Aus dem Glossar
Marktstammdatenregister
MaStRZentrales Register der Bundesnetzagentur für Anlagen und Akteure des Strom- und Gasmarkts. Betreiber müssen Erzeugungsanlagen und Speicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eintragen. Auch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten sind registriert. Fehlt der Eintrag, zahlt der Anlagenbetreiber nach § 52 EEG je Monat des Verstoßes 10 Euro je kW an den Netzbetreiber, rückwirkend nach Nachholung 2 Euro.
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