Aus dem Glossar
Verlustenergie
Energie, die beim Transport und bei der Umspannung als Wärme verloren geht. Der Netzbetreiber muss sie beschaffen, damit Einspeisung und Entnahme in seinem Netz bilanziell aufgehen. Nach § 22 EnWG beschafft er sie in einem transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren; die GPKE (Teil 1, Kap. 8.2.1) verlangt dafür Ausschreibungen und einen eigenen Bilanzkreis. Die tatsächlichen Beschaffungskosten dürfen nach § 10 StromNEV bei den Netzkosten angesetzt werden. In der MaBiS erscheint sie als Verlustzeitreihe, nicht als Ausgleichsenergie oder Zeile der Kundenrechnung.
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