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AHB, Formate & Datenaustausch

Versionswechsel in der Marktkommunikation absichern

Wie ein Formatwechsel der Marktkommunikation abläuft: Rhythmus aus Konsultation und Umsetzung, Versionsschema, Fehlerkorrekturen, Betroffenheit aus der Änderungshistorie und Tests, am Beispiel des Wechsels zum 01.10.2026.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Die Formate der Marktkommunikation ändern sich höchstens zweimal im Jahr, zum 1. Oktober und zum 1. April. Die Bundesnetzagentur stellt die neuen Fassungen vorher zur Konsultation, veröffentlicht sie mit einer Mitteilung und nennt den Stichtag, ab dem sie für alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich gelten. Zum 01.10.2026 galt das für 25 AHB- und MIG-Fassungen zu 13 EDIFACT-Nachrichtentypen, die Allgemeinen Festlegungen 6.1d, die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 und die Entscheidungsbaum-Diagramme 4.3 (Mitteilung Nr. 56 vom 01.04.2026). Absichern heißt: die Änderungshistorie als Prüfliste benutzen, Fehlerkorrekturen nachverfolgen und gegen die Fälle testen, die sich geändert haben.

Der Rhythmus eines Releases

Die Allgemeinen Festlegungen beschreiben den Ablauf in Kapitel 2.5. Für einen Wechsel zum 1. Oktober beginnt die Konsultation am 1. Februar, die Veröffentlichung der konsultierten Dokumente folgt am 1. April, die Anwendung am 1. Oktober. Für den 1. April läuft es spiegelbildlich: Konsultation ab 1. August, Veröffentlichung am 1. Oktober. Die Daten liegen „grundsätzlich immer am ersten eines Monats und können in der Praxis geringfügig variieren“.

Ein Umsetzungszyklus der Marktkommunikation am Beispiel des Oktober-Releases 2026: gut zwei Monate Konsultation, dann rund sechs Monate Umsetzung. Parallel hat die Konsultation für April 2027 schon stattgefunden.Bundesnetzagentur, Mitteilungen Nr. 55 bis 58 zu den Datenformaten; Rhythmus nach Allgemeinen Festlegungen 6.1d, Kapitel 2.5.

Die Mitteilung Nr. 55 stellte am 02.02.2026 die Fassungen zur Konsultation. Marktteilnehmer konnten bis 27.02.2026 per E-Mail an datenformate@bnetza.de mit den Formblättern der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Die Mitteilung Nr. 56 veröffentlichte am 01.04.2026 die Ergebnisse. Mitteilung Nr. 57 vom 31.07.2026 eröffnete die Konsultation für den 01.04.2027 (unter anderem UTILMD, ORDERS, EBD 4.4, bis 31.08.2026). Mitteilung Nr. 58 vom 01.10.2026 veröffentlicht davon bisher das ActivationDocument AWT 1.1g und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.11, verbindlich ab 01.04.2027. Ob und wann die übrigen konsultierten Fassungen folgen, ist nach den Mitteilungen am 05.10.2026 nicht ersichtlich.

Wie die Version in der Nachricht steht

Jede Nachrichtenbeschreibung trägt Nachrichtentyp, EDIFACT-Directory und Version der BDEW-Spezifikation. Das Schema lautet PX.Yz: Das Präfix S oder G (Strom, Gas) gibt es nur bei UTILMD, X ändert sich bei einem Wechsel des Directory oder „massivem Umbau“ (mehr als 25 Prozent der Anwendungsfälle verändert), Y bei einer Strukturänderung (Segmente oder Gruppen kommen hinzu oder entfallen), z bei einer Textänderung, etwa geänderten Qualifiern. Das UTILMD AHB Strom 2.2 gehört zur MIG S2.2. Die Version steht in der Nachricht selbst, im Segment UNH, Datenelement 0057:

UNH+1+UTILMD:D:11A:UN:S2.2'

Der Empfänger sieht daran, nach welcher Nachrichtenbeschreibung die Nachricht gebaut ist. Der Aufbau des UNH erklärt UNH, UNT und Nachrichtenstruktur.

Betroffenheit aus der Änderungshistorie

Jedes EDI@Energy-Dokument führt am Ende eine Änderungshistorie mit Änd-ID, Ort, „Bisher“, „Neu“, Grund und Status. Sie ist die Prüfliste für die Umsetzung. Beispiele aus den Dokumenten zum 01.10.2026:

  • UTILMD AHB Strom 2.2, Änd-ID 10000: Version 2.1 wird 2.2, dazu Schreibfehler und Layout ohne inhaltliche Wirkung (Status Genehmigt).
  • Prüfidentifikatoren 4.0, Änd-ID 26133 und 26134: Wegen WiM 2.0 ab 01.10.2026 sind die Zeilen „WiM Gas“ obsolet und die Zeilen 39000 bis 40000 neu (Genehmigt).
  • EBD und Codelisten 4.3, Änd-ID 70329: Das Nutzungsende der Codes A90, A96 und A99 verschiebt sich vom 01.10.2026 auf den 01.04.2027 (Genehmigt).

