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Energiesystem & Netze

Wind, Sonne und Wasserkraft

Wie viel Strom Wind, Photovoltaik und Wasserkraft 2025 lieferten, warum installierte Leistung und Jahresmenge auseinanderliegen, wie das EEG sie fördert und was das für Energiedaten und Abrechnung bedeutet.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Windenergie, Photovoltaik (PV) und Wasserkraft machten 2025 zusammen 242 TWh Strom aus, davon Wind 133,7 TWh, PV 91,6 TWh und Wasserkraft 16,9 TWh (Umweltbundesamt, AGEE-Stat). Wind und PV haben die größte installierte Leistung, laufen aber weniger Stunden auf Nennleistung als Wasserkraft: PV rechnerisch rund 820 Stunden im Jahr, Wind an Land rund 1.630, Wasserkraft rund 3.070. Darum sagt die installierte Leistung allein wenig über die Jahresmenge. Das EEG fördert alle drei Quellen, aber auf unterschiedlichen Wegen: Wind und große PV-Anlagen über Ausschreibungen, Wasserkraft über gesetzlich festgelegte Werte.

Drei Quellen in Zahlen

Die Tabelle zeigt Leistung und Erzeugung 2025 für die drei Quellen.

Quelle Leistung (GW) Erzeugung (TWh) Volllast (h)
Wind an Land 68,1 107,2 1.630
Wind auf See 9,7 26,5 2.790
Photovoltaik 120 91,6 820
Wasserkraft 5,5 16,9 3.070

Quelle: UBA/AGEE-Stat, Erneuerbare Energien in Deutschland 2025, veröffentlicht im März 2026. Leistung zum Jahresende 2025 (PV: fast 120 GW), Erzeugung im Jahr 2025. Gegenüber 2024 sank die Erzeugung bei Wind an Land um 6 %, bei Wasserkraft um 25 %; Wind auf See legte um 1,5 % zu, Photovoltaik um 21 %. Die Volllaststunden sind eigene Rechnungen, gerundet: Erzeugung geteilt durch die mittlere Leistung der Jahresenden 2024 und 2025.

Der Rechenweg am Beispiel Photovoltaik: 91,6 TWh ÷ 111,2 GW (Mittel aus 102,4 GW und 120,0 GW) ≈ 824 Stunden. Ein Jahr hat 8.760 Stunden; eine PV-Anlage liefert also über das Jahr so viel, als liefe sie knapp zehn Prozent der Zeit auf Nennleistung. Die Grafik stellt alle vier Werte gegenüber.

Eigene Rechnung aus UBA/AGEE-Stat (Erneuerbare Energien in Deutschland 2025): Erzeugung 2025 geteilt durch die mittlere installierte Leistung (Mittel der Jahresenden 2024 und 2025). Der Wert sagt, wie lange die Anlage bei Nennleistung laufen müsste, um die Jahresmenge zu erzeugen. Die Anlagen laufen real häufiger, aber meist unter Nennleistung.

Die Zahlen zeigen auch, wie stark das Wetter durchschlägt: Die Wasserkraft erzeugte 2025 mit derselben installierten Leistung 25 Prozent weniger als 2024 (22,5 TWh), weil das Jahr außergewöhnlich trocken war. Rechnerisch waren es 2024 rund 4.090 Stunden, 2025 rund 3.070. Ebenso lag die Windstromerzeugung trotz Zubaus unter dem Vorjahreswert (139,8 TWh), weil die mittleren Windgeschwindigkeiten niedriger waren. Ein schwaches Wetterjahr ist deshalb kein technischer Rückschritt.

Wind und PV stellten 2025 zusammen 78 Prozent des erneuerbaren Stroms, der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch lag bei 55,1 Prozent. Nach dem UBA war PV 2025 der zweitwichtigste Energieträger der Stromerzeugung, vor Erdgas und Braunkohle.

