Kurzantwort
Der Lieferant (LF) prüft jede Netznutzungsrechnung, die der Netzbetreiber (NB) per INVOIC schickt, in einer festen Reihenfolge und antwortet mit einer REMADV. Der Entscheidungsbaum E_0406 gliedert die Prüfung in drei Ebenen: Kopf, Position, Summe. Das Ergebnis ist immer ganz oder gar nicht: Eine Rechnung wird vollständig bestätigt (REMADV 33001, danach Zahlung) oder vollständig abgewiesen (33003 bei Fehlern in Kopf oder Summe, 33004 bei Fehlern in Positionen). Die Antwort muss spätestens am 4. Werktag vor dem Zahlungsziel beim NB sein, das Zahlungsziel beträgt mindestens 10 Werktage nach Empfang. Hält der NB die Rechnung für richtig, antwortet er mit COMDIS; ist sie falsch, storniert er und stellt neu aus.
Der Artikel zeigt die Prüfung aus Sicht dessen, der zahlen soll. Den Ablauf aus der Mitte des Marktes beschreibt Netznutzungsabrechnung verstehen, die Nachricht REMADV REMADV verstehen und den Schlüssel der Positionen Artikel-ID in der Netznutzungsabrechnung.
Was der Lieferant vor der Rechnung schon hat
Die Prüfung vergleicht die Rechnung mit Unterlagen, die der LF vorher bekommen hat. Fehlen sie, scheitert die Prüfung schon im Kopf. Laut GPKE Teil 2 (Kap. 3.3.1) setzt eine Netznutzungsrechnung voraus:
- Preisblatt. Die Rechnung enthält nur Positionen, die als Artikel-ID im elektronischen Preisblatt Netznutzung stehen oder als Zu- oder Abschlag zu einer Artikel-ID vorab übermittelt wurden. Das Preisblatt kommt als PRICAT (Prüfidentifikator 27003).
- Abrechnungsdaten. Die für die Abrechnung nötigen Stammdaten sind im Use-Case „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ ausgetauscht, etwa die vereinbarte Abrechnungsvariante.
- Lieferschein. Er wurde vorher übermittelt, außer bei Abschlagsrechnungen. Hat der LF ihn mit konkretem Grund abgelehnt, muss der NB die Reklamation entkräftet haben. Die Mengen im Lieferschein (MSCONS 13016 oder 13019) prüft der LF nach E_0456 und meldet das Ergebnis per IFTSTA 21035.
- Zuordnung. Der LF ist der Marktlokation zugeordnet und Zahler der Netznutzung.
Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Anwendungsübersicht 4.0 (gültig ab 01.10.2026) und lassen sich in der AHB-Werkbank nachschlagen.
Der Rechnungseingang
Der NB schickt mehrere Rechnungen in einer INVOIC-Datei, mit Prüfidentifikator 31002 für die Netznutzungsrechnung und 31001 für die Abschlagsrechnung (Anwendungsübersicht, Zeilen 21480 und 21490). Der Rechnungstyp steht in der Nachricht, und der Entscheidungsbaum kennt sechs gültige Typen: Abschlagsrechnung (ABS), Turnusrechnung (JVR), Zwischenrechnung (ZVR), Abschlussrechnung (ABR), Monatsrechnung (MVR) und Integrierte 13. Rechnung (13I). Die frühere 13. Rechnung (13R) ist für Zeiträume ab dem 01.01.2023 nicht mehr zulässig (E_0406, Schritt 80, Code A19).
Der Typ hängt an der Abrechnungsvariante der Marktlokation: Bei Grund- und Arbeitspreis sind ABR, ABS, JVR und ZVR möglich, bei Arbeits- und Leistungspreis MVR und 13I (E_0406, Schritt 70). Die Variante für Leistungskunden zeigt Abrechnung von Leistungskunden mit RLM.
Die Prüfung in drei Ebenen
Die Regeln stehen am Anfang des Entscheidungsbaums (EBD 4.3, Kap. 6.10.1, S. 99):
- Kopfebene (Schritte 1 bis 82): Die Schritte laufen nacheinander. „Führt eine Prüfung zu einer Ablehnung, werden keine weiteren Prüfschritte mehr durchgeführt“, und der Antwortcode geht an den NB.
- Positionsebene (Schritte 100 bis 799): Jede Position wird geprüft. Führt ein Schritt zur Ablehnung, laufen die weiteren Schritte dieser Position trotzdem. Alle Codes gehen mit der Positionsnummer an den NB (Schritt 800).
- Summenebene (Schritte 805 bis 830): Die Prüfungen laufen je Steuersatz. Die Ebene wird nur erreicht, wenn auf Positionsebene kein Fehler gefunden wurde.
