Aus dem Glossar
Ausgleichsenergie
Energie, die einem Bilanzkreis für seine Abweichung je Viertelstunde in Rechnung gestellt oder vergütet wird. Der Preis ist der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP). Ausgleichsenergie ist eine Verrechnungsgröße. Der physische Ausgleich im Netz geschieht über Regelenergie. Im Gas ist es die Energiemenge, die am Ende der Bilanzierungsperiode (Gastag) zum Ausgleich des Bilanzkreissaldos rechnerisch benötigt wird; es gibt dort keinen reBAP, sondern einen täglichen positiven und negativen Ausgleichsenergiepreis aus den Regelenergiegeschäften des Marktgebietsverantwortlichen und dem Gasdurchschnittspreis des Gastags.
Im Glossar ansehenEnergiedaten & Bilanzierung
Artikel mit diesem Schlagwort
- FortgeschrittenBilanzkreisverantwortung verstehenWas der Bilanzkreisverantwortliche tun muss und wofür er haftet. Ausgeglichene Viertelstundenbilanz, Meldepflichten, Mitwirkung in der MaBiS und die monatliche Abrechnung der Ausgleichsenergie mit Rechenbeispiel.Marktkommunikation · 8 Minuten
- FortgeschrittenBilanzkreisvertrag Strom verstehenDer Standardbilanzkreisvertrag (BK6-23-102) Klausel für Klausel: Pflichten des BKV, Fahrplanfristen, Ausgleichsenergie zum reBAP, Sicherheiten, Unterbilanzkreise und Zuordnungsermächtigung, dazu die Rechtsgrundlage nach dem Ende der StromNZV.Marktrollen & Regulierung · 13 Minuten
- FortgeschrittenFahrplananmeldung und AusgleichsenergieWas passiert, wenn Fahrplan und Wirklichkeit auseinanderlaufen: Bilanzabweichung je Viertelstunde, reBAP, Rechenbeispiel und die Grenze zur Regelenergie.Energiedaten & Bilanzierung · 7 Minuten
- FortgeschrittenRegelenergie verstehenWie Regelleistung am Vortag und Regelarbeit je Viertelstunde beschafft werden, was FCR, aFRR und mFRR unterscheidet, welche Rolle PICASSO und MARI spielen und wie der Ausgleichsenergiepreis reBAP entsteht.Energiesystem & Netze · 7 Minuten
