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Pseudonymisierung

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Pseudonymisierung

Ersetzt den Bezug eines Messwerts zu einer Person durch eine alphanumerische Bezeichnung des Messorts. Die Werte bleiben personenbezogen, weil der Messstellenbetreiber die Zuordnung getrennt aufbewahrt und auflösen kann. Anonym sind Daten erst, wenn der Personenbezug nicht mehr herstellbar ist, etwa nach Aggregation von mindestens fünf Anschlussnutzern. Last- und Zählerstandsgänge von Letztverbrauchern bis 6.000 kWh ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung und ohne EEG- oder KWK-Anlage müssen bei der Übermittlung an die Empfänger nach § 60 Abs. 3 MsbG pseudonymisiert werden.

Grundlage
§ 52 Abs. 3 MsbG

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