Wer viele Rechnungen automatisch prüft, kann daraus eine einfache Folge ableiten: Zuerst die Kopffragen, weil sie billig sind und die Prüfung beenden. Dann die Positionen, in denen Menge, Preis und Zeitraum zusammenkommen. Zuletzt die Summen.
Die Fragen hinter den Codes
Die Tabelle ordnet die häufigsten Codes den vier Prüffragen zu: Wer ist gemeint, für welche Zeit, wie viel und zu welchem Preis. Alle Codes und Texte stehen im EBD E_0406.
| Frage | Prüfschritt | Code bei „nein“ |
|---|---|---|
| Ist der LF der Marktlokation im Zeitraum zugeordnet? | 1, 4 | A01 (kein Tag), A02 (nicht der ganze Zeitraum) |
| Ist der Empfänger Zahler? Ist der NB zugeordnet? | 7, 10, 13 | A03, A04, A05 |
| Ist die Rechnungsnummer neu? | 26 | A09 (bereits verwendet) |
| Liegt der Zeitraum nicht schon in einer akzeptierten Rechnung? | 49 | A12 (doppelt abgerechnet) |
| Gibt es einen unstornierten Lieferschein, der den Zeitraum deckt? | 55, 58, 67 | A13, A14, A16 |
| Passen die Positionsmengen zum Lieferschein? | 330 | A33 |
| Passt der Preis zum Preisblatt? | 350 | A35 (Preis falsch) |
| Gilt die Preisstufe zur Benutzungsdauer? | 730 bis 760 | AB5, AB7 (falsche Artikel-ID) |
| Passt die Besteuerungsgrundlage zur Summe? | 815 | A66 |
Einige Prüfungen beziehen sich auf den Marktprozess und nicht auf die Rechnung selbst. Beispiel Zahlungsziel: Bei einer Forderung (Betrag größer oder gleich null) darf es 10 Werktage nach Empfang nicht unterschreiten (A10). Bei einer Rückerstattung (negativer Betrag) darf es 10 Werktage nach dem Rechnungsdatum nicht überschreiten (A11); das entspricht NNV § 8 Abs. 12 (Schritte 28 bis 34). Die Fristen stehen in GPKE Teil 2, Kap. 3.3.2.
Mengen: Lieferschein ist der Maßstab
Eine Rechnungsposition muss „durch eine Position oder durch Addition von mehreren Positionen aus dem Lieferschein zeitlich eindeutig zugeordnet und geprüft werden“ können (GPKE Teil 2, Kap. 3.3.1). Die Prüfung rechnet dazu die Resultierende einer Artikel-ID: Alle Positionen mit dieser Artikel-ID werden unter Berücksichtigung der Zeiträume verrechnet, bis ein einziger Zeitraum mit Menge, Preis und Betrag übrig bleibt. Gelingt das nicht, ist die Ermittlung gescheitert. Das EBD zeigt fünf Beispielvarianten einer Monatsrechnung mit Rücknahme und Neuberechnung früherer Monate (S. 101 bis 104).
Fehlen Werte vom Messstellenbetreiber, ist der Lieferschein nicht prüfbar. Der LF darf dann ablehnen, muss aber nachweisen, dass er die fehlenden oder fehlerhaften Werte bereits per ORDERS reklamiert hat und gibt die Geschäftsvorfallnummer dieser ORDERS an (Codes A34 und A39). Wie das Reklamieren von Messwerten funktioniert, steht in Bestätigung und Reklamation von Werten.
Preise: Preisblatt, Stammdaten, Gesetz
Der Preis einer Position kann aus drei Quellen stammen, und die Prüfung fragt in dieser Folge (Schritte 345 bis 370):
- Preisblatt. Der Preis steht im elektronischen Preisblatt. Wird ein anderer berechnet, gilt A35, und der LF teilt den erwarteten Preis mit.
- Stammdaten. Der Preis wurde über den Stammdatenaustausch vereinbart. Abweichung: A36.
- Gesetz. Der Preis folgt einer gesetzlich festgelegten Abgabe oder Umlage (§ 19 StromNEV, abschaltbare Lasten, Offshore, Konzessionsabgabe, KWKG). Abweichung: A38, fehlende Angabe: A37.
Seit Rechnungen mit Abrechnungszeitraum ab 01.01.2026 ist das Preisblatt zu verwenden, bei dem die MP-ID im Segment „Preise des Netzbetreibers“ (RFF+Z56) der INVOIC übereinstimmt (Schritt 350).
