Aus dem Glossar
Bilanzkreisabrechnung
Nachträgliche Abrechnung der Abweichung zwischen Fahrplänen und tatsächlichen Mengen eines Bilanzkreises, je Bilanzierungsmonat. Die Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber liefern Summenzeitreihen, der Bilanzkoordinator gibt ihnen einen Datenstatus und fasst sie zu Abrechnungsdaten zusammen. Die Abweichung wird je Viertelstunde mit dem Ausgleichsenergiepreis bewertet. Der Bilanzkreisverantwortliche erhält einen vorläufigen Stand am 18. und den endgültigen am 42. Werktag nach Monatsende.
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