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Einspeisevergütung
Fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde, den der Netzbetreiber für Strom aus kleineren EEG-Anlagen zahlt, in der Regel bis 100 kW und für 20 Jahre. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und vermarktet ihn. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.
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