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Lieferantenrahmenvertrag

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Netznutzungsvertrag

NNV

Vertrag zwischen Netzbetreiber und Netznutzer über den Zugang zum Netz. Er regelt Entgelte, Bilanzkreiszuordnung, Datenaustausch und Abrechnung. Schließt ihn ein Lieferant für alle seine Kunden im Netzgebiet, heißt er Lieferantenrahmenvertrag (LRV). Die einzelnen Marktlokationen kommen dann über die Anmeldung in der Marktkommunikation hinzu.

Grundlage
§ 20 EnWG, Mustervertrag BK6-20-160

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