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ESA

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Aus dem Glossar

Energieserviceanbieter

ESA

Vom Anschlussnutzer beauftragter Dritter, der Messwerte beim Messstellenbetreiber abruft und für den Kunden auswertet. Der ESA misst nicht selbst, betreibt kein Netz und liefert keine Energie. Seine Berechtigung beruht allein auf der Einwilligung des Anschlussnutzers.

Grundlage
§ 34 Abs. 2 MsbG, § 49 MsbG

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