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Energiedaten & Bilanzierung

Marktweite Datenmodelle: EDIFACT, API-Webdienste und Objektkennungen im Wandel

Welche Formate und Kennungen die Marktkommunikation Strom trägt: was seit 01.10.2026 gilt (EDIFACT), warum der konsultierte Ausbau der API-Webdienste zurückgezogen wurde (Mitteilung Nr. 58) und was bei Netzlokations-ID und MaBiS-Hub offen ist.

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Kurzantwort

Einen einzigen marktweiten Datenmodell-Beschluss gibt es nicht. Belegt sind drei Dinge: Die EDIFACT-Nachrichten werden halbjährlich fortgeschrieben, zuletzt mit den verbindlichen Versionen zum 01.10.2026. API-Webdienste auf JSON-Basis gibt es nur für die MaLo-ID-Ermittlung und den Steuerbefehl; den im Sommer 2026 konsultierten Ausbau hat die Bundesnetzagentur mit Mitteilung Nr. 58 vom 01.10.2026 zurückgezogen. Und mehrere Kennungen sollen künftig durchgängig vergeben werden (Netzlokations-ID, pauschale Messlokation, Zählpunktbezeichnung); deren Schicksal nennt die Mitteilung nicht. Stand: 05.10.2026.

Was gilt: EDIFACT seit 01.10.2026

Mitteilung Nr. 56 vom 01.04.2026 hat Nachrichtentypversionen veröffentlicht, die ab dem 01.10.2026 verbindlich sind, darunter die Allgemeinen Festlegungen 6.1d, UTILMD Strom AHB 2.2, MSCONS AHB 3.2 und APERAK AHB 1.1. Welche Versionen im Einzelnen gelten, steht in EDIFACT: AHB und MIG; die Prüfidentifikatoren stehen in der AHB-Werkbank. Der Vorgänger, Mitteilung Nr. 54 vom 01.10.2025, galt ab dem 01.04.2026 (unter anderem MSCONS AHB 3.1g, Allgemeine Festlegungen 6.1c).

Was war geplant, was ist zurückgezogen

Mit Mitteilung Nr. 53 hatte die Bundesnetzagentur im September 2025 ein Konzept zur Nutzung und Veröffentlichung von API-Webdiensten konsultiert, mit Frist 15.10.2025. Dort stand auch, dass die Marktpartner mit dem MaBiS-Hub künftig über API-Webdienste kommunizieren sollten. Mitteilung Nr. 57 vom 31.07.2026 stellte für den Umsetzungstermin 01.04.2027 weitere Dokumente zur Konsultation (Frist 31.08.2026), darunter API-Webdienste Strom Release 2.0.0. Danach sollte die UTILTS vollständig durch API-Webdienste ersetzt werden, Lokationsbündel sollten über einen API-Webdienst laufen und die Lokationsbündelstruktur aus der UTILMD entfallen.

Mitteilung Nr. 58 vom 01.10.2026 beendet das:

  • Im Zusammenhang mit dem MaBiS-Hub (BK6-24-210-1) ist kein weiterer Ausbau zusätzlicher API-Webdienste vorgesehen. Bestehende Anwendungsfälle bleiben in EDIFACT, neue Fälle aus dem MaBiS-Hub werden ebenfalls in EDIFACT ausgeprägt.
  • Die am 31.07.2026 konsultierten API-Webdienste, etwa zur Berechnungsformel und zum Lokationsbündel, werden nicht eingeführt. Die UTILTS bleibt erhalten; alle Lokationsbündel und Berechnungsformeln sollen über UTILMD bzw. UTILTS übermittelt werden. Die Anpassungen kommen in einer künftigen Konsultation.
  • Die API-Webdienste bleiben „voraussichtlich bis auf weiteres“ auf MaLo-Ident und Steuern beschränkt. Die BDEW-Anwendungshilfen zu Lokationsbündeln und zu Berechnungsformeln in API-Webdiensten (Stand 18.08.2026) wurden von der BDEW-MaKo-Plattform entfernt.
  • Zum 01.10.2026 erscheinen weder neue EDIFACT- noch neue API-Dokumente; daraus ergibt sich kein Anpassungsbedarf zum 01.04.2027. Verbindlich zum 01.04.2027 werden nur das ActivationDocument 1.1g und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.11.

Was heute über API läuft und wie ein Aufruf aufgebaut ist, steht in API-Webdienste in der Marktkommunikation.