Für jede Zeile entscheidest du: Betrifft das einen Anwendungsfall, den wir senden oder empfangen? Ändert sich eine Bedingung, ein Code, eine Frist oder nur die Schreibweise? Für Codes sind dazu die Nutzungsenden wichtig: Ein befristeter Code wie A99 in E_0623 darf nach Ablauf nicht mehr gesendet werden.

Fehlerkorrekturen: ohne Mitteilung gültig

Werden nach der Veröffentlichung Fehler festgestellt, erscheint eine „Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrektur“. Sie erlangt laut Allgemeinen Festlegungen „ohne Konsultation sowie ohne Mitteilung der BNetzA Gültigkeit“; umzusetzen ist jeweils die zuletzt veröffentlichte. Du musst also die Dokumentseiten regelmäßig auf neue Fassungen prüfen. Die Historie kennzeichnet sie mit „Genehmigt: Fehler“ und Datum. Beispiele aus dem UTILMD AHB Strom 2.2:

  • Änd-ID 27084: In der Bedingung [79] stand STS+7+++Z33, richtig ist STS+7++Z33. Der Code Z33 steht im ersten C556 9013, nicht im zweiten (Fehler, genehmigt 02.03.2026).
  • Änd-ID 70324 im EBD E_0270: Zusätzlich zur Artikel-ID aus der bestätigten Bestellung ist auch die Artikel-ID 9991000003030-01 in der Rechnungsprüfung möglich (Fehler, genehmigt 11.12.2025).

Eine Fehlerkorrektur ist damit auch eine fachliche Änderung. Ein Mapping, das auf der falschen Schreibweise der Bedingung beruht, liefert nach der Korrektur andere Ergebnisse.

Testen

Prüfe die Fälle, die in der Änderungshistorie stehen, und zusätzlich einen Kern der unveränderten Prüfidentifikatoren. Die Anwendungsübersicht liefert die Liste der Anwendungsfälle je Prozess; das APERAK-Anwendungshandbuch beschreibt die AHB-Prüfung des Empfängers. Je Fall gehören dazu eine gültige Nachricht, eine mit verletzter Bedingung und eine mit abgelaufenem Code. Wie Testfälle aus dem AHB entstehen, zeigt AHB-Testfälle entwickeln. Der Fassungsvergleich der AHB-Werkbank hilft dabei, Unterschiede zwischen Fassungen zu finden, bis zur geltenden Fassung FV2610; wo zwei Fassungen auf verschiedenen Wegen gelesen sind, zeigt sie keinen Zeilenvergleich, und verbindlich bleibt die Änderungshistorie des Handbuchs.

Offene Frage: Welches Datum entscheidet?

Welches Datum einer Nachricht den Ausschlag gibt, ob die alte oder die neue Version gilt (Versanddatum, Zuordnungsbeginn, Lieferzeitpunkt), steht weder in Mitteilung Nr. 56 noch in den Allgemeinen Festlegungen 6.1d, soweit ich sie geprüft habe. Mitteilung Nr. 56 nennt nur „ab dem 01.10.2026“. Kläre das mit Netzbetreiber oder Verband, bevor du einen Parallelbetrieb planst.

Typische Missverständnisse

„Das Mapping ist das Release.“ Prozessbeschreibung, AHB, MIG, Codelisten und EBD ändern sich gemeinsam. Das Mapping setzt sie nur um.

„Veröffentlichung heißt Gültigkeit.“ Die Fassungen vom 01.04.2026 galten erst ab 01.10.2026. Dazwischen liegen sechs Monate Umsetzungszeit.

„Eine Konsultationsfassung ist verbindlich.“ Sie ist ein Entwurf. Erst die Mitteilung, die die Fassung veröffentlicht, macht sie verbindlich.

„Nach der Mitteilung ändert sich nichts mehr.“ Fehlerkorrekturen ändern Bedingungen und Codes ohne neue Mitteilung.

Quellen und Pflegehinweis

Rhythmus, Versionsschema und Fehlerkorrektur stammen aus den Allgemeinen Festlegungen 6.1d, Kapitel 2.2 bis 2.6; die Beispiele aus den Änderungshistorien des UTILMD AHB Strom 2.2 (Kapitel 14), der Anwendungsübersicht 4.0 und des EBD-Dokuments 4.3; die Termine aus den Mitteilungen Nr. 55 bis 58 der Bundesnetzagentur. Geprüft am 05.10.2026. SAP-spezifische Umsetzung ist hier nicht behandelt.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 55 zu den Datenformaten (Konsultation, 02.02.2026)bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 56 zu den Datenformaten (verbindlich ab 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 57 zu den Datenformaten (Konsultation, 31.07.2026)bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 58 zu den Datenformaten (01.10.2026)bundesnetzagentur.de
  5. BDEW – Allgemeine Festlegungen zu den EDIFACT- und XML-Nachrichten 6.1d, Kapitel 2.2 bis 2.6 (Stand 01.04.2026)bundesnetzagentur.de
  6. BDEW – UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.2, Änderungshistorie (Stand 01.04.2026)bundesnetzagentur.de
  7. BDEW – Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 4.3, Änderungshistorie (Stand 01.04.2026)bundesnetzagentur.de
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