Aus dem Glossar
Steuerbare Verbrauchseinrichtung
SteuVEWärmepumpe, nicht öffentlicher Ladepunkt, Anlage zur Raumkühlung oder Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug bei drohender Überlastung vorübergehend absenken. Der Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.
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