Wind: große Mengen, wechselnde Einspeisung

Eine Windenergieanlage wandelt die Bewegungsenergie der Luft über Rotor und Generator in Strom um. Unterhalb der Einschaltwindgeschwindigkeit steht sie, bei Sturm schaltet sie aus Sicherheitsgründen ab. Die Leistung wächst nicht linear mit dem Wind. Anlagen auf See laufen im Mittel mehr Stunden (rund 2.790 gegenüber 1.630 an Land), brauchen aber einen aufwendigeren Netzanschluss.

Der Netto-Zubau an Land lag 2025 bei 4.610 MW (2024: 2.565 MW), auf See wurden 518 MW angeschlossen. Für Fahrpläne, Prognosen und Ausgleichsenergie heißt das: Die Einspeisung ist groß, aber nur mit Unsicherheit vorhersagbar. Wie Abweichungen ausgeglichen werden, erklärt Regelenergie verstehen.

Photovoltaik: schneller Zubau, Mittagsspitze

Photovoltaikmodule erzeugen Gleichstrom, Wechselrichter wandeln ihn in netzkonformen Wechselstrom um. Der Zubau 2025 betrug rund 17.600 MW (17 Prozent der Bestandsleistung), davon 46 Prozent auf Gebäuden und gut 47 Prozent als Freifläche. Hinzu kommen nach Schätzung der AGEE-Stat etwa 4,2 Millionen Balkonsolaranlagen mit rund 3.700 MW, etwa 3 Prozent der PV-Leistung.

Der PV-Strom fällt vor allem mittags und im Sommer an. Bei hoher Einstrahlung kann die Erzeugung den lokalen Bedarf übersteigen; Speicher, flexible Lasten, Netzausbau und Vermarktung verschieben diesen Überschuss. Für Anlagenbetreiber zählt, wie viel Strom sie selbst verbrauchen und wie viel sie einspeisen. Die UBA-Zahl von 91,6 TWh enthält beides, also auch lokal verbrauchten Strom. Dazu Speicher und Erzeugungsanlagen.

Wasserkraft: planbar, aber ausgebaut

Laufwasserkraftwerke folgen dem Zufluss, Speicherkraftwerke halten Wasser zurück und können die Abgabe an den Bedarf anpassen. Pumpspeicher erzeugen keinen erneuerbaren Primärstrom, sondern verschieben elektrische Energie. In Deutschland sind die geeigneten Standorte weitgehend erschlossen: Die installierte Leistung bewegt sich seit 2005 zwischen 5,1 und 5,6 GW. Die Erzeugung hängt daher fast nur vom Wetterjahr ab.

Ausbaupfad und Förderung nach dem EEG

§ 4 EEG 2023 legt Ziele fest. Die Tabelle stellt sie dem Stand Ende 2025 gegenüber:

Quelle Ende 2025 (Ist) Ziel 2026 Ziel 2030 Ziel 2035
Wind an Land 68,1 GW 84 GW 115 GW 157 GW
Solar fast 120 GW 128 GW 215 GW 309 GW

Der Windausbau auf See richtet sich nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Wer eine Anlage betreibt, erhält Förderung auf unterschiedlichen Wegen (§ 22 EEG, § 40 EEG):

Quelle Förderzugang
Wind an Land Ausschreibung; ausgenommen sind Anlagen bis einschließlich 1 MW
Solar, Gebäude (erstes Segment) Zahlungsberechtigung der Bundesnetzagentur; ausgenommen bis einschließlich 1 MW
Solar, Freifläche (zweites Segment) Ausschreibung; ausgenommen bis einschließlich 750 kW
Wasserkraft gesetzlich festgelegter anzulegender Wert, zum Beispiel 12,03 ct/kWh bis 500 kW Bemessungsleistung

Bei negativen Spotmarktpreisen verringert sich der anzulegende Wert auf null (§ 51 EEG). Das EEG ist in Bewegung: Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867 vom 7. September 2026) will die Förderung für neue Anlagen unter 25 kW weitgehend einstellen und neue Anlagen stufenweise in die Direktvermarktung führen. Er ist noch nicht beschlossen. Mehr zum Rechtsrahmen: EEG und Direktvermarktung.

