Zusammengefasst: Eine Korrektur, die an einer Stelle ankommt und an einer anderen nicht, erzeugt eine messbare Differenz. Die MaBiS erfasst sie im DZÜ.

Version und Datenstatus

Für die Abrechnung zählt die Version, nicht der Zeitpunkt der Lieferung. Nach MaBiS Kap. 3.8.2 und 3.8.3 gilt:

  • Versionen einer Summenzeitreihe werden aufsteigend vergeben und bleiben über die gesamte Bilanzkreisabrechnung erhalten.
  • Es kommt die höchste vorliegende Version mit dem Datenstatus „Abrechnungsdaten“ oder „Abrechnungsdaten KBKA“ zur Abrechnung. Bei der BK-SZR ist ausschließlich die Ebene des Bilanzierungsgebiets maßgeblich, unabhängig von der gewählten Aggregationsebene.
  • Den Datenstatus vergibt ausschließlich der Bilanzkoordinator.
  • Eine negative Prüfmitteilung ändert den Datenstatus nicht.
  • Beim Erstaufschlag bis zum Stichtag erhalten neue Versionen automatisch „Abrechnungsdaten“. Danach erhält eine neue Version „Prüfdaten“, und eine positive Prüfmitteilung macht daraus „Abrechnungsdaten“ beziehungsweise „Abrechnungsdaten KBKA“.

Eine Korrektur wirkt bilanziell also erst, wenn der Empfänger sie per Prüfmitteilung bestätigt hat. Was die einzelnen Datenstatus bedeuten, steht auch in Status und Qualität von Messwerten.

Zeitstrahl: wie lange eine Korrektur noch wirkt

Wann eine korrigierte Summenzeitreihe noch wirkt: Zeiten ab dem Ende des Bilanzierungsmonats, WT = Werktag. Petrol gehört zur Bilanzkreisabrechnung (BKA), rot zur Korrektur-Bilanzkreisabrechnung (KBKA).Nach MaBiS Kap. 3.8.3 und Tabelle 2 in Kap. 3.10 (Lesefassung zu BK6-24-174).

Die Zeiten beziehen sich auf den Ablauf des Bilanzierungsmonats (MaBiS Kap. 3.10, Tabelle 2). Die Erstaufschläge laufen bis zum 10. Werktag für die BG-SZR und bis zum 12. Werktag für die BK-SZR. Das Clearing der BKA läuft vom 11. beziehungsweise 13. bis zum 30. Werktag. Die KBKA schließt sich vom 31. Werktag bis zum Ende des siebten Monats an. Eine Version, die nach Ablauf der Clearingfrist der BKA beim Bilanzkoordinator eintrifft und von der höchsten Version mit „Abrechnungsdaten“ abweicht, geht in die Clearingphase der KBKA ein und erhält „Prüfdaten“. Die positive Prüfmitteilung setzt dort den Status „Abrechnungsdaten KBKA“.

Zwei Dinge fallen auf, die oft falsch verstanden werden. Erstens ist der 18. Werktag der Termin der vorläufigen Bilanzierung mit Datenstand 15. Werktag, abgerechnet wird erst am 42. Werktag. Zweitens beginnt die KBKA schon mit dem Clearing am 31. Werktag und nicht erst mit ihrer Abrechnung. Ein Fehler, der im zweiten oder dritten Monat auffällt, ist also kein Fall für eine Sondervereinbarung, sondern für die reguläre KBKA.

Grenzen der Rückwirkung

Nach dem Ende des siebten Monats nennt die MaBiS in Tabelle 2 keinen weiteren Bilanzierungslauf. Wie ein danach entdeckter Fehler im Einzelfall ausgeglichen wird, geht aus dem gelesenen MaBiS-Teil nicht hervor und bleibt hier offen.

Auch die Zuordnung selbst lässt sich nicht beliebig rückwirkend ändern. Grundlage jeder Zuordnung von Energiemengen zu Lieferant und Bilanzkreis sind die nach GPKE ausgetauschten Daten. Zu einer rückwirkenden Änderung der Stammdatenlage kann es nur durch Zustimmung aller Beteiligten kommen (MaBiS Kap. 3.3). Der Grundsatz gilt für die Erstübersendung wie für Korrekturen bis zum Ende der Clearingfrist, in der BKA ebenso wie in der KBKA.

Auch die Netzzeitreihe unterliegt dem Fenster: Sie wird spätestens bis zum Ablauf des 10. Werktags nach dem Bilanzierungsmonat übermittelt und bei Korrekturbedarf nochmals bis spätestens zum Ende des siebten Monats (MaBiS Kap. 5.5).

Beispiel: falscher Wandlerfaktor

Das ist ein vereinfachtes Beispiel. Eine RLM-Marktlokation meldet für den März 120.000 kWh Entnahme. Im Juni stellt der Messstellenbetreiber fest, dass ein Wandlerfaktor falsch parametriert war. Der tatsächliche Verbrauch lag bei 138.000 kWh. Die Korrektur beträgt 18.000 kWh.