Die Antwort: REMADV 33001, 33003 und 33004
Nach der Prüfung gibt es genau zwei Ausgänge. Die Prüfidentifikatoren für die Netznutzungsabrechnung nach der Anwendungsübersicht:
| Ergebnis | REMADV | Wann |
|---|---|---|
| Bestätigung, Zahlungsavis | 33001 | alle Ebenen in Ordnung |
| Abweisung Kopf und Summe | 33003 | Fehler in Kopf oder Summe |
| Abweisung Position | 33004 | Fehler in mindestens einer Position |
Das REMADV-Handbuch gibt dazu die Regeln für die Datei vor (Kap. 3): Rechnungen werden „ganz oder gar nicht“ ausgeglichen, es gibt keine Teilzahlungen. Eine REMADV-Nachricht enthält entweder nur Zustimmungen oder nur Ablehnungen. Forderungen und Rückerstattungen werden in einer REMADV verrechnet; ergibt sich eine Rückerstattung, sendet der LF eine REMADV mit negativem Zahlbetrag. Auf der Überweisung steht immer die Avisnummer aus dem BGM, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Es besteht keine 1:1-Beziehung zwischen INVOIC-Datei und REMADV-Datei.
Der NB bekommt die Antwort unverzüglich, jedoch spätestens am 4. Werktag vor dem Zahlungsziel. Bei Bestätigung veranlasst der LF „parallel die Zahlung der Summe der akzeptierten Rechnungen“ (GPKE Teil 2, Kap. 3.3.2, Schritt 2). Vom LF geleistete Zahlungen zieht der NB in der Rechnung in Summe ab, nicht je Position; dadurch kann sich eine Rückerstattung ergeben (Schritt 1).
Ablehnen, Reklamieren, Klären
Bevor der LF ablehnt, soll er bei Unklarheiten oder geringfügigen Abweichungen den NB ansprechen: „Bei Unklarheiten und/oder geringfügigen Abweichungen soll vor einer Zahlungsablehnung Kontakt mit dem NB aufgenommen werden“ (Schritt 2). Eine Ablehnung wird begründet, im Entscheidungsbaum durch den Code und die dort verlangten Hinweise, etwa den erwarteten Preis bei A35 oder die Rechnungsnummer der doppelt abgerechneten Rechnung bei A12.
Danach gibt es zwei Wege:
- Der NB gibt dem LF recht. Er storniert die Rechnung mit INVOIC 31004, korrigiert und stellt eine neue Rechnung aus; ist die Menge falsch, storniert er zusätzlich den Lieferschein und sendet vor der neuen Rechnung einen korrigierten. Der LF bestätigt den Storno, wenn er die Zahlung der ursprünglichen Rechnung bestätigt hatte (REMADV 33001 oder 33002, E_0459 prüft die Stornierung). Hatte er die Zahlung abgelehnt und der NB den Grund akzeptiert, „darf sich der LF den Stornobetrag nicht gutschreiben“ (Schritt 5).
- Der NB hält die Rechnung für richtig. Er teilt das spätestens am 2. Werktag vor dem Zahlungsziel mit COMDIS 29001 mit und begründet es; die Rechnung besteht weiter. Der LF prüft dann nach E_0407 („erneut Netznutzungsabrechnung prüfen“) und antwortet spätestens zum Zahlungsziel. Lehnt er erneut ab, ist „eine bilaterale Klärung notwendig“ (Schritt 4).
Der Netznutzungsvertrag setzt der Zahlungsverweigerung eine Grenze: Einwände berechtigen zum Zahlungsaufschub nur, „soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht“ (§ 8 Abs. 13). Aufrechnen darf der LF nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen (Abs. 14). Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen anfallen (Abs. 12). Fehler in der Rechnung selbst werden über Storno und Neuberechnung nach GPKE abgewickelt; Ansprüche reichen dabei grundsätzlich auf den Abrechnungszeitraum vor der Feststellung zurück, bei längerer Auswirkung auf längstens drei Jahre (Abs. 15).
Fristen im Überblick
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Zahlungsziel der Rechnung | mindestens 10 Werktage nach Empfang |
| Antwort des LF (REMADV) | unverzüglich, spätestens 4. Werktag vor dem Zahlungsziel |
| Mitteilung des NB „Rechnung war korrekt“ (COMDIS 29001) | unverzüglich, spätestens 2. Werktag vor dem Zahlungsziel |
| Zweite Antwort des LF (REMADV) | spätestens zum Zahlungsziel |
| Storno der Rechnung durch den NB | unverzüglich nach Feststellung des Bedarfs |
| Antwort des LF auf Storno | unverzüglich, wenn die Zahlung vorher bestätigt war |
Werktage zählen von Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage (GPKE Teil 1, Definition WT).