Praxisbezug: SAP IS-U und Energiedaten

Eine Erzeugungsanlage wird nicht einfach als „grüner Strom“ gebucht. Für Abrechnung und Marktkommunikation müssen Anlage, Netzanschlusspunkt, Messlokation, Marktlokation, Zählwerk und Bilanzierungsbeziehung zusammenpassen. Eine PV-Anlage mit Überschusseinspeisung erfasst Bezug und Einspeisung in getrennten Registern. Wie Marktlokationen und Anlagen zusammenhängen, beschreibt Anlage, Erzeugung, Verbrauch und Ressource. Ein Jahreswert in kWh sagt nicht, ob er Bezug oder Einspeisung ist; bei Lastgängen kommt die Zeitbasis hinzu (siehe Wirkarbeit).

Wichtig ist die zeitliche Gültigkeit: Bei Inbetriebnahme, Anlagenänderung oder Zählerwechsel müssen Stammdaten und Messwerte ab dem richtigen Datum zusammenpassen. Das Marktstammdatenregister verlangt nach der Webhilfe die Registrierung aller ortsfesten Stromerzeugungsanlagen unabhängig von Größe und Inbetriebnahmedatum. Es ersetzt nicht die Stammdatenführung im Abrechnungssystem. Einzelheiten stehen in Marktstammdatenregister und Registerpflichten.

Typische Missverständnisse

„Erneuerbar bedeutet jederzeit verfügbar.“ Nein. Wind und Sonne schwanken, Wasserkraft hängt vom Zufluss ab.

„Mehr installierte Leistung erzeugt automatisch gleich viel mehr Strom.“ Nein. 120 GW PV lieferten 2025 weniger als 68 GW Wind an Land plus 10 GW auf See.

„Wasserkraft ist immer regelbar.“ Nein. Speicherkraft lässt sich zeitlich verschieben, Laufwasser folgt dem Zufluss.

„PV-Erzeugung und Einspeisung sind identisch.“ Nein. Ein Teil wird vor Ort verbraucht oder gespeichert.

„Ein erneuerbarer Jahresanteil beschreibt jede Stunde.“ Nein. 55,1 Prozent Anteil am Bruttostromverbrauch im Jahr 2025 sagen nichts über einzelne Viertelstunden.

Quellen und Pflegehinweis

Mengen- und Leistungsangaben stammen aus UBA und AGEE-Stat für 2025 (veröffentlicht im März 2026), die Rechtsstände aus dem EEG 2023 in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung und der Drucksache 21/7867. Geprüft am 4. Oktober 2026. Bei der nächsten Pflege prüfen: ob der Regierungsentwurf zum EEG 2027 beschlossen wurde, die Daten des UBA für 2026 sowie das Erreichen der Zwischenziele für 2026 nach § 4 EEG.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Umweltbundesamt / AGEE-Stat – Erneuerbare Energien in Deutschland 2025 (Daten zur Entwicklung im Jahr 2025, März 2026)umweltbundesamt.de
  2. Umweltbundesamt – Erneuerbare Energien in Zahlenumweltbundesamt.de
  3. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 – § 3 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
  4. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 – § 4 Ausbaupfadgesetze-im-internet.de
  5. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 – § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämiegesetze-im-internet.de
  6. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 – § 40 Wasserkraftgesetze-im-internet.de
  7. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 – § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisengesetze-im-internet.de
  8. Deutscher Bundestag – Drucksache 21/7867, Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG 2027)dserver.bundestag.de
  9. Marktstammdatenregister – Webhilfe, Welche Anlagen müssen registriert werden?marktstammdatenregister.de
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