Die Kennungen im Modell

Die Mitteilung Nr. 57 hatte außerdem Änderungen am Datenmodell vorgeschlagen:

  • Netzlokations-ID: Sie sollte künftig für jede Netzlokation im Strombereich vergeben und kommuniziert werden. Heute wird sie nur übermittelt, wenn ein Prozess sie braucht.
  • Pauschale Messlokation: Jede pauschale Marktlokation sollte eine pauschale Messlokation ohne Zähler bekommen, sodass jede Marktlokation mindestens eine Messlokation hat.
  • Zählpunktbezeichnung: durchgängige Vergabe und Kommunikation.

Ob diese Vorschläge nach der Konsultation umgesetzt werden, sagt Mitteilung Nr. 58 nicht ausdrücklich; da sie zum 01.10.2026 keine neuen EDIFACT-Dokumente veröffentlicht, ist ein Termin 01.04.2027 dafür nicht belegt. Die Stammdaten dahinter erklären Marktlokation und der Artikel zur Lokationsbündel; den Hub beschreibt MaBiS-Hub.

Was offen ist

  • Nicht beschlossen: Die Änderungen an Netzlokations-ID und pauschaler Messlokation sind Konsultationsstand; eine verbindliche Veröffentlichung ist nicht belegt.
  • MaBiS-Hub: Das Verfahren BK6-24-210 läuft seit Oktober 2024 in zwei Blöcken, nach der Verfahrensübersicht der Bundesnetzagentur mit dem Ziel einer datenschutzkonformen Ausgestaltung spätestens ab 2030. Ein Beschluss ist nicht belegt; das Format des Hubs ist nach Mitteilung Nr. 58 EDIFACT.
  • CIM: Ein Beschluss, die Marktkommunikation auf ein CIM-Datenmodell umzustellen, ist in den herangezogenen Quellen nicht zu finden.

Typische Missverständnisse

„API löst EDIFACT ab.“ Nein. API-Webdienste bleiben nach Mitteilung Nr. 58 voraussichtlich auf MaLo-Ident und Steuern beschränkt; alles andere läuft in EDIFACT.

„Der MaBiS-Hub ist ein Datenformat.“ Er ist ein geplanter Akteur für Aggregation und Abrechnung. Seine Anbindung soll nach Mitteilung Nr. 58 in EDIFACT erfolgen, nicht über API-Webdienste.

„Die Netzlokations-ID kann in den Prozessen bleiben, die sie heute verlangen.“ Das Zielbild ist die durchgängige Vergabe, damit die Zuordnung über alle Ebenen maschinell möglich wird.

Was das Hub-Verfahren für Messwerte und Datenschutz bedeutet, steht in Pseudonymisierung.

Pflegehinweis

Zu prüfen: die nächste Konsultation zu Lokationsbündeln, Berechnungsformeln und Kennungen, die Liste der Mitteilungen auf der Seite Datenformate und der Stand von BK6-24-210. Dieser Artikel ist Zusammenlegungskandidat mit dem MaBiS-Hub-Artikel.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur, BK6 – Mitteilung Nr. 58 zu den Datenformaten: Inkrafttreten zum 01.04.2027, Rückzug der konsultierten API-Webdienste, Stand 01.10.2026bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur, BK6 – Mitteilung Nr. 56 zu den Datenformaten: Inkrafttreten zum 01.10.2026, Stand 01.04.2026bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur, BK6 – Mitteilung Nr. 57 zu den Datenformaten: Konsultation von Nachrichtentypversionen für den Umsetzungstermin 01.04.2027, Stand 31.07.2026bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur, BK6 – Mitteilung Nr. 54 zu den Datenformaten: Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen zum 01.04.2026, Stand 01.10.2025bundesnetzagentur.de
  5. Bundesnetzagentur, BK6 – Mitteilung Nr. 53 zu den Datenformaten: Konsultation des Konzepts zur Nutzung und Veröffentlichung von API-Webdiensten, Stand 01.09.2025bundesnetzagentur.de
  6. Bundesnetzagentur, BK6 – Festlegungsverfahren MaBiS-Hub, Az. BK6-24-210 (Verfahrensübersicht)bundesnetzagentur.de
  7. Bundesnetzagentur, BK6/BK7 – Mitteilung Nr. 47 zu den Datenformaten: Verlängerte Implementations- und Testphase Lieferantenwechsel 24, Stand 16.12.2024bundesnetzagentur.de
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