Artikel mit diesem Schlagwort
- FortgeschrittenNeun berechtigte Stellen: Wer Messwerte verarbeiten darf§ 49 MsbG nennt neun berechtigte Stellen. Die §§ 50, 60 und 66 bis 70 binden jede an feste Zwecke, die Löschfristen reichen von einem bis zu fünf Jahren. Mit Bild je Stelle und Beispiel einer Reklamation.Energiedaten & Bilanzierung · 10 Minuten
- FortgeschrittenTarifanwendungsfälle im Smart Meter GatewayWas ein Tarifanwendungsfall festlegt, wie er als Auswertungsprofil ins Gateway kommt, wer ihn über Konfiguration und Messprodukt bestellt und wie er mit Zählzeitdefinition und Abrechnung zusammenhängt.Messwesen & Smart Metering · 8 Minuten