  1. Juni. Der Messstellenbetreiber übermittelt die korrigierten Werte, die alten werden storniert. Die Einzelzeitreihe der Marktlokation bekommt eine neue Version mit Zeitbezug März.
  2. Clearing der KBKA. Der März liegt längst hinter dem 30. Werktag, aber noch vor dem Ende des siebten Monats (Ende Oktober). Der Netzbetreiber bildet neue Versionen der betroffenen Summenzeitreihen. Sie gehen in die Clearingphase der KBKA ein und tragen „Prüfdaten“.
  3. Prüfmitteilung. Bestätigt der Empfänger die neue Version positiv, wird daraus „Abrechnungsdaten KBKA“. Eine negative Prüfmitteilung ändert den Status nicht und stößt nur Klärung an.
  4. Ende November. Die KBKA wird mit Datenstand Ende Oktober abgerechnet. Die höchste Version mit „Abrechnungsdaten KBKA“ zählt, die Menge im Bilanzkreis ist um 18.000 kWh höher, und die Ausgleichsenergie wird für den März neu berechnet.
  5. Netznutzungsabrechnung. Der Netzbetreiber storniert den Lieferschein mit der alten Menge. Die Rechnungskorrektur besteht nach GPKE Teil 2, Kap. 3.3.1 immer aus Stornorechnung und neuer Rechnung.

Wäre der Fehler erst im Januar des Folgejahres aufgefallen, läge der März außerhalb der Clearingphase der KBKA. Für diesen Fall ist in Tabelle 2 kein Lauf vorgesehen. Das ist ein offener Punkt, den die Praxis über die beteiligten Marktpartner klären muss.

Folgen und Fehlerfälle

  • Ausgleichsenergie. Jede Mengenkorrektur im Bilanzkreis verändert dessen Saldo und damit die Ausgleichsenergie. Sie wird in der KBKA neu berechnet, solange die Version noch aufgenommen wird.
  • Netzverluste. Die Verlustzeitreihe hat die ermittelten Netzverluste auszuweisen (MaBiS Kap. 3.4). Wie eine nachträgliche Mengenkorrektur sie verschiebt, ist im gelesenen Teil der MaBiS nicht beschrieben und bleibt offen.
  • Rechnung. Ein versandter Lieferschein und die darauf beruhende Rechnung werden storniert und neu gestellt, beide Beträge nebeneinander zu führen ist ausgeschlossen.
  • Prüfdaten statt Abrechnungsdaten. Wer nach dem Erstaufschlag liefert und auf Wirkung wartet, muss die Prüfmitteilung beachten. Ohne positive Bestätigung bleibt die Version bei „Prüfdaten“.
  • Spätes Zuordnungsproblem. Eine Korrektur der Zuordnung zu Lieferant oder Bilanzkreis braucht die Zustimmung aller Beteiligten.

Typische Missverständnisse

„Eine Korrektur betrifft nur den einen Zähler.“ Sie betrifft jede Summenzeitreihe, in die der Wert einging, und über die Differenz der Summen auch den DZÜ.

„Nach dem Abrechnungsstichtag ist die Sache erledigt.“ Die BKA ist am 42. Werktag abgerechnet. Die KBKA nimmt Korrekturen noch bis zum Ende des siebten Monats auf.

„Eine negative Prüfmitteilung ändert die Abrechnung.“ Sie ändert den Datenstatus nicht (MaBiS Kap. 3.8.3).

„Die neueste Lieferung zählt.“ Es zählt die höchste Version mit Abrechnungsstatus. Versionen sind das Ordnungsmittel, Zeitstempel nicht.

Quellen und Pflegehinweis

Maßgeblich ist die MaBiS-Fassung, die aktuell gilt. Die Übersicht der gültigen Fassungen führt die Bundesnetzagentur auf der MaBiS-Seite. Dieser Artikel folgt der Lesefassung zur Festlegung BK6-24-174. Prüfe bei jeder Überarbeitung zuerst, welche Fassung gilt, und ziehe die Fristen aus Kapitel 3.10 nach. Stand: 5. Oktober 2026. Mehr zum Zusammenspiel: Clearing und Bilanzierung im Strommarkt, Vom Messwert zur Bilanzierung, Messwertstatus und Qualität in der Abrechnung, Glossar: Summenzeitreihe.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – Anlage 3, MaBiS (Lesefassung) zur Festlegung BK6-24-174: Kap. 3.3, 3.4, 3.8, 3.10bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – Bilanzkreisabrechnung (MaBiS), Übersicht der gültigen Fassungenbundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 2 (Lesefassung) zur Festlegung BK6-24-174: Kap. 3.3.1 Netznutzungsabrechnungbundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – WiM Teil 2, Fokus Übermittlung von Werten, Anlage 2b zur Festlegung BK6-24-174 (Lesefassung)bundesnetzagentur.de
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