Durchgespieltes Beispiel
Vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten. Der NB stellt dem LF die Monatsrechnung (MVR) für Oktober 2026 einer RLM-Marktlokation. Sie geht am Montag, 02.11.2026 ein. Das Zahlungsziel ist Montag, 16.11.2026 (10 Werktage ohne regionale Feiertage). Die Rechnung enthält zwei Positionen: Leistung mit 124 kW für 31 Tage und Wirkarbeit mit 40.000 kWh zu 0,0450 €/kWh (1.800,00 €).
Die Prüfung läuft so:
- Kopf: Der LF ist der Marktlokation zugeordnet, die Rechnungsnummer ist neu, der Lieferschein liegt vor und deckt den Oktober. Die Frist ist eingehalten, der Typ MVR passt zur Variante Arbeits- und Leistungspreis. Kein Fehler.
- Position 1: Leistungsmaximum entspricht dem Lieferschein, Preis entspricht dem Preisblatt.
- Position 2: Das Preisblatt nennt für die Wirkarbeit 0,0405 €/kWh. Der Preis in der Rechnung ist falsch: A35 mit dem erwarteten Preis 0,0405 €/kWh. Richtig wären 1.620,00 €, das sind 180,00 € weniger.
Der LF sendet eine REMADV 33004 mit A35 für Position 2, spätestens am Dienstag, 10.11.2026 (4. Werktag vor dem Zahlungsziel). Er bestätigt nicht Position 1 und lehnt Position 2 ab, weil die Rechnung nur ganz akzeptiert oder abgelehnt wird. Gibt der NB dem LF recht, sendet er die Stornorechnung INVOIC 31004 und danach eine neue 31002. Hält der NB den Preis für richtig, antwortet er bis Donnerstag, 12.11.2026 (2. Werktag vor dem Zahlungsziel) mit COMDIS 29001; dann beginnt eine zweite Prüfung mit E_0407 und eine Antwort bis zum 16.11.2026.
Abbildung im SAP-System des Lieferanten
SAP beschreibt den Rechnungseingang in der IS-U-Dokumentation zum Unternehmensübergreifenden Datenaustausch (SAP Help, Eingangsrechnungen). Die Aussagen gelten für den dort beschriebenen Release (SAP ERP, Hilfe 6.18); die heutige Umsetzung im eigenen System ist zu prüfen.
- Auslöser. „Der Eingang einer Rechnung über Netznutzung löst den Prozess der Rechnungseingangsbearbeitung aus.“ Es können sowohl Einzelkundenrechnungen als auch Gesamtrechnungen mit anhängenden Einzelrechnungen eingehen. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber Rechnungen per EDI sendet.
- Einrichtung. Für den Netzbetreiber ist eine Serviceanbietervereinbarung nötig, die auf dem Deregulierungsprozess INV_IN beruht. Der Datenaustausch-Prozess beruht auf dem Basisprozess IMPINVOICE; als Beispiel für den deutschen Markt nennt die Hilfe das Format VDEW_INVOIC mit dem IDoc-Basistyp ISU_VDEW_INVOIC und dem Nachrichtentyp ISU_BILL_INFORMATION in der Partnervereinbarung.
- Prüfungen. Die Parameter von INV_IN nennen Prüfungsgruppen vor und nach der Datenübernahme, eine Übernahmegruppe und eine Überführungsgruppe. Jede Prüfung liefert einen Status, und der Gesamtstatus ist der schlechteste Einzelstatus: Fehler, Warnung, manuelle Freigabe oder OK. Ab Release 4.72 lassen sich Prüfparameter je Zählpunktgruppe, Rechnungsart und Belegart hinterlegen (Prozess INV_INCHCK).
- Überwachung. Den IDoc-Empfang zeigt die Transaktion „IDoc-Liste“ (im Katalog WE02, „Anzeigen IDoc“), die Weiterverarbeitung die „Überwachung der Rechnungs-/Avisbearbeitung“ oder eine Massenaktivität. Der Transaktionskatalog führt dazu INVMON, „Überwachung des Rechnungseingangs“. Manuell erfasst werden Rechnungs- und Avisdaten mit INVDOC01 und INVADV01 (SAP-Hilfe, nicht im Transaktionskatalog des Atlas). Belege, die zur Buchung ins Rechnungswesen überführt wurden, lassen sich nicht mehr ändern.
- Reklamation. Findet der Lieferant Unstimmigkeiten, erstellt er ein Reklamationsavis mit Daten der Originalrechnung (Rechnungsnummer des NB, interne Rechnungsnummer, Zählpunktinformationen, Reklamationsgrund). Die Hilfe beschreibt dafür den Deregulierungsprozess COM_OUT, den Basisprozess EXPREMADV und das Format REMADV_CMPLN; die Reklamationsgründe sind im Customizing als Differenzgründe definiert (SAP Help, Reklamationsavise).
Die Tabellen des Rechnungseingangs liegen im Katalog des Atlas. Der Kopf TINV_INV_HEAD trägt Art der Rechnung, Art des Eingangs, Eingangsdatum und Status, der Beleg TINV_INV_DOC die externe Rechnungsnummer, den Zeitraum (INVPERIOD_START, INVPERIOD_END), das Fälligkeitsdatum und, bei einem Storno, den Beleg, den er storniert (INV_CANCEL_DOC). Die Zeilen liegen in TINV_INV_LINE_B (Rechnungszeile mit Menge, Preis, Produktkennung, Zeitraum) und für Avise in TINV_INV_LINE_A. Für die Übergabe in das Rechnungswesen nennt die Hilfe die Tabelle TINV_INV_TRANSF. Der Katalog verbindet Beleg mit Kopf und mit den Zeilen; Verbindungen zu Geschäftspartner, Vertragskonto und Buchhaltungsbeleg sind nicht belegt.
Die Sicht des Netzbetreibers auf dieselbe Strecke beschreibt die SAP-Hilfe zum Aviseingang: Das Zahlungsavis „enthält Informationen über bezahlte und teilbezahlte Rechnungen“, das Format REMADV „kann auch dazu verwendet werden, um Informationen über nicht bezahlte Rechnungen auszutauschen“, mit den Feldern Abweichungsgrund und korrigierter Rechnungsbetrag (SAP Help, Aviseingang). Nicht belegt ist, ob und wie das Standardsystem die Prüfschritte von E_0406 selbst ausführt oder ob ein Unternehmen sie über eigene Prüfbausteine umsetzt.
Typische Fehler beim Prüfen
- Rechnung vor Lieferschein akzeptiert. Wird die INVOIC bestätigt, ohne dass ein Lieferschein vorliegt (A13) oder die Frist der Lieferscheinrückmeldung abgelaufen ist (AE0), fehlt die Grundlage der Mengenprüfung.
- Teilweise akzeptiert. Ein System, das nur die falsche Position ablehnt und den Rest zahlt, verstößt gegen „ganz oder gar nicht“.
- Antwort zu spät. Nach dem 4. Werktag vor dem Zahlungsziel kommt die Ablehnung nach der Frist; dann bleibt nur die bilaterale Klärung.
- Reklamation ohne Gegenstück. Ein Mengenfehler beruht oft auf fehlerhaften Messwerten. Ohne vorherige ORDERS-Reklamation beim MSB trägt die Ablehnung nach A34 oder A39 nicht.
- Neue Rechnung ohne Storno. Der NB korrigiert nie durch Überschreiben. Trifft eine neue Rechnung für denselben Zeitraum ein, prüft Schritt 49 auf doppelte Abrechnung (A12).
Typische Missverständnisse
„Wir lehnen nur die falsche Position ab.“ Es gilt Alles oder Nichts.
„Die REMADV ist die Zahlung.“ Sie ist das Avis. Die Überweisung läuft getrennt und trägt die Avisnummer als Verwendungszweck.
„Ein Einwand erlaubt immer, nicht zu zahlen.“ Nach dem Netznutzungsvertrag nur bei ernsthafter Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers.
„Die Prüfung ist ein Rechenvergleich.“ Sie beginnt mit Zuordnung, Lieferschein und Rechnungsnummer. Erst danach kommen Menge und Preis.
Grenzen
Der Artikel gibt Prüfschritte und Codes in Auswahl wieder; vollständig stehen sie im EBD E_0406 (Version 4.3, ab 01.10.2026) und in der Codeliste. Die Fristen entstammen GPKE Teil 2 nach BK6-24-174 und gelten für Strom; die Formatversionen nach Mitteilung Nr. 56 (INVOIC AHB 1.0b, Anwendungsübersicht 4.0) gelten ab 01.10.2026, die REMADV-AHB 1.0a stammt aus Mitteilung Nr. 54. Die SAP-Aussagen stützen sich auf die SAP-Hilfe zu SAP ERP und auf den Tabellenkatalog dieses Atlas; die Hilfe beschreibt Funktionen älterer Releases. Das Verhalten in S/4HANA Utilities, die Umsetzung der Prüfschritte im Standard und das Mahnverfahren im Streitfall (nach GPKE bilateral zu lösen) sind nicht